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| OLG Celle, 09.11.1981 - 10 UF 183/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 02.07.1981 - 203 F 134/77
- OLG Celle, 09.11.1981 - 10 UF 183/81
- OLG Celle, 22.02.1982 - 10 UF 183/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 501
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile …
Rn. 77 Hat der an sich unterhaltsberechtigte Ehegatte gegen seinen geschiedenen Ehegatten einen Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, so mindert die Zahlung der Ausgleichsrente die Leistungsfähigkeit des Ausgleichspflichtigen sowie die Bedürftigkeit des Ausgleichsberechtigten mit der Folge, dass ein Unterhaltsanspruch nicht mehr bzw. nur in verminderter Höhe besteht (OLG Celle FamRZ 1982, 501, 503;… Soergel/Lipp BGB 13. Aufl. § 1587 h Rn. 5;… vgl. auch Staudinger/Rehme BGB 2004 § 1587 h Rn. 11). - OLG Celle, 04.02.1993 - 17 UF 50/92
Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; …
Eine unbillige Härte läge vielmehr nur dann vor, wenn der Antragsgegner angesichts seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf den vollen Betrag der schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung angewiesen wäre, um seinen eigenen angemessenen Unterhalt und den angemessenen Unterhalt vorrangig berechtigter Dritter zu sichern (vgl. OLG Celle FamRZ 1982, 501, 503; OLG Hamm FamRZ 1987, 290, 291;… Soergel/Vorwerk, a.a.O., Rn. 8;… Familiengerichtsbarkeit/Wick, a.a.O., § 1587 h BGB, Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 16 UF 198/03
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im …
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn bei Erfüllung des Ausgleichsanspruchs der eigene notwendige Lebensbedarf des Verpflichteten gefährdet wäre (vgl. RegE BT-Drucks. 7/650 S. 166), aber auch schon dann, wenn der eigene angemessene Selbstbehalt des Verpflichteten im Sinne des § 1581 S. 1 BGB zum Zeitpunkt der Entscheidung über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gefährdet wäre (…so auch Johannsen / Hahne, a.a.O., § 1587 h BGB Rn 8; OLG Celle, FamRZ 1982, 501, 503; OLG Hamm FamRZ 1990, 889, 890 = NJW 1991, 184); hingegen muss der Ausgleichspflichtige in diesem Fall nicht bis zum notwendigen Selbstbehalt (i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB) die Rente einsetzen (Erreichen der Opfergrenze). - OLG Karlsruhe, 22.02.1989 - 18 UF 141/88
Scheidung; Vermögensausgleich; Vereinbarung; Gerichtliche; Genehmigung; …
Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse zur Zeit der Geltendmachung der Ausgleichsrente (vgl. BGH, FamRZ 1985, 265; OLG Celle, FamRZ 1982, 501). - OLG Hamm, 07.01.1987 - 1 UF 362/86
Billigkeit der Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; …
Die Härteklausel des § 1587h Nr. 1 BGB greift insbesondere dann ein, wenn der Berechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalts aus seinen Einkünften und seinem Vermögen bestreiten kann, und demgegenüber die Gewährung des Versorgungsausgleichs für den Verpflichteten bei Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine unbillige Härte bedeuten würde; abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse zu der Zeit der Geltendmachung der Ausgleichsrente (vgl. BGH FamRZ 1985, 265 = BGHF 4, 660; OLG Celle FamRZ 1982, 501).
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