Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.02.1981 - 3 UF 124/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1361, 1578
Unterhalt des getrennt lebenden und des geschiedenen Ehegatten; Berechnung des Vorsorgeunterhalts. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 671
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 13.03.1980 - 16 UF 131/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1981 - 3 UF 124/80
Beitragsbemessung in Höhe von 18% (ab dem 1. Januar 1981: 18, 5%) der laufenden Unterhaltsrente des Unterhaltsberechtigten, wobei unterschiedliche konkrete oder pauschale Berechnungsmethoden angewandt werden (vgl. OLG Bremen FamRZ 1979, 121; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 588; OLG Celle FamRZ 1980, 896; OLG Köln FamRZ 1981, 43;… Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1578 Anm. 3;… Richter in MünchKomm, Ergänzungsband Rdn. 14 Anm. e).Der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2 GG) erfordert deshalb, bei der Bemessung des Vorsorgeunterhalts ebenfalls an die Bruttounterhaltsrente anzuknüpfen (vgl. u.a. OLG Bremen FamRZ 1979, 121; OLG Celle FamRZ 1980, 896;… Diederichsen, aaO;… Richter, aaO).
Insofern ist die Berechnungsmethode des Oberlandesgerichts Celle (FamRZ 1980, 896), wonach zwecks Ermittlung der Bruttounterhaltsrente die Nettounterhaltsrente um 18% zu erhöhen ist, abzulehnen, weil die Bemessungsgrundlage zu Lasten des Unterhaltsberechtigten zu niedrig ist, denn bei dem Unterhaltspflichtigen richtet sich die Bemessungsgrundlage nach seinem Bruttoeinkommen vor dem Abzug der Altersvorsorge-, Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie der Steuern.
Der Vorsorgeunterhalt ist in der Quote des laufenden Unterhalts, insbesondere in der von dem Senat nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle angewandten, nicht enthalten und zusätzlich zu berücksichtigen (vgl. u.a. OLG Bremen FamRZ 1979, 121, 122; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 588; OLG Celle FamRZ 1980, 896;… Krenzler, aaO; a.A. wohl die Familiensenate des Kammergerichts; vgl. Ehlert, FamRZ 1980, 1083, 1084).
- OLG Köln, 07.08.1980 - 10 UF 167/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1981 - 3 UF 124/80
Diese Regelung ist entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Mannheim (FamRZ 1980, 690, 696 zu § 1578 Abs. 3 BGB) nicht verfassungswidrig (ebenso OLG Köln FamRZ 1981, 43, 44).Beitragsbemessung in Höhe von 18% (ab dem 1. Januar 1981: 18, 5%) der laufenden Unterhaltsrente des Unterhaltsberechtigten, wobei unterschiedliche konkrete oder pauschale Berechnungsmethoden angewandt werden (vgl. OLG Bremen FamRZ 1979, 121; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 588; OLG Celle FamRZ 1980, 896; OLG Köln FamRZ 1981, 43;… Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1578 Anm. 3;… Richter in MünchKomm, Ergänzungsband Rdn. 14 Anm. e).
Zu (1): Die Rentenbemessungsmethode ist für die praktische Rechtsanwendung nicht brauchbar, weil sie in jedem Einzelfall nach Maßgabe der Formel der gesetzlichen Rentenversicherung komplizierte Berechnungen erfordert (vgl. anschaulich OLG Karlsruhe FamRZ 1978, 501 mit Anm. Morawietz S. 504 f), im Hinblick auf die nicht hinreichend sichere Vorhersehbarkeit der künftigen individuellen und allgemeinen Einkommens- und Rentenentwicklung mit Fiktionen und Hypothesen arbeitet, und deshalb die angemessene Alterszielrente trotz des komplizierten Berechnungsaufwands nicht hinreichend zuverlässig ermittelt werden kann (vgl. OLG Bremen FamRZ 1979, 121, 123; OLG Köln FamRZ 1981, 43;… Bartsch, aaO S. 183).
Allerdings kann bei der Bemessung des Vorsorgeunterhalts nicht die tatsächlich gezahlte oder zu zahlende sog. Nettounterhaltsrente in Ansatz gebracht werden (a.A. OLG Köln FamRZ 1981, 43), denn es muß berücksichtigt werden, daß deren Bemessungsgrundlage das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug seiner Altersvorsorgebeiträge ist, und diese in der Regel zusammen mit dem Arbeitgeberanteil 18% (ab dem 1. Januar 1981: 18, 5%) des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, das in etwa dem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen entspricht, ausmachen.
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1981 - 3 UF 124/80
Gemeinsames Bindeglied beider Kriterien ist jedoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, und gegebenenfalls des Unterhaltsberechtigten, so daß es mit Ausnahme hoher Einkommen (in der Regel über monatlich 5.500 DM netto; vgl. Düsseldorfer Tabelle [Stand: 01.01.1979] - FamRZ 1978, 854 iVm Düsseldorfer Tabelle [Stand: 01.01.1980] - FamRZ 1980, 19) in den Durchschnittsfällen im Rahmen der §§ 1361, 1581 BGB aus praktischen Gründen sachgerecht ist, ohne Ermittlung des angemessenen Bedarfs das Einkommen bedarfsdeckend quotal zu verteilen (vgl. BGH FamRZ 1979, 692 = BGHF 1, 509 zu der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nach der Differenzmethode). - RG, 26.10.1936 - IV 169/36
1. Ist Erwerb durch Arbeit üblich für die Frau eines Zahnarztes, die selbst …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1981 - 3 UF 124/80
Dies folgt einmal daraus, daß der Vorsorgeunterhalt vor dem Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes (1. Juli 1977) von dem Unterhaltspflichtigen nicht geschuldet war (vgl. RGZ 152, 356, 359), und der deshalb in den Quoten des Ehegattenunterhalts der früheren Tabellen des Landgerichts Düsseldorf (Unterhaltskammer), die der Senat fortgeführt hat, nicht enthalten sein konnte, und auch nicht enthalten war.
- OLG Bamberg, 07.01.1982 - 2 UF 177/80 Der an sich nach § 1578 Abs. 3 BGB begründete Anspruch der Antragsgegnerin auf Gewährung von Altersvorsorgeunterhalt scheitert an dem fehlenden Leistungsvermögen des Antragstellers: Es ist nämlich allgemein anerkannt, daß der laufende Unterhalt des Unterhaltsschuldners Vorrang vor Vorsorgeinteressen nach § 1578 Abs. 3 BGB hat (vgl. BGH FamRZ 1981, 442 = BGHF 2, 463; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 671;… Häberle in Soergel, BGB § 1578 Rdn. 36;… Richter in MünchKomm, BGB § 1578 Rdn. 14;… Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. Einf. vor § 1587 Anm. 8;… Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 333;… Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 876;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 30 X 2; Hampel, FamRZ 1979, 249, 253).
- OLG Düsseldorf, 10.03.1982 - 4 WF 17/82 Diese Quote umfaßt zwar nicht die Krankenversicherungsbeiträge, wie sie hier in Frage stehen (s. hierzu u.a. Kölner Unterhaltsrichtlinien - FamRZ 1982, 100, 101 unter 6.2; Hammer Leitlinien - FamRZ 1981, 1209, 1213 unter III 27; Griesche, FamRZ 1981, 841, 846); auch der sog. Vorsorgeunterhalt nach § 1578 Abs. 3 BGB ist in ihr nicht enthalten (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 671).
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