Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| Kapitel 3 - Leistungsfähigkeit und Rangfolge (§§ 1581 - 1584) |
1Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspricht. 2Den Stamm des Vermögens braucht er nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.
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Rechtsprechung zu § 1581 BGB
660 Entscheidungen zu § 1581 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab ...
- OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20
Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten ...
- OLG München, 18.07.2018 - 12 UF 202/18
Berechnung von Betreuuungsunterhalt
Zum selben Verfahren:
- AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
Unbeschränkte Erbenhaftung
- BGH, 15.05.2019 - XII ZB 357/18
Fiktive Fortschreibung des zum Zeitpunkt des Todeseintritts bestehenden ...
- AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
- OLG Celle, 11.12.2025 - 15 UF 69/25
Mindestunterhalt; fiktive Einkünfte; Nebentätigkeit; Verwertung von ...
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung ...
- BFH, 09.04.2025 - II R 48/21
Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- BSG, 21.11.2024 - B 8 SO 5/23 R
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
Querverweise
Auf § 1581 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324
Redaktionelle Querverweise zu § 1581 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Schenkung
- § 528 (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers)