Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.12.1981 - 17 UF 291/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1603, 1671; ZPO §§ 329, 516, 621a, 621e; FGG § 16
Elterliche Sorge; Wirksamkeit einer Sorgerechtsentscheidung; Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Subsidiarität der gesteigerten Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB bei Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils des Kindes ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkt des Wirksamwerdens von Endentscheidungen in isolierten Sorgerechtsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Backnang, 07.09.1981 - 2 F 131/81
- OLG Stuttgart, 22.12.1981 - 17 UF 291/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 429
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78
Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsgläubiger
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.1981 - 17 UF 291/81
Die gesteigerte Unterhaltspflicht der Beklagten - die sie gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB verpflichtet, noch Unterhalt zu leisten, solange ihr der notwendige Eigenbedarf von 800 bzw. 900 DM monatlich verbleibt - tritt hier nicht ein, weil der Vater als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist, der anstelle der Beklagten einspringen kann, denn hierunter fällt auch der sorgeberechtigte Elternteil (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB; BGH FamRZ 1980, 555 = BGHF 2, 10). - RG, 28.04.1939 - III B 3/39
1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.1981 - 17 UF 291/81
So unterscheidet RGZ 160, 307, 309 für die Wirksamkeit einer an sich mitteilungsbedürftigen Verfügung nicht zwischen Existentwerden und Wirksamwerden; Thomas/Putzo (…ZPO 11. Aufl. § 329 Anm. 3 b, aa) bemängeln das, lassen aber zur Abhilfe eine zugunsten einer Partei erlassene Entscheidung für sie selbst auch ohne Mitteilung wirksam werden.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.12.1981 - 2 UF 108/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1634; FGG § 33
Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Erzwingung nur aufgrund einer Entscheidung des Gerichts als Vollstreckungsgrundlage. - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken, 30.11.1981 - 2 UF 108/81
- OLG Zweibrücken, 01.12.1981 - 2 UF 108/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 429
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 03.03.1980 - 6 UF 636/79
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.1981 - 2 UF 108/81
Eine solche Verfügung kann freilich auch in einem Beschluß gesehen werden, der sich eine zwischen den Ehegatten getroffene Regelung zu eigen macht, indem er zu erkennen gibt, daß er dieselbe billigt, und zum Gegenstand der eigenen richterlichen Verfügung machen will (vgl. OLG Hamm NJW 1970, 1425; FamRZ 1980, 932; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342).Eine solche Verfügung kann bereits darin liegen, daß das Familiengericht durch Androhung eines Zwangsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung die von den Eltern vergleichsweise zu Protokoll gegebene Einigung anerkennt, und damit für verbindlich erklärt (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342; OLG Hamm FamRZ 1980, 932;… Hinz in MünchKomm, BGB § 1634 Rdn. 16 und Ergänzungsband § 1634 Rdn. 35).
- BGH, 20.12.1978 - IV ZB 72/78
Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall des nicht fristgemäßen Einreichens …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.1981 - 2 UF 108/81
Das Rechtsmittel ist als einfache Beschwerde gemäß § 19 Abs. 1 FGG statthaft, und auch im übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH FamRZ 1979, 224 = BGHF 1, 289).
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