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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 W 5/96   

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https://dejure.org/1997,11919
OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 W 5/96 (https://dejure.org/1997,11919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.1997 - 10 W 5/96 (https://dejure.org/1997,11919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 1997 - 10 W 5/96 (https://dejure.org/1997,11919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung bezüglich einer im Vergleich übernommenen Verpflichtung, Auskunft über Umfang und Wert eines Nachlasses zu erteilen; Umfang der Auskunftspflicht bezüglich des Nachlasses; Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtvorlage eines übersichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

    In solchen Fällen hat der Berechtigte noch keinen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, er muss vielmehr zunächst den Anspruch auf vollständige Erfüllung bzw. Ergänzung des Auskunftsanspruchs - im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO - durchsetzen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).

    Der Berechtigte kann dann allenfalls Ergänzung der Auskunftserteilung im Wege der Zwangsvollstreckung beanspruchen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).

    Insbesondere wenn die erteilte Auskunft mangels Übersichtlichkeit unzureichend ist und der Gläubiger demzufolge die Vollständigkeit des Verzeichnisses selbst noch gar nicht überprüfen konnte, ist ein Vorgehen nach § 260 Abs. 2 BGB nicht angezeigt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25, 26).

  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 762/05

    Auskunftsansprüche einer Tochter als Pflichtteilsberechtigte gegen ihre Mutter

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.09.1997 - 26 WF 1008/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12038
OLG München, 30.09.1997 - 26 WF 1008/97 (https://dejure.org/1997,12038)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.1997 - 26 WF 1008/97 (https://dejure.org/1997,12038)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 1997 - 26 WF 1008/97 (https://dejure.org/1997,12038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 179
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13

    Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung

    Das fällt ausschließlich in ihren Verantwortungsbereich und rechtfertigt ihre alleinige Kostenlast (in diesem Sinne auch OLG München, FamRZ 1998, 179).
  • OLG München, 03.02.2020 - 18 W 1281/19

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

    Wenn eine Partei erst im Rechtsmittelzug infolge eines neu eingetretenen Umstands obsiegt, der - wie im vorliegenden Fall die nachträgliche Veränderung oder Löschung der verfahrensgegenständlichen Veröffentlichungen - nicht dem Bereich der Gegenpartei, sondern dem Bereich des Rechtsmittelführers zuzurechnen ist, dann sind die dadurch entstandenen Mehrkosten in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO von dem obsiegenden Teil zu tragen (OLG München FamRZ 1998, 179; s. auch BGHZ 31, 350).
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