Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2011 - I-2 Wx 6/11   

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https://dejure.org/2011,12942
OLG Köln, 19.01.2011 - I-2 Wx 6/11 (https://dejure.org/2011,12942)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2011 - I-2 Wx 6/11 (https://dejure.org/2011,12942)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - I-2 Wx 6/11 (https://dejure.org/2011,12942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3500
    Anwaltsgebühren im Erbscheinverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1978
  • Rpfleger 2011, 465
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 147/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Bemessung der Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Den in der Vorbemerkung 3.2.1 genannten Verfahren ist gemeinsam, dass sie die Hauptsache eines streitigen Verfahrens betreffen und deshalb dem Berufungsverfahren vergleichbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/09; BT-Drucks. 15/1971, S. 213).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/10; OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366 [367]).
  • OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist innerhalb des Oberlandesgerichtes nach §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 Satz 1 und 568 Satz 1 ZPO grundsätzlich der Einzelrichter des Senats zuständig, da die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist (vgl. auch Senat, FGPrax 2010, 267).
  • OLG Schleswig, 04.04.2006 - 9 W 40/06

    Anwaltsgebühr für eine weitere Beschwerde im Erbscheinerteilungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/10; OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366 [367]).
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Rechtsprechung
   KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11361
KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11 (https://dejure.org/2011,11361)
KG, Entscheidung vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 (https://dejure.org/2011,11361)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 19 WF 102/11 (https://dejure.org/2011,11361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 217 FamFG, § 221 Abs 1 FamFG, Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 Halbs 1 RVG-VV
    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer Versorgungsausgleichssache ohne Durchführung eines Erörterungstermins

  • Wolters Kluwer

    Bei Absehen des Gerichts von der Durchführung eines Termins gem. § 221 Abs. 1 FamFG entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG; Voraussetzungen für die Entstehung der Terminsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de

    Entstehung der Terminsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben - dann auch keine Termisngebühr

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben - dann auch keine Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1978
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne

    Auszug aus KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
    Die frühere Rechtsprechung zu § 13 Abs. 2 Hausratsverordnung (Senat FamRZ 2009, 720; OLG Saarbrücken FamRZ 2008, 1464) und § 44 Abs. 1 WEG a.F. (BGH NJW 2006, 2495), nach der auch in diesen Verfahren bei Verzicht auf eine mündliche Erörterung eine Terminsgebühr entstehen konnte, ist auf die Regelung in § 221 Abs. 1 FamFG nicht übertragbar.
  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
    Es kann offen bleiben, ob angesichts der Verwendung des Begriffs "mündliche Verhandlung" diese Regelung auch auf ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung finden kann, in denen keine mündliche Verhandlung, sondern gegebenenfalls ein Erörterungstermin (§ 32 Abs. 1 FamFG) durchgeführt wird (bejahend OLG Stuttgart NJW 2010, 3524 = RVGreport 2010, 420 (Hansens); Keuter NJW 2009, 2922; Schneider, Gebühren in Familiensachen, Rz 405; verneinend Müller-Rabe NJW 2010, 2009, 2011; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 19. Auflage, Nr. 3104 Rz 29).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
    Zutreffend wird dies entsprechend dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch dahin verstanden, dass ein Termin zwar im Regelfall, nicht aber notwendig durchzuführen ist (vgl. z.B. Wagner in Prütting/Helms § 221 FamFG Rz 3; BGH NJW 1983, 824 zum früheren § 53 b Abs. 1 FGG).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - 6 WF 123/07

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im Verfahren auf

    Auszug aus KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
    Die frühere Rechtsprechung zu § 13 Abs. 2 Hausratsverordnung (Senat FamRZ 2009, 720; OLG Saarbrücken FamRZ 2008, 1464) und § 44 Abs. 1 WEG a.F. (BGH NJW 2006, 2495), nach der auch in diesen Verfahren bei Verzicht auf eine mündliche Erörterung eine Terminsgebühr entstehen konnte, ist auf die Regelung in § 221 Abs. 1 FamFG nicht übertragbar.
  • KG, 30.10.2008 - 19 WF 194/08

    Hausratsverteilungsverfahren: Anfall der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger

