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   OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87   

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https://dejure.org/1987,2961
OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87 (https://dejure.org/1987,2961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1987 - 5 UF 31/87 (https://dejure.org/1987,2961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 5 UF 31/87 (https://dejure.org/1987,2961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankhafte Alkoholsucht; Entziehungsbehandlung; Krankheitsunterhalt; Mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit; Anspruchsausschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    Für die Frage, ob die Antragsgegnerin die Alkoholsucht im Sinne von Mutwillen zu verantworten hat, kommt es nicht darauf an, ob die Annahme des BVerwG (in NJW 1980, 1347, 1348) zutrifft, dass der Alkoholiker mit seinen Möglichkeiten zur Gestaltung der Lebensführung stets für das, was er aus sich macht und was aus ihm geworden ist, mitverantwortlich ist oder ob nicht doch jeweils sachverständig geprüft werden muss, ob und inwieweit die Willens- und Steuerungsfähigkeit des Alkoholsüchtigen im konkreten Fall krankheitsbedingt eingeschränkt ist (so BGH in NJW 1981, 2805 ff.).

    Die Einsichtfähigkeit in die Notwendigkeit einer Entziehungsbehandlung lässt sich dem Alkoholiker nicht absprechen (vgl. BGH in NJW 1981, 2805 ff.).

  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    Für die Frage, ob die Antragsgegnerin die Alkoholsucht im Sinne von Mutwillen zu verantworten hat, kommt es nicht darauf an, ob die Annahme des BVerwG (in NJW 1980, 1347, 1348) zutrifft, dass der Alkoholiker mit seinen Möglichkeiten zur Gestaltung der Lebensführung stets für das, was er aus sich macht und was aus ihm geworden ist, mitverantwortlich ist oder ob nicht doch jeweils sachverständig geprüft werden muss, ob und inwieweit die Willens- und Steuerungsfähigkeit des Alkoholsüchtigen im konkreten Fall krankheitsbedingt eingeschränkt ist (so BGH in NJW 1981, 2805 ff.).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85

    Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    In jedem Falle ist der Süchtige, auch bei der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1572 BGB , gehalten, sich einer Entziehungskur zu unterwerfen (so BGH, aaO., sowie BGH in FamRZ 1987, 359, 361 und OLG Stuttgart, aaO.).
  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    Verringerungen der Leistungsfähigkeit lassen sich nur dann unterhaltsrechtlich als nicht geschehen behandeln, wenn dies der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet (§ 242 BGB ) (so auch BGH in FamRZ 1987, 372, 374).
  • OLG Stuttgart, 05.06.1981 - 17 UF 100/81

    Krankheit; Alkoholsucht; Süchtiger; Entziehungskur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    Alkoholismus ist eine Krankheit im Sinne von § 1572 BGB , wenn eine regelrechte Trunksucht vorliegt, der der Süchtige aus eigenem Willen nicht mehr widerstehen kann und die eine Erwerbstätigkeit ausschließt (so OLG Stuttgart in FamRZ 1981, 963 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1981 - 3 UF 112/81

    Ausbildung; Rentenneurose; Unterhaltsanspruch; Ausbildungsermöglichung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    Wer leichtfertig oder fahrlässig die Möglichkeit ärztlicher Behandlung nicht nutzt, muss sich unterhaltsrechtlich so behandeln lassen, als hätte er das Notwendige getan (vgl. OLG Hamburg in FamRZ 1982, 702, 703 zur Unterhaltsneurose und OLG Düsseldorf - 3. Familiensenat - in FamRZ 1982, 518, 519 zur Rentenneurose).
  • OLG Hamburg, 11.05.1982 - 2a UF 7/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 5 UF 31/87
    Wer leichtfertig oder fahrlässig die Möglichkeit ärztlicher Behandlung nicht nutzt, muss sich unterhaltsrechtlich so behandeln lassen, als hätte er das Notwendige getan (vgl. OLG Hamburg in FamRZ 1982, 702, 703 zur Unterhaltsneurose und OLG Düsseldorf - 3. Familiensenat - in FamRZ 1982, 518, 519 zur Rentenneurose).
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