Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1353; EheG §§ 11 ff; PStG § 45
Personenstandsrecht; keine Mitwirkung des Standesamtes bei Mißbrauch der Ehe. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 311
- FamRZ 1982, 1210
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82
Es kann auch offen bleiben, ob die Wirkung des § 17 Abs. 3 GemO soweit reicht, daß Prozeßhandlungen eines Rechtsanwalts, der nach dieser Vorschrift durch die zuständigen Organe der Gemeinde von der Vertretung ausgeschlossen werden könnte, als unwirksam oder zumindest als fehlerhaft angesehen werden müssen (vgl. dazu BVerfG NJW 1980, 33). - BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74
Vertretung gegen Kreisbehörde in Bußgeldsachen durch Kreistagsmitglied
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82
Die Möglichkeit von Interessenkollisionen, wie sie § 17 Abs. 3 GemO im Auge hat, ist deshalb bei einem Verfahren nach § 45 Abs. 2 PStG nicht gegeben (vgl. ähnlich für das Bußgeldverfahren BVerfG NJW 1976, 954; VGH Baden- Württemberg Justiz 1979, 413). - BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80
Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82
Dabei kann dahinstehen, ob § 17 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (künftig: GemO) überhaupt Anwendung finden kann, wenn zwar einer Rechtsanwaltssozietät, der ein Gemeinderatsmitglied angehört, Vollmacht erteilt wird, jedoch (wie hier) das Mandat von einem Mitglied der Sozietät wahrgenommen wird, das nicht im Gemeinderat ist (vgl. dazu jetzt BVerfG NJW 1982, 2177).
- OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12
Anfechtung einer angekündigten Widerspruchsrücknahmeerklärung; Zulässigkeit eines …
aa) Der vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt angenommene Fall einer Heilung dieses Zulässigkeitsmangels durch die trotz Verfristung erfolgende sachliche Bescheidung des Widerspruchs durch die Behörde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4.8.1982, NVwZ 1983, 162, juris Rn. 11 ff.; Urt. v. 28.10.1982, NVwZ 1983, 311, juris Rn. 10;… Urt. v. 20.6.1988, NVwZ-RR 1989, 85, juris Rn. 9) ist hier nicht einschlägig, denn die Beklagte hat den verfristeten Widerspruch vom 21.3.2009 mit dem Widerspruchsbescheid nicht in der Sache beschieden, sondern ihn schlicht als unzulässig zurückgewiesen. - OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 39/04
Beschwerdeverfahren in einer Personenstandssache: Amtsermittlungspflicht des …
Dabei wurde durch das Merkmal der Offenkundigkeit zum Ausdruck gebracht, dass der Standesbeamte nur in aus sich heraus evidenten Missbrauchsfällen seine Mitwirkung an der Eheschließung versagen durfte, wohingegen bei Vorliegen von auch nur geringem Zweifel eine Mitwirkungspflicht bestand (vgl. BayObLG StAZ 1984, 341 und 1985, 70; OLG Celle StAZ 1982, 308; OLG Karlsruhe StAZ 1983, 14, OLG Hamburg StAZ 1983, 130; OLG Frankfurt am Main, StAZ 1995, 139 jeweils m.w.N.). - BayObLG, 06.07.1984 - BReg. 1 Z 49/84
Zulässigkeit eines Antrags auf Eheschließung mit einem Nichtdeutschen; Annahme …
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Standesbeamte das Aufgebot (§ 12 Abs. 1 Satz 1 EheG) und seine Mitwirkung bei der Eheschließung ablehnen, wenn die Ehe nur zu dem Zwecke geschlossen werden soll, einem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen oder seine Ausweisung zu verhindern, ohne daß die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft beabsichtigt ist (BayObLGZ 1982, 179/183; OLG Hamburg FamRZ 1983, 64/65; OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1210 f.; OLG Braunschweig StAZ 1981, 322/323; vgl. BVerwG StAZ 1979, 93 und FamRZ 1982, 593/595). - BayObLG, 20.11.1984 - BReg. 1 Z 78/84
Ablehung des Aufgebots und der Eheschließung durch den Standesbeamten wegen …
An dieser Rechtsauffassung hat der Senat festgehalten (vgl. BayOblG FamRZ 1984, 1014); sie entspricht auch der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Braunschweig (StAZ 1981, 323), Hamm (StAZ 1982, 309), Karlsruhe (FamRZ 1982, 1210) und Hamburg (FamRZ 1983, 64).
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