    Auszug aus KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
    Die frühere Rechtsprechung zu § 13 Abs. 2 Hausratsverordnung (Senat FamRZ 2009, 720; OLG Saarbrücken FamRZ 2008, 1464) und § 44 Abs. 1 WEG a.F. (BGH NJW 2006, 2495), nach der auch in diesen Verfahren bei Verzicht auf eine mündliche Erörterung eine Terminsgebühr entstehen konnte, ist auf die Regelung in § 221 Abs. 1 FamFG nicht übertragbar.
  • OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12

    Entstehung der Terminsgebühr bei Entscheidung über den Versorgungsausgleich ohne

    Damit liegt eine vergleichbare Rechtslage, wie sie im Zivilprozess gemäß § 128 Abs. 1 ZPO besteht und wie sie Grundlage der Regelung in der Anmerkung zu Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG ist, in Versorgungsausgleichssachen nicht vor (KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 -, zitiert nach juris; OLG Rostock, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2011 - 21 WF 432/11, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2014 - 11 WF 965/14

    Isoliertes Versorgungsausgleichsverfahren: Entstehen einer anwaltlichen

    Dazu zählt das (isolierte) Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht (OLG Bremen MDR 2012, 1315; KG FamRZ 2011, 1978; OLG Dresden, 21 WF 432/11, juris; OLG Naumburg 3 WF 182/11, juris; OLG in Jena FamRZ 2012, 329; OLG Rostock FamRZ 2012, 1581; Hergenröder in: Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage, Nr. 3104 VV Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, Kap. X, VV 3104 Rn. 16 "FamFG").
  • OLG Bremen, 03.09.2012 - 5 WF 112/12

    Erfallen der Terminsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Diese entsteht nach Auffassung des Senats im Versorgungsausgleichsverfahren vielmehr nur dann, wenn die Erörterung in einer mündlichen Verhandlung tatsächlich stattgefunden hat (so auch OLG Thüringen, FamRZ 2012, 329; KG, FamRZ 2011, 1978; OLG Rostock, Beschluss vom 22.09.2011, Az.: 10 WF 170/11, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.07.2011, Az.: 3 WF 182/11, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2011, Az.: 21 WF 432/11, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 22.09.2011 - 10 WF 170/11

    Vergütungsfestsetzung für den Verfahrenskostenhilfeanwalt: Terminsgebühr im

    Damit liegt eine vergleichbare Rechtslage, wie sie im Zivilprozess gemäß § 128 Abs. 1 ZPO besteht und wie sie Grundlage der Regelung in der Anmerkung zu Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG ist, in Versorgungsausgleichssachen nicht vor (KG Berlin, Beschluss vom 26.5.2011, 19 WF 102/11 Rn. 5 [zitiert nach juris]; OLG Rostock, Beschluss vom 24.8.2011, 10 WF 177/11).
  • OLG Jena, 19.09.2011 - 3 WF 387/11

    Rechtsanwaltskosten im isolierten Versorgungsausgleichsverfahren: Terminsgebühr

    Diese Auffassung vertritt auch das Kammergericht (KG, Beschluss vom 26.05.2011, Az.: 19 WF 102/11, zitiert nach juris).
  • KG, 16.08.2012 - 25 WF 58/12

    Rechtsanwaltskosten in Kindschaftssachen: Terminsgebühr bei Entscheidung über die

    In diesen Verfahren hat das Gericht nach dem deutlichen Wortlaut der Vorschrift die Sache mit den Beteiligten mündlich zu erörtern (vgl. z.B. Keidel/Engelhardt, 17. Aufl., § und Beschleunigungsgebot">155 FamFG Rz. 7), so dass eine entsprechende Anwendung von Nr. 3104 VV RVG in Betracht kommt (vgl. OLG Stuttgart aaO.; KG - 19. ZS -, FamRZ 2011, 19781 = RVGreport 2011, 306 (Hansens)).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2020 - 2 WF 113/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Fehlerhafte

    Dazu zählt das (isolierte) Verfahren über den Versorgungsausgleich nach der vom Senat geteilten herrschenden Auffassung nicht (vgl. nur OLG Jena, Beschluss vom 19.09.2011, BeckRS 2011, 24360; KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2011, BeckRS 2011, 14594; OLG Rostock, Beschluss vom 22.09.2011, BeckRS 2012, 02350; OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2012, BeckRS 2012, 17457; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2014, BeckRS 2014, 16431; Riedel-Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, Rn 7 zu 3104 VV-RVG).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 3 WF 274/12

