Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.10.1981 - 19 UF 63/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1361 Abs. 3 BGB; § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB
Berücksichtigung eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Ehegatten bei der Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch; Inanspruchnahme des Ehegatten auf Unterhalt; Zuwendung zu einem neuen Partner durch einen Ehegatten; Einfluss einer Verletzung des Elternrechts auf den ... - familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1361, 1579
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; kein Unterhaltsanspruch trotz Kinderbetreuung; Berücksichtigung eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Ehegatten bei der Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch; Zuwendung zu einem neuen Partner durch einen Ehegatten; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Ehegatten bei der Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch; Inanspruchnahme des Ehegatten auf Unterhalt; Zuwendung zu einem neuen Partner durch einen Ehegatten; Einfluss einer Verletzung des Elternrechts auf den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Verden, 19.02.1981 - 5 F 207/80
- OLG Celle, 05.10.1981 - 19 UF 63/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1162
- FamRZ 1982, 697
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus OLG Celle, 05.10.1981 - 19 UF 63/81
Bei der Entscheidung über den Unterhaltsanspruch ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1980, 665; BGH FamRZ 1979, 569 und 571).Solche Abkehr von dem Ehegatten und der Ehe schafft in aller Regel einen Grund, der den in § 1579 Abs. 1 Nr. 1-3 BGB angeführten Tatbeständen gleichgestellt werden muß und der dazu führt, daß die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Unterhalt grob unbillig wäre" (BGH, FamRZ 1980, 665).
"der sich die Betreuung des Kindes unter dessen Herausnahme aus dem bisherigen Lebensbereich sowie unter Verstoß gegen das Elternrecht des verlassenen Ehepartners verschafft hat, nicht auch noch die Möglichkeit geben, aus diesem rechtswidrigen Verhalten wirtschaftliche Vorteile zu ziehen" (…BVerfG, a.a.O., S. 32; BGH, NJW 1980, 1686 (1688) [BGH 23.04.1980 - IVb ZR 527/80]).
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus OLG Celle, 05.10.1981 - 19 UF 63/81
Denn diese Bestimmung ist mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar und damit verfassungswidrig, soweit danach die Anwendung der Härteklausel des § 1579 Abs. 1 BGB "auch in besonders gelagerten Härtefällen ausgeschlossen ist" (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1981 (1 BvL 28/77) (FamRZ 1981, 745 ff.)). - BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78
Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des …
Auszug aus OLG Celle, 05.10.1981 - 19 UF 63/81
Bei der Entscheidung über den Unterhaltsanspruch ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1980, 665; BGH FamRZ 1979, 569 und 571).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Gelange er zur Verneinung dieser Frage, so stehe einer Entscheidung über den Unterhaltsanspruch auf der Grundlage von § 1579 Abs. 2 BGB in seiner bisherigen Fassung, die insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar sei, nichts im Wege (vgl. OLG München FamRZ 1982, 270, 272; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 611, 612 und 699, 701; OLG Celle FamRZ 1982, 697, 698; KG FamRZ 1982, 1213, 1214; Berkemann JR 1981, 414, 416; Häberle FamRZ 1982, 557, 561;… MünchKomm/Richter, Ergänzung zu § 1579 Rdn. 19;… Soergel/Häberle, a.a.O. § 1579 Rdn. 21). - KG, 01.10.1982 - 17 UF 144/82 Die Tragweite der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1981 (FamRZ 1981, 745) ist schon mehrfach Gegenstand von Erörterungen in Rechtsprechung und Schrifttum gewesen (OLG Hamm FamRZ 1982, 172; 1982, 492; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 611; OLG Celle FamRZ 1982, 697; AmtsG Viersen FamRZ 1982, 696; Moritz, JR 1971, 72; Häberle, FamRZ 1982, 557, 561; Sachs, FamRZ 1982, 653 ff).
Nicht zu billigen ist die Auffassung, ein besonderer Härtefall sei stets anzunehmen, wenn durch eine streitige Sorgerechtsentscheidung die elterliche Sorge auf den Elternteil, in dessen Person die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 BGB erfüllt sind, übertragen worden ist (so aber wohl OLG Hamm FamRZ 1982, 172; 1982, 492; OLG Celle FamRZ 1982, 697; dagegen ausdrücklich Sachs, FamRZ 1982, 655).
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