Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4119
OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05 (https://dejure.org/2005,4119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2005 - 2 UF 109/05 (https://dejure.org/2005,4119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2005 - 2 UF 109/05 (https://dejure.org/2005,4119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrAVG § 16 Abs. 1; ; BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 1; ; BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 2; ; VAG § 53 c; ; VAHRG § 10 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; VAG § 53c; VAHRG § 10a
    Versorgungsausgleich: Bei der Rentenanwartschaft der Pensionskasse Deutscher Eisen- und Straßenbahnen handelt es sich um eine im Leistungsstadium volldynamische Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 271 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05
    Ein im Leistungsstadium dynamisches Anrecht kann sich nämlich auch dann ergeben, wenn sich aufgrund von Überschußerträgen tatsächlich eine mit der Grundversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung vergleichbare Steigerung ergibt (BGH FamRZ 2004, 1474, 1475).

    Grundlage dieser Bewertung ist die Annahme, dass die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsteil regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepaßt werden, wovon jedoch zukünftig wegen der bestehenden "Finanznot" der Rentenversicherungsträger nicht mehr ohne weiteres ausgegangen werden kann (vgl. Bergner, Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2004 - XII ZB 277/03 -, FamRZ 2004, 1631).

    So steht für die Beamtenversorgung bereits fest, dass der Höchstversorgungssatz von 75 % auf 71, 75 % bis 2010 voraussichtlich absinken wird, während sich für die gesetzliche Rentenversicherung weder der Zeitraum der Übergangsphase noch das Abkürzungsniveau verläßlich feststellen läßt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474, 1476).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05
    Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit hält der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2004, a. a. O.) - der sich der Senat anschließt - daran fest, dass eine Volldynamik dann in Betracht kommt, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt (so auch: OLG Köln NJW-RR 2005, 229, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 826, 827).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 45/01

    Bewertung von mittels Deckungskapital finanzierten Versorgungsanrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05
    Der sich daraus ergebende fehlende Rechtsanspruch der Versicherten auf Erhöhung der Versorgung rechtfertigt jedoch nicht die Annahme, dass diese im Leistungsstadium als statisch anzusehen ist (BGH FamRZ 1997, 164, 166; FamRZ 2005, 430, 431).
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 227/94

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05
    Der sich daraus ergebende fehlende Rechtsanspruch der Versicherten auf Erhöhung der Versorgung rechtfertigt jedoch nicht die Annahme, dass diese im Leistungsstadium als statisch anzusehen ist (BGH FamRZ 1997, 164, 166; FamRZ 2005, 430, 431).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05
    Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit hält der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2004, a. a. O.) - der sich der Senat anschließt - daran fest, dass eine Volldynamik dann in Betracht kommt, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt (so auch: OLG Köln NJW-RR 2005, 229, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 826, 827).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in OLGR Hamm 2007, 111 ff. veröffentlicht ist, hat den vom Amtsgericht - Familiengericht - geregelten Versorgungsausgleich nicht beanstandet und seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Die PKDEuS könne sich für die angebliche Statik des bei ihr bestehenden Anrechts nicht darauf berufen, von der Anpassungsüberprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG deshalb entbunden zu sein, weil sie auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG anfallende Überschussanteile zur Erhöhung laufender Rentenleistungen verwende.
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05

    Volldynamik von Versorgungsanwartschaften im Leistungsstadium

    Der Senat hat die Beschwerde der E mit - nicht rechtskräftigem - Beschluss vom 30.8.2005 (veröffentlicht in OLGR Hamm 2007, 111 ff.) zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5722
OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05 (https://dejure.org/2005,5722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.09.2005 - 6 UF 97/05 (https://dejure.org/2005,5722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. September 2005 - 6 UF 97/05 (https://dejure.org/2005,5722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Versorgungsausgleich nach der Scheidung einer Ehe; Ausgleich von Zusatzversorgungsanwartschaft durch analoges Quasisplitting

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 1587 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587b Abs. 1, Abs. 6; VAHRG § 1 Abs. 3
    Vorliegen einer volldynamischen ausgleichspflichtigen Versorgungsanwartschaft in einer Zusatzversorgungseinrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 271 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03

