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   OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09   

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https://dejure.org/2009,6690
OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09 (https://dejure.org/2009,6690)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.11.2009 - 9 WF 93/09 (https://dejure.org/2009,6690)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. November 2009 - 9 WF 93/09 (https://dejure.org/2009,6690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzleibeier.eu

    AG Merzig; 1.10.2008; 20 F 110/07 S
    Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im eA-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 823
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09
    In einem von der Kindesmutter mit Faxschreiben vom 30. Dezember 2008 eingeleiteten Verfahren erstrebte diese die Herausgabe des Kindes S. (20 F 1/09 HK des Amtsgerichts- Familiengericht - Merzig) sowie mit durch Faxschreiben vom 9. Januar 2009 eingeleiteten Verfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder I. und Y. auf sich allein (20 F 10/09 SO des Amtsgerichts- Familiengericht - Merzig).

    In diesen Verfahren schlossen die Kindeseltern - der Kindesvater beabsichtigte einen Umzug unter Mitnahme von S. - am 14. Januar 2009 zwecks Erledigung beider Verfahren eine umfassende Vereinbarung, in der unter anderem geregelt war, dass S. derzeit weder in den väterlichen noch den mütterlichen Haushalt wechselt, S. gemäß einem von der Kindesmutter zu stellenden Antrag auf Heimerziehung in eine Jugendwohngruppe wechseln soll und das Kind bis zur Entscheidung des Jugendamtes im Haushalt der Großmutter väterlicherseits verbleibt (Bl. 37 ff d. BA 20 F 1/09 HK, Bl. 5 ff d. BA 20 F 10/09 SO).

    Das Jugendamt teilte mit Schreiben vom 1. April mit, dass die Hilfe zur Erziehung in Form einer Heimerziehung für S., die am 23. Januar 2009 durch Aufnahme in eine Wohngruppe begonnen hatte, am 28. März 2009 durch die Kindesmutter entgegen dem Rat der Wohngruppe und des Jugendamtes beendet worden sei (Bl.41, 42 d. BA 20 F 1/09 HK).

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die beigezogenen Verfahrensakten 20 F 110/07 S, 20 F 50/07 UG, 20 F 172/08 UG, 20 F 1/09 HK, 20 F 10/09 SO und 20 F 67/09 UG Bezug genommen.

    S. hat sich im Rahmen der verschiedenen Anhörungen, wie sie von dem Familiengericht vorgenommen und protokolliert worden sind (Anhörung vom 1. Oktober 2008, Verfahren 20 F 172/08 UG, Anhörung vom 14. Januar 2009, Verfahren 20 F 1/09 HK, Anhörung vom 29. April 2009, Verfahren 20 F 67/09 UG, Anhörung vom 5. August 2009 in diesem Verfahren), völlig unterschiedlich geäußert.

    In Übereinstimmung mit dem Familiengericht geht auch der Senat davon aus, dass dem vermeintlich artikulierten Kindeswillen keine entscheidende Bedeutung zukommt, weil S. im Rahmen der verschiedenen Anhörungen, wie sie von dem Familiengericht vorgenommen und protokolliert worden sind (Anhörung vom 1. Oktober 2008, Verfahren 20 F 172/08 UG, Anhörung vom 14. Januar 2009, Verfahren 20 F 1/09 HK, Anhörung vom 29. April 2009, Verfahren 20 F 67/09 UG, Anhörung vom 5. August 2009 in diesem Verfahren), sich völlig unterschiedlich geäußert hat und sich, worauf das Familiengericht zu Recht hinweist, der Verdacht aufdrängt, dass S. nicht unbeeinflusst ausgesagt hat.

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09
    Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das Verhalten ihrer Eltern Nachteile erleiden (BVerfGE 60, 79; FamRZ 2006, 1593; FamRZ 2008, 492 sowie FamRZ 2008, 2185).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09
    Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise -auch nicht durch öffentliche Hilfe - begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021; statt aller: Beschluss des Senats vom 24. Juni 2009, 9 UF 113/08, m.w.N., Beschl. v. 20. Juni 2008, 9 UF 32/08, JAmt 2008, 441, m.z.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 30/05 - BayObLG, FamRZ 1998, 1044, m.w.N.).
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