Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1582, 1586b, 1587c; 1. EheRG Art. 12
Versorgungsausgleich; Ausschluß in Übergangsfällen; grobe Unbilligkeit eines vollen Versorgungsausgleichs; Reduzierung von Rentenanwartschaften auf die Hälfte des auf die Trennungszeit entfallenden gesetzlichen Anspruchs. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachehelicher Versorgungsausgleich; Reduzierung von Rentenanwartschaften auf die Hälfte des auf die Trennungszeit entfallenden gesetzlichen Anspruchs; Grobe Unbilligkeit eines vollen Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Übergangsfällen
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 13.12.1979 - 55 F 1128/78
- OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 287
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (FamRZ 1980, 326, 337) läge aber eine Härte im Rahmen der Übergangsregelung jedenfalls dann vor, wenn der Antragsteller "die Hälfte seiner Versorgung abgeben müßte«. - BSG, 18.09.1975 - 5 RJ 98/74
Rente - Unterhaltsanspruch nach EheG - Tod des Ehemannes - Angemessener Unterhalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80
Abgesehen von der gegenteiligen Meinung des Oberlandesgerichts München (DAVorm 1979, 352) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (DAVorm 1979, 503) hat auch das Bundessozialgericht (BSGE 40, 225 ff) für den nachehelichen Unterhalt entschieden, daß die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz kein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen darstellt. - OLG Koblenz, 10.03.1980 - 13 UF 777/79
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 1587c BGB …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80
Aus dem Zweck des Versorgungsausgleichs folgt nicht, daß dessen Durchführung schon immer dann grob unbillig ist, wenn über Jahrzehnte keine Lebens- und Versorgungsgemeinschaft zwischen den Ehegatten bestand (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 1980, 589). - OLG Stuttgart, 04.03.1980 - 15 UF 172/79
Inanspruchnahme auf vollen Versorgungsausgleich hinsichtlich grober Unbilligkeit; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80
Dies konkretisierend ist zu sagen: Eine Inanspruchnahme auf vollen Versorgungsausgleich ist grob unbillig, wenn dem Ausgleichspflichtigen bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht mehr der notwendige Eigenbedarf verbliebe, wenn er die Minderung seiner Versorgungsanwartschaften aus Altersgründen auch nicht mehr ausgleichen könnte, und wenn der Ausgleichsberechtigte eine ausreichende Versorgung hat (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 1980, 593). - OLG Düsseldorf, 18.06.1980 - 6 UF 36/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.1980 - 1 UF 50/80
Zwar hat der 4. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Beschluß vom 23. Mai 1980 (FamRZ 1980, 1009 [Ls]) die Kriegsopfergrundrente bei dem nachehelichen Unterhalt nicht als Einkommen des Pflichtigen angesehen.
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 04.12.1980 - 6 UF 150/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587c
Versorgungsausgleich; teilweiser Ausschluß wegen grober Unbilligkeit. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 403
- NJW 1983, 2464 (Ls.)
- FamRZ 1981, 287 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 01.12.1975 - 8 U 174/71
Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.1980 - 6 UF 150/79
Es kann dahinstehen, ob die Einrede der groben Unbilligkeit allein wegen des Vorliegens besonders schwerer Eheverfehlungen durchdringt (…so wohl Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 659), wie dies zum Beispiel auch im Zugewinnausgleichsrecht gemäß § 1381 BGB teilweise gefordert (Mikosch, MDR 1978, 886) und von der Rechtsprechung (OLG Hamm FamRZ 1976, 633; OLG Celle FamRZ 1979, 431) teilweise auch angenommen worden ist, oder wie es zu der Frage der Unterhaltsversagung in Anwendung von § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB erwogen wird (vgl. Scheld, FamRZ 1978, 651): Unabhängig von ihrer Wirkung als Zerrüttungs- und Scheidungsursache haben die dargestellten personalen Verfehlungen der Ehefrau nämlich auch dazu geführt, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehemannes in seiner Ehe in erheblichem Umfange ungünstiger gestaltet haben, als wenn die drei nichtehelichen Kinder nicht von der Ehefrau geboren worden wären.
- LG Hamburg, 12.06.2013 - 309 O 425/08
Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler aufgrund von …
Auch nach der Rechtsprechung dürfen - entgegen den Ausführungen der Beklagten zu 1) - die relativ kurzen Verjährungsfristen der wirtschafts-, rechts- und steuerberatenden Berufe nicht noch weiter verkürzt werden (vgl. BGH NJW 1981, 403; 1986, 1171). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 501/81
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs aufgrund ehelichen Fehlverhaltens der …
Das Oberlandesgericht ist in seiner (in NJW 1981, 403 veröffentlichten) Entscheidung davon ausgegangen, daß die Ehefrau die drei Kinder, deren Nichtehelichkeit nachträglich festgestellt worden ist, von einem anderen Mann empfangen hat und daß die Kinder in der Familie des Ehemannes großgeworden sind, ohne daß diesem die Nichtehelichkeit der Kinder bekannt war.
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