    Zur Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften auf betriebliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05
    Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und der besonderen allgemein bekannten wirtschaftlichen Situation der staatlichen Rentenkassen, bei denen jedenfalls kurzfristig nicht mit einer Erhöhung der Anstiegsraten zu rechnen ist (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 112 ff), kann die Prognose gestellt werden, dass es der Beschwerdeführerin auch zukünftig gelingen wird, einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher einen Anstieg der Versorgungsanwartschaft mindestens in dem Maße wie bei der gesetzlichen Renten- und/oder Beamtenversorgung zulässt.
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht Gelegenheit, ggf. auch Feststellungen zu der Frage zu treffen, ob die Anwartschaft des Ehemannes bei der PKDEuS im Anwartschaftsstadium volldynamisch ist (bejahend OLG Zweibrücken OLGR 2006, 117 f.; OLG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 2 UF 72/07 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    a) Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht Gelegenheit, auch Feststellungen zur Beantwortung der Frage zu treffen, ob das Anrecht des Ehemannes bei der PKDEuS im Anwartschaftsstadium volldynamisch ist (bejahend OLG Zweibrücken OLGR 2006, 117 f.; OLG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 2 UF 72/07 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen

    a) Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht Gelegenheit, auch Feststellungen zur Beantwortung der Frage zu treffen, ob das Anrecht des Ehemannes bei der PKDEuS im Anwartschaftsstadium volldynamisch ist (bejahend OLG Zweibrücken OLGR 2006, 117 f.; OLG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 2 UF 72/07 - nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5100
OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04 (https://dejure.org/2005,5100)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.2005 - 10 UF 217/04 (https://dejure.org/2005,5100)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 2005 - 10 UF 217/04 (https://dejure.org/2005,5100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente ausgelösten Versorgungsabschlags; Berücksichtigung einer bereits laufenden und im Leistungsstadium dynamischen Betriebsrente; Berücksichtigung einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10a VAHRG; § 1587 Abs. 2 BGB; § 237 SGB VI; § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 621e Abs. 1 ZPO; § 621e Abs. 3 ZPO
    Durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente ausgelöster Versorgungsabschlag; Vorzeitiger Rentenbezug außerhalb der Ehezeit ; Zurückrechnung der Rente entsprechend der seit Ehezeitende eingetretenen Entwicklung der persönlichen Bemessungsgrundlage auf das Ende ...

  • Wolters Kluwer

    Durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente ausgelöster Versorgungsabschlag; Vorzeitiger Rentenbezug außerhalb der Ehezeit ; Zurückrechnung der Rente entsprechend der seit Ehezeitende eingetretenen Entwicklung der persönlichen Bemessungsgrundlage auf das Ende ...

  • Judicialis

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3; ; VAHRG § 10

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3; VAHRG § 10
    Versorgungsausgleich: Zur Frage der Berücksichtigung eines durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente ausgelösten Versorgungsabschlags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 365
  • FamRZ 2006, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04
    Das Anrecht auf Betriebsrente ist im Hinblick auf die jährlichen Erhöhungen von mindestens 1 % im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474; 2004, 1706; 2004, 1959).

    In der Leistungsphase ist die Zusatzversorgungsrente aufgrund der jährlichen Erhöhungen um 1 % als volldynamisch anzusehen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474).

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 117/03

    Bewertung der Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; Höhe des

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04
    Der BGH hat mit Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 117/03 - (FamRZ 2005, 1455) entschieden, dass ein durch vorzeitige Inanspruchnahme einer gesetzlichen Rente ausgelöster Versorgungsabschlag im Versorgungsausgleich nur insoweit zu berücksichtigen ist, als er durch Zeiten vorzeitigen Rentenbezuges innerhalb der Ehezeit verursacht wurde.
  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04
    Das Anrecht auf Betriebsrente ist im Hinblick auf die jährlichen Erhöhungen von mindestens 1 % im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474; 2004, 1706; 2004, 1959).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 133/04

    Bewertung von Anrechten der Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04
    Das Anrecht auf Betriebsrente ist im Hinblick auf die jährlichen Erhöhungen von mindestens 1 % im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474; 2004, 1706; 2004, 1959).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 59/02

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der ZVK-KVBW

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2005, 601 mit Anm. Bergner S. 602; ebenso auch für Erstverfahren BGH Beschluss vom 13.4.2005 - XII ZB 59/02 - ), wonach eine im Zeitpunkt der Entscheidung bereits laufende Rente, die im Leistungsstadium als volldynamisch zu beurteilen ist, unabhängig davon, ob das Anrecht auch im Anwartschaftsstadium volldynamisch war, ohne Umwertung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 139/04

    Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2005, 601 mit Anm. Bergner S. 602; ebenso auch für Erstverfahren BGH Beschluss vom 13.4.2005 - XII ZB 59/02 - ), wonach eine im Zeitpunkt der Entscheidung bereits laufende Rente, die im Leistungsstadium als volldynamisch zu beurteilen ist, unabhängig davon, ob das Anrecht auch im Anwartschaftsstadium volldynamisch war, ohne Umwertung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist.
  • OLG Celle, 12.12.2005 - 10 UF 125/05

    Bewertung eines Anspruchs auf Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 15. September 2005 - 10 UF 217/04 - , zur Veröffentlichung vorgesehen), ist in einem solchen Fall von der zum 31.12.2001 berechneten Startgutschrift nach neuem Recht auszugehen, das auf diesen Stichtag ermittelte Anrecht ist jedoch sodann auf das Ehezeitende "zurückzurechnen"; diese Rückrechnung erfolgt - was auch die VBL in ihrem Schriftsatz vom 18.08.2005 für einen geeigneten Lösungsansatz hält - im Verhältnis des gesamtversorgungsfähigen Entgelts bei Ehezeitende zum gesamtversorgungsfähigen Entgelt am 31.12.2001, denn die Entwicklung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts drückt die individuelle Steigerung des Anrechts aus, die bezogen auf die nach der Ehe liegende Zeit im Versorgungsausgleich außer Betracht zu bleiben hat.

