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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2009 - IX ZB 29/09   

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https://dejure.org/2009,6969
BGH, 18.02.2009 - IX ZB 29/09 (https://dejure.org/2009,6969)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - IX ZB 29/09 (https://dejure.org/2009,6969)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - IX ZB 29/09 (https://dejure.org/2009,6969)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfähigkeit einer Nachlassabteilung eines Amtsgerichts; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde mangels anwaltlicher Vertretung; Herleitung eigener Verfahrensrechte für den Rechtspfleger gem. § 1960 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Judicialis

    ZPO § 50 Abs. 1; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; InsO § 4; ; BGB § 1960

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer durch den Rechtspfleger der Nachlassabteilung für ein Amtsgericht eingelegten Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 872
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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08   

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https://dejure.org/2009,9847
BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08 (https://dejure.org/2009,9847)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - BLw 12/08 (https://dejure.org/2009,9847)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - BLw 12/08 (https://dejure.org/2009,9847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Löschung eines auf neu gebildeten Grundstücken eingetragenen Altenteilsrechts; Zulässigkeit der Bestellung eines dinglichen Rechts als Gesamtberechtigung nach § 428 BGB; Bewilligung einer Pfandentlassung

  • Judicialis

    BGB § 428; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 428; LwVfG § 24 Abs. 2
    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von mehreren Gesamtberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 872
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Unterbrechung und die Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 ff. ZPO) sind in den Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1963, 110, 119; 1964, 433, 435; OLG München RdL 1961, 204; OLG Hamm BB 1970, 104; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815, 816 ; OLG Naumburg NJW-RR 2004, 1349 ; v. König/v. Schuckmann in Jansen, FGG, 3. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 35; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 115), was auch für die nach dem zweiten Abschnitt des Gesetzes über die gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen zu erledigenden Streitsachen gilt (OLG München, aaO; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 9 Rdn. 97; v. König/v. Schuckmann, aaO).

    Wer das ist, bestimmt sich nach dem materiellen Recht, das von dem Gericht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln ist (vgl. Bay-ObLGZ 1963, 110, 119; OLG München RdL 1961, 204; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815, 816 ; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., aaO; einschränkend für die Antragsverfahren v. König/v. Schuckmann in Jansen, FGG, 3. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 37, die hier nur eine Berechtigung, aber keine Pflicht des Gerichts zur Ermittlung des Rechtsnachfolgers eines verstorbenen Beteiligten annehmen).

  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Unterbrechung und die Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 ff. ZPO) sind in den Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1963, 110, 119; 1964, 433, 435; OLG München RdL 1961, 204; OLG Hamm BB 1970, 104; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815, 816 ; OLG Naumburg NJW-RR 2004, 1349 ; v. König/v. Schuckmann in Jansen, FGG, 3. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 35; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 115), was auch für die nach dem zweiten Abschnitt des Gesetzes über die gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen zu erledigenden Streitsachen gilt (OLG München, aaO; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 9 Rdn. 97; v. König/v. Schuckmann, aaO).

    Die durch die Einlegung eines Rechtsmittels erlangte Rechtsstellung geht in den FGG-Verfahren mit dem Tode des bisherigen Beschwerdeführers grundsätzlich ohne weiteres auf dessen Rechtsnachfolger über (BayObLGZ 1964, 433, 435).

  • OLG Naumburg, 09.12.2003 - 8 UF 156/03

    Keine Unterbrechung eines Hausratsverteilungsverfahrens durch eine

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Unterbrechung und die Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 ff. ZPO) sind in den Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1963, 110, 119; 1964, 433, 435; OLG München RdL 1961, 204; OLG Hamm BB 1970, 104; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815, 816 ; OLG Naumburg NJW-RR 2004, 1349 ; v. König/v. Schuckmann in Jansen, FGG, 3. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 35; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 115), was auch für die nach dem zweiten Abschnitt des Gesetzes über die gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen zu erledigenden Streitsachen gilt (OLG München, aaO; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 9 Rdn. 97; v. König/v. Schuckmann, aaO).
  • BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94

