Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 6 UF 171/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 323
Unterhaltsrecht; Abänderung von Unterhaltsurteilen; Präklusion nach mehreren Abänderungsurteilen; Zulässigkeit einer Nachforderungsklage nur bei Teilklage im Vorprozeß wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 59
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
Abänderungsklage (§ 323 ZPO)
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 6 UF 171/79
Eine solche Nachforderungsklage könnte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 34, 110, 118) nur dann Erfolg haben, wenn die Klägerin jedenfalls in dem letzten Unterhaltsprozeß ausdrücklich lediglich einen Teil ihres Unterhaltsanspruchs geltend gemacht hätte.In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat die Klägerin ihren Standpunkt noch folgendermaßen erläutert: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Dezember 1960 (BGHZ 34, 110) stehe einer Nachforderungsklage dann nicht entgegen, wenn dem klagenden Unterhaltsberechtigten im Vorprozeß (wie hier) im Hinblick auf die geringe Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen weniger an Unterhalt habe zugesprochen werden können, als dem Unterhaltsbedürfnis des Klägers (hier: der Klägerin) entsprochen habe.
- OLG Karlsruhe, 18.04.1985 - 2 UF 196/83 Diese Art der Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen beider Elternteile unterscheidet sich bei der vorliegenden Fallgestaltung in ihren Auswirkungen nicht von der gelegentlich vertretenen Auffassung, Kindergeld erhöhe das unterhaltsrechtlich bedeutsame Einkommen des Pflichtigen (und wohl auch des Berechtigten) nicht (OLG Bamberg FamRZ 1981, 59; Nr. 36 der Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des OLG Hamm [Stand: 01/1985 - FamRZ 1984, 963]).
Sie würde hier entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg (FamRZ 1981, 59) einer Berücksichtigung als Einkommen in dem Verhältnis der (geschiedenen) Ehegatten auch nicht entgegenstehen, denn die Aufgabe des Kindergeldes, die Last der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern zu erleichtern (BGHZ 70, 151 = BGH FamRZ 1978, 177), sagt nichts darüber aus, wie die durch den Bezug des Kindergeldes zusätzlich erlangten Mittel im Verhältnis der Eltern zu verteilen sind.
- LAG Köln, 13.06.2003 - 7 (13) Ta 245/02
Prozesskostenhilfe; besondere Belastungen; Darlehnsraten; …
Diesem laufenden Einkommen stehen folgende abzugsfähige Beträge gegenüber: 360, 00 EUR Selbstbehalt für die Antragstellerin; 253, 00 EUR Freibetrag für das Kind L ; 386, 03 EUR Wohnkosten; 25, 56 EUR Ausbildungsversicherung; 43, 66EUR Fahrzeugversicherung; 22, 00EUR Hausaufgabenbetreuung (diese Position zählt keineswegs zu den bereits in den allgemeinen Freibetrag eingearbeiteten allgemeinen Lebenshaltungskosten: OLG Düsseldorf FamRZ 81, 59;… Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rz 40 b ); 10, 42EUR monatliche Belastung für die Selbstbeteiligung an der kieferorthopädischen Behandlung der Tochter L ; 167, 19 EUR Kredit Sparkasse und 122, 22 EUR Kredit Renaultbank. - BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 59/82
Präklusionswirkung eines Urteils - Entstehen von Abänderungsgründen vor und nach …
Im Unterhaltsrechtsstreit macht der klagende Gläubiger seinen vollen Unterhaltsanspruch geltend, sofern er nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes erklärt (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 59;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 42. Aufl. § 322 Anm. 4 Stichwort "Nachforderung"; Klauser MDR 1981, 711, 714).
- BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 384/81
Rechtmäßigkeit der Unterhaltspflicht eines Ehemannes, der ein minderjähriges Kind …
Es ist jedoch nicht zu beanstanden, sondern trägt der aus § 1609 Abs. 2 BGB folgenden Gleichrangigkeit des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten mit denjenigen der unverheirateten minderjährigen Kinder Rechnung, wenn in sogenannten Mangelfällen sowohl der Ehegattenunterhalt als auch der Kindesunterhalt verhältnismäßig herabgesetzt werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241, 242; OLG Bamberg FamRZ 1981, 59;… Göppinger/Wenz a.a.O. Rdn. 877;… Soergel/Häberle a.a.O. § 1578 Rdn. 4; s.a. Unterhaltsrichtlinien des OLG Köln FamRZ 1982, 100, 103 f unter Nr. 27). - OLG Düsseldorf, 04.12.1981 - 3 UF 65/81 ZS] FamRZ 1981, 59 [Ls]; Wenz in Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 678 u.a.; a.A. [Zeitpunkt der Trennung] OLG Bamberg [7.
- OLG Bamberg, 16.09.1981 - 2 WF 123/81 Damit käme diesem ein Teil des Kindergeldes entgegen dessen Zweckbestimmung zugute (vgl. den in FamRZ 1981, 59 abgedruckten Leitsatz des Senats).
- KG, 11.05.1984 - 17 UF 5779/83
Gewährung nachehelichen Unterhalts und Verteilung des Haushalts; Aufnahme einer …
Lebten die Kinder mit den unterhaltsberechtigten Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft, so kämen ohnehin die Unterhaltsbeträge allen Unterhaltsberechtigten zugute (Nr. 111 1 der Düsseldorfer Tabelle in der Fassung vom 1. Januar 1979, FamRZ 1978, 854; OLG Bamberg, FamRZ 1981, 59).
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