Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.2012 - II-2 WF 157/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38492
OLG Hamm, 22.11.2012 - II-2 WF 157/12 (https://dejure.org/2012,38492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2012 - II-2 WF 157/12 (https://dejure.org/2012,38492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2012 - II-2 WF 157/12 (https://dejure.org/2012,38492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 185 Nr. ZPO
    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung des Scheidungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann ist öffentliche Zustellung eines Antrages zu bewilligen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrags erfordert vorige Bemühungen zur Ermittlung des Aufenthaltsorts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 964
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 88/10

    Öffentliche Zustellung einer Kreditkündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 2 WF 157/12
    Soweit sich die Antragstellerin gegen die Zurückweisung der beantragten öffentlichen Zustellung richtet, ist die sofortige Beschwerde statthaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010 - 16 Wx 88/10) und auch im Übrigen zulässig.

    Eine Kostenentscheidung im Übrigen ist ebenfalls nicht veranlasst (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2012 - II-8 WF 49/12 - Prozessrecht aktiv 2012, 163; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010 - 16 Wx 88/10).

  • OLG Hamm, 16.03.2012 - 8 WF 49/12

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 2 WF 157/12
    Eine Kostenentscheidung im Übrigen ist ebenfalls nicht veranlasst (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2012 - II-8 WF 49/12 - Prozessrecht aktiv 2012, 163; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010 - 16 Wx 88/10).
  • OLG München, 20.10.1998 - 26 WF 1215/98

    Voraussetzungen für die Feststellung des unbekannten Aufenthaltes einer Partei im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 2 WF 157/12
    An die Feststellung der Voraussetzungen für die Annahme des "unbekannten Aufenthalt" sind im Hinblick auf das rechtliche Gehör hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.10.1998 - 26 WF 1215/98 - FamRZ 1999, 446).
  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 242/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines

    Nach anderer Auffassung sollen nicht instanzbeendende Entscheidungen, die in Ehe- und Familienstreitsachen auf der Grundlage von Vorschriften der Zivilprozessordnung ergangen sind, in gleichem Umfang anfechtbar sein wie bei der unmittelbaren Anwendung der jeweiligen Vorschrift in sonstigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 58 FamFG Rn. 9; Prütting/Helms/Helms FamFG 3. Aufl. § 113 Rn. 18; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 964, 965 zur Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrags).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2017 - 9 WF 87/17

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Abstammungsverfahren bei unbekanntem

    Die Frage, ob die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung in dem Fall, dass die ladungsfähige Anschrift des Gegners nicht mitgeteilt werden kann, das Vorliegen ausreichender Darlegungen zu den Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung des Antrags gemäß § 185 ZPO erfordert, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortet (bejahend OLG Hamm, FamRZ 2013, 964; OLG München, FamRZ 1999, 446; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl., Rn. 178; vgl. auch 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 16. Januar 2004 - 6 WF 76/03, juris; aA OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 486 - jew. zum Ehescheidungsantrag).
  • AG Warburg, 04.01.2013 - 11 F 60/12

    Verfahrenskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf öffentliche Zustellung eines

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 22.11.2012 Az.: II-2 WF 157/12, die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2017 - 9 WF 87/17

    Verfahrenskostenhilfe für ein Abstammungsverfahren: Darlegungspflicht des

    Die Frage, ob die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung in dem Fall, dass die ladungsfähige Anschrift des Gegners nicht mitgeteilt werden kann, das Vorliegen ausreichender Darlegungen zu den Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung des Antrags gemäß § 185 ZPO erfordert, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortet (bejahend OLG Hamm, FamRZ 2013, 964; OLG München, FamRZ 1999, 446; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl., Rn. 178; vgl. auch 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 16. Januar 2004 - 6 WF 76/03, juris; aA OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 486 - jew. zum Ehescheidungsantrag).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012 - L 8 U 1670/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45032
LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012 - L 8 U 1670/11 (https://dejure.org/2012,45032)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.12.2012 - L 8 U 1670/11 (https://dejure.org/2012,45032)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Dezember 2012 - L 8 U 1670/11 (https://dejure.org/2012,45032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensunterbrechung nach Tod des Klägers - Betreuer als beigeordneter Prozessbevollmächtigter - wirksam erteilte Prozessvollmacht

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensunterbrechung im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Tod des Klägers bei einem beigeordneten Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896; SGG § 202; ZPO § 246 Abs. 1; ZPO § 80
    Verfahrensunterbrechung im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Tod des Klägers bei einem beigeordneten Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 964
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012 - L 8 U 1670/11
    Richtigerweise kann mit der Anfechtungsklage gegen den eine Zugunstenentscheidung ablehnenden Bescheid zugleich die Aufhebung des früheren, dem Klageanspruch entgegenstehenden (Ausgangs-)Bescheides unmittelbar durch das Gericht verlangt werden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).

    Entsprechend dem Umfang des Vorbringens des Versicherten muss sie in eine erneute Prüfung eintreten und den Antragsteller bescheiden (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 m.w.N.).

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012 - L 8 U 1670/11
    Ziel des § 44 SGB X ist es, die Konfliktsituation zwischen der Bindungswirkung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und der materiellen Gerechtigkeit zu Gunsten letzterer aufzulösen (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 24).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012 - L 8 U 1670/11
    Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, hat der betroffene Bürger einen einklagbaren Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes unabhängig davon, ob der Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde (BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15; BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 29).
  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.12.2012 - L 8 U 1670/11
    Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, hat der betroffene Bürger einen einklagbaren Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes unabhängig davon, ob der Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde (BSGE 51, 139, 141 = SozR 3900 § 40 Nr. 15; BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 29).
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