    Anfechtung der Ablehnung einer negativen Hoferklärung durch das

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Eine Rechtsbeschwerde ist zwar nach dieser Vorschrift nicht nur dann statthaft, wenn die (sofortige) Beschwerde des Rechtsbeschwerdeführers gegen die erstinstanzliche Entscheidung als unzulässig verworfen worden ist, sondern auch dann, wenn das Beschwerdegericht über die Beschwerde eines anderen Beteiligten in der Sache entschieden hat, obwohl es nach der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers dessen Rechtsmittel als unzulässig hätte verwerfen müssen (Senat , Beschl. v. 20. Februar 1968, V BLw 34/37, RdL 1968, 97, 98; Beschl. v. 20. März 1989, BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768; Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, RdL 1995, 134, 135 - std. Rspr.).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94

    Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Beschwerdegericht den Anspruch auf die Zustimmung zur Löschung schon auf Grund der Bindung an die rechtskräftige Entscheidung im Vorverfahren (der sog. präjudiziellen Wirkung der Rechtskraft: in einem Folgeprozess: vgl. dazu: BGH, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 171/94, NJW 1995, 2993; Urt. v. 26. Juni 2003, I ZR 269/00, NJW 2003, 3058, 3059) bejaht und nicht mehr in der Sache geprüft hat.
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Zur Begründung einer Abweichungsrechtsbeschwerde muss der Rechtsbeschwerdeführer die in der Vergleichs- und in der angefochtenen Entscheidung verschieden beantworte Rechtsfrage bezeichnen und darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und dass die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. Senat, BGHZ 89, 149, 151) .
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Beschwerdegericht den Anspruch auf die Zustimmung zur Löschung schon auf Grund der Bindung an die rechtskräftige Entscheidung im Vorverfahren (der sog. präjudiziellen Wirkung der Rechtskraft: in einem Folgeprozess: vgl. dazu: BGH, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 171/94, NJW 1995, 2993; Urt. v. 26. Juni 2003, I ZR 269/00, NJW 2003, 3058, 3059) bejaht und nicht mehr in der Sache geprüft hat.
  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Eine Bestellung eines dinglichen Rechts als Gesamtberechtigung nach § 428 BGB ist zulässig; der Tod eines der Berechtigten hat zur Folge, dass das Recht bis zum Tode des anderen Berechtigten bestehen bleibt (vgl. BGHZ 46, 253, 259 f.) .
  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08
    Eine Rechtsbeschwerde ist zwar nach dieser Vorschrift nicht nur dann statthaft, wenn die (sofortige) Beschwerde des Rechtsbeschwerdeführers gegen die erstinstanzliche Entscheidung als unzulässig verworfen worden ist, sondern auch dann, wenn das Beschwerdegericht über die Beschwerde eines anderen Beteiligten in der Sache entschieden hat, obwohl es nach der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers dessen Rechtsmittel als unzulässig hätte verwerfen müssen (Senat , Beschl. v. 20. Februar 1968, V BLw 34/37, RdL 1968, 97, 98; Beschl. v. 20. März 1989, BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768; Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, RdL 1995, 134, 135 - std. Rspr.).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    Wer das ist, bestimmt sich nach dem materiellen Recht, das von dem Gericht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - BLw 12/08, FamRZ 2009, 872 Rn. 6 f.).
  • OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13

    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der

    Wer das ist, bestimmt sich nach dem materiellen Recht, das von dem Gericht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - BLw 12/08, juris Rn. 6, 7).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 2/13

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums;

    Wer das ist, bestimmt sich nach dem materiellen Recht, das von dem Gericht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2009, BLw 12/08, juris Rz. 6).
  • OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 WF 108/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines einem minderjährigen Kind

    Denn die Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit kann nur angenommen werden, wenn und soweit die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG, FamRZ 2003, 661 f.; s. auch BGH, FamRZ 2009, 314, 316 und FamRZ 2009, 872, 874).
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