    Der Versorgungsabschlag von 3, 9 %, um den die Zusatzversorgungsrente aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme durch den Ehemann gekürzt wird, ist nach Auffassung des Senats ebenso wenig zu berücksichtigen wie bei der gesetzlichen Rente, weil der Ehemann die vorzeitige Rente erst nach Ehezeitende in Anspruch genommen hat (vgl. schon Senatsbeschluss vom 15.09.2005 10 UF 217/04 - ).

    Der Senat hält an seiner früher geäußerten Auffassung, bei im Zeitpunkt der Entscheidung bereits laufenden Renten könne die Frage der Dynamik im Anwartschaftsstadium außer Betracht gelassen werden (Beschluss vom 15.09.2005 - 10 UF 217/04 - ) nicht fest.

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 54/06

    Behandlung von Anrechten gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Die Entwicklung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts des Versicherten bis zum Stichtag 31. Dezember 2001 spiegelt somit im Regelfall auch die individuelle Wertsteigerung der in der Startgutschrift verkörperten Anwartschaft bei der VBL wider, die im Versorgungsausgleich hinsichtlich der nach Ehezeitende liegenden Zeit nicht zu berücksichtigen ist (vgl. für die Rückrechnung einer laufenden Besitzstandsrente Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - XII ZB 74/08 - zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Celle FamRZ 2006, 271, 274) .
  • OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Anforderungen

    Wie der Senat bereits in Bezug auf betriebliche Versorgungsanwartschaften entschieden hat, muss Entsprechendes auch für andere Versorgungsanwartschaften gelten (FamRZ 2006, 271, 272).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 6 UF 4/06

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Versorgungsanrechten der Zusatzversorgung

    Nachdem seit 1. Mai 2005 der Versorgungsfall eingetreten ist, ist die laufende Betriebsrente des Ehemannes - unabhängig von der Bewertung der Anrechte als statisch im Anwartschaftsstadium - als dynamisch zu bewerten (BGH, FamRZ 2005, 1460, 1461; BGH, FamRZ 2005, 601, 602 mit zust. Anm. Bergner; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2005 - 10 UF 217/04, FamRZ 2006, 271, 273; Glockner/Uebelhack, Die betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich, Rz. 149; MünchKomm-BGB/Rühmann, 4. Aufl., § 1587 a, Rz. 467).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 9 UF 59/07

    Versorgungsausgleich: Teildynamik der im Beitrittsgebiet erworbenen

    Die Versorgung ist dann mit dem ihrem ehezeitbezogenen Nennbetrag aus der tatsächlich gezahlten Rente in den Versorgungsausgleich einzustellen (BGH FamRZ 1997, 1535; FamRZ 1992, 47; KG FamRZ 2006, 710; OLG Celle FamRZ 2006, 271 - Leitsatz 2.; Gutdeutsch, Anm. zu BGH FamRB 2006, 8, 9; Götsche ZFE 2006, 422, 424), hier also mit 73, 85 Euro.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.08.2005 - 11 UF 957/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7047
OLG Koblenz, 05.08.2005 - 11 UF 957/04 (https://dejure.org/2005,7047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.08.2005 - 11 UF 957/04 (https://dejure.org/2005,7047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. August 2005 - 11 UF 957/04 (https://dejure.org/2005,7047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Anwartschaften bei der Pensionskasse des ZDF; Vornahme des Versorgnungsausgleichs bei geschiedenen Ehegatten

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587a
    Volldynamik der Anwartschaft bei der Pensionskasse des ZDF im Leistungsstadium

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pensionsanwartschaften des ZDF volldynamisch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 271 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03

    Voraussetzungen der Realteilung von privaten Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2005 - 11 UF 957/04
    Die Bezugnahme auf den Realteilungsstichtag erklärt sich daraus, dass gemäß § 30 b Ziffer 2 Abs. 2 der Satzung der Pensionskasse des ZDF Beginn der neuen Versicherung für die ausgleichsberechtigte Antragstellerin der 1. des Monats ist, der auf den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts folgt (insoweit nicht beanstandet von BGH FamRZ 2005, 1063).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht