Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.10.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6496
BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04 (https://dejure.org/2004,6496)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 3Z BR 222/04 (https://dejure.org/2004,6496)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 3Z BR 222/04 (https://dejure.org/2004,6496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 70i Abs. 2, 25 BGB § 1906
    Unterbringung eines Betreuten über mehr als vier Jahre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entscheidung über die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren; Anforderungen an die Begründung der Unterbringung eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Unterbringung über vier Jahre hinaus

  • Judicialis

    FGG § 25; ; FGG § 70i Abs. 2; ; BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70i Abs. 2 § 25; BGB § 1906
    Verlängerung der Unterbringung aufgrund eines früheren Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; NJW 1986, 767).

    Die Dauer der Unterbringung beeinflusst sowohl die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs als auch die Anforderungen an die Begründung der Entscheidung (vgl. BVerfG NJW 1986, 767/770).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; NJW 1986, 767).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Eine solche Annahme verlangt eine Prognose anhand von tatsächlichen Feststellungen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Dies gilt auch für die selbst im Pflegeheim fortbestehenden Verwahrlosungstendenzen des Betreuten, da sich aus diesem Begriff allein keine hinreichend konkreten Folgen für den Gesundheitszustand des Betroffenen ableiten lassen (vgl. auch Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 BGB Rn. 36; OLG Hamm BtPrax 2001, 40/41).
  • Drs-Bund, 23.05.1989 - BT-Drs 11/4582
    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Von der Regel des § 70i Abs. 2 Satz 2 FGG darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn z.B. andere als nach dieser Vorschrift ausgeschlossene Ärzte für Psychiatrie nicht oder nur schwer erreichbar sind (vgl. BT-Drs. 11/4582 S. 186, Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70i Rn. 9).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Die Dauer der zivilrechtlichen Unterbringung beeinflusst mithin ebenfalls die Anforderungen an die Begründung der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 68).

    Zugleich wird sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung des Vorliegens milderer Mittel in Fällen einer lang andauernden Unterbringung die Frage aufdrängen, inwieweit es inzwischen vertretbar und praktisch durchführbar ist, dass der Betroffene - etwa in einer betreuten, aber offenen Wohnform mit entsprechend engmaschiger Begleitung - wieder ein Leben außerhalb der Unterbringung führt (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 68; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 543 f.).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6689
BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04 (https://dejure.org/2004,6689)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 3Z BR 207/04 (https://dejure.org/2004,6689)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 3Z BR 207/04 (https://dejure.org/2004,6689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Beschwerderecht des Betreuungsvereins gegen Entlassung des Vereinsbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908b Abs. 1 § 1906 Abs. 1; FGG § 20 Abs. 1
    Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei Entlassung des Vereinsbetreuers - Entlassung des Betreuers bei eigenmächtiger Unterbringung des Betreuten in geschlossener Einrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine eigenmächtige Unterbringung!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beeinträchtigung des Rechtes eines Betreuungsvereins durch die Entlassung des Vereinsbetreuers; Eigene Beschwerdebefugnis eines Betreuungsvereins; Pflicht des Vormundschaftsgerichtes zur Entlassung eines Betreuers; Zulässigkeit der Entlassung eines Betreuers; Zwingende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404 m.w.N.).

    Das Vormundschaftsgericht hat also zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

    Begriff des Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
    Das Oberlandesgericht Hamm hat überzeugend dargelegt, dass ein Betreuungsverein in dem Fall befugt ist, selbst Beschwerde einzulegen, in dem ausgesprochen wird, dass der Vereinsbetreuer die Betreuung künftig als Privatperson weiterführt (§ 1908b Abs. 4 Satz 2 BGB; OLG Hamm FamRZ 2001, 253).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
    Das Vormundschaftsgericht hat also zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
    Es ist ferner zu berücksichtigen, dass im Betreuungsrecht das Wohl des Betroffenen ganz im Vordergrund zu stehen hat (BayObLG FamRZ 1994, 323).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
    Grundsätzlich ist jedenfalls Voraussetzung für die Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei fortbestehender Betreuerstellung nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
    Das Vormundschaftsgericht hat also zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).
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