    Zur Festsetzungsfähigkeit einer 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 I Nr. 1 RVG-VV in

    Dies ist bei einer Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren nicht der Fall (vgl. OLG Rostock vom 22.09.2011, FamRZ 2012 1581; Thüringer Oberlandesgericht vom 19.09.2011, FamRZ 2012 329; Kammergericht Berlin vom 26.05.2011, FamRZ 2011, 1978; OLG Dresden vom 26.07.2012, NJW-Spezial 2012, 668 und Juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen vom 03.09.2012, MDR 2012, 1315 und Juris).
  • OLG Naumburg, 25.07.2011 - 3 WF 182/11

    Erfallen der Terminsgebühr bei Absehen von mündlicher Verhandlung in

    Denn nach der amtlichen Anmerkung I zu Nr. 3104 RVG -VV entsteht in einer Versorgungsausgleichssache eine Terminsgebühr nicht, wenn das Gericht wie vorliegend von der Durchführung eines Termins nach § 221 Abs. 1 FamFG absieht (vgl. KG Berlin Beschluss vom 26.05.2011, Az.: 19 WF 102/11).
  • OLG Naumburg, 22.07.2011 - 3 WF 182/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einer

    Denn nach der amtlichen Anmerkung I zu Nr. 3104 RVG-VV entsteht in einer Versorgungsausgleichssache eine Terminsgebühr nicht, wenn das Gericht wie vorliegend von der Durchführung eines Termins nach § 221 Abs. 1 FamFG absieht (vgl. KG Berlin Beschluss vom 26.05.2011, Az.: 19 WF 102/11).
  • OLG Schleswig, 10.01.2013 - 15 WF 141/12

    Anwaltsgebühren im isolierten Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11

    Anwaltsgebühren im Versorgungsausgleichsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • OLG Naumburg, 16.09.2011 - 8 WF 225/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Versorgungsausgleichsverfahren ohne

  • OLG Naumburg, 02.08.2011 - 3 WF 201/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenanrechnung bei Fortsetzung der nach altem Recht

  • AG Weißenfels, 30.09.2011 - 5 F 119/10 VKH1

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr in einer im schriftlichen

  • AG Weißenfels, 30.09.2011 - 5 F 119/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr in einer im schriftlichen

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 6 WF 46/11   

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https://dejure.org/2011,14938
OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 6 WF 46/11 (https://dejure.org/2011,14938)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2011 - 6 WF 46/11 (https://dejure.org/2011,14938)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2011 - 6 WF 46/11 (https://dejure.org/2011,14938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; Anrechnung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15a Abs 1 RVG, Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG-VV
    Rechtsanwaltsvergütung: Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsgebühren sind nur i.H.d. Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Vorbemerkung 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1978
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 6 WF 46/11
    Der Senat beantwortet diese Frage jedenfalls für Fälle, die nach dem Inkrafttreten des § 15 a RVG am 4. August 2009 anhängig gemacht wurden - wie hier -, dahin dass Zahlungen, die der beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, nur insoweit auf seinen Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse angerechnet werden können, als sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung für das konkrete Verfahren übersteigen (PfOLG FamRZ 2011, 138).
  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 6 WF 46/11
    Soweit für das frühere Recht eine andere Meinung vertreten wurde, (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 25. September 2009, Az. 25 W 333/09), wird entscheidend darauf abgestellt, dass es bei der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (so § 58 Abs. 2 RVG), sondern darum gehe, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind.
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11

    Ordnungsmittel auf Grund eines Gewaltschutzverfahrens: Beweis der

    Da bereits hierin ein schwerwiegender Verfahrensverstoß liegt, bedarf keiner Vertiefung mehr, ob das Familiengericht durch seine Nichtabhilfeentscheidung erneut das grundrechtsgleiche Recht des Antragsgegners auf rechtliches Gehör verletzt hat, nachdem es der sofortigen Beschwerde ohne jegliche Begründung nicht abgeholfen hat (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. Mai 2011 - 6 WF 46/11 - m.z.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.12.2010 - 11 WF 1080/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37713
OLG Koblenz, 13.12.2010 - 11 WF 1080/10 (https://dejure.org/2010,37713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.2010 - 11 WF 1080/10 (https://dejure.org/2010,37713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 11 WF 1080/10 (https://dejure.org/2010,37713)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1978
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