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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.1982 - 1 WF 277/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,18090
OLG Düsseldorf, 27.09.1982 - 1 WF 277/82 (https://dejure.org/1982,18090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1982 - 1 WF 277/82 (https://dejure.org/1982,18090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1982 - 1 WF 277/82 (https://dejure.org/1982,18090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 90
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 59/86

    Rechtsfolgen einer Elternvereinbarung über das Umgangsrecht

    Zusätzlich muß das Gericht vielmehr in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, daß es die Vereinbarung im Interesse des Kindeswohls billigt; nur dann kommen auch spätere Zwangsmaßnahmen nach § 33 FGG in Betracht (…vgl. etwa Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. Rdn. 23 vor §§ 8 bis 18;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 621 Rdn. 23; BayObLGZ 1965, 355, 358; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429, 430; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90, 91).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 WF 316/07

    Zwangsgeldfestsetzung: Anforderung an die vorherige Androhung bei Nichtbefolgung …

    Die pauschale Androhung eines Zwangsgeldes oder von Zwangsmaßnahmen ist ungenügend (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 90, 91).
  • OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95

    Zwangsgeld zur Durchsetzung des Umgangsrechts

    Rn. 5 Auch eine Umgangsvereinbarung kann, wenn sie - wie hier - um Familiengericht erkennbar gebilligt ist, wie eine gerichtliche Entscheidung eine geeignete Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen nach § 33 FGG darstellen (ständige Senatsrechtsprechung; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90; OLG Bamberg FamRZ 1995, 428).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2008 - 9 UF 100/08

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die angefochtene Übernahmeentscheidung - eine Endentscheidung über das Umgangsrecht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 90, 91), durch die das Gericht die in der Vereinbarung getroffene Regelung gebilligt bzw. übernommen und damit zum Inhalt seiner eigenen Entscheidung gemacht hat (BGH, FamRZ 1988, 277 ; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 2. März 2006 - 6 UF 92/05 -, m.w.N.) - ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 621 e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 2, 517, 520 ZPO ), nachdem die Antragsgegnerin in der Beschwerdeschrift jedenfalls in kurzer Form darlegt hat, warum sie sich durch die Entscheidung beschwert fühlt und was sie an ihr missbilligt (BGH, NJWE-FER 2001, 82; FamRZ 1994, 158, 159; FamRZ 1992, 538 ).
  • KG, 10.11.1989 - 17 UF 2346/89

    Entscheidung; Sorgerecht; Anhörung; Kind; Förderungsprinzip; Kontinuitätsprinzip

    Sie wird aber zur gerichtlichen Umgangsregelung dadurch, daß sich das Gericht die Vereinbarung erkennbar zu eigen macht (OLG Hamm NJW 70, 1425), insbesondere dadurch, daß das Gericht der Vereinbarung zustimmt (OLG Düsseldorf FamRZ 83, 90).
  • OLG Stuttgart, 04.03.1988 - 8 WF 54/87

    Möglichkeit eines Vergleichsabschlusses im Umgangsrecht

    Dem steht nicht entgegen, daß das Familiengericht an eine Einigung der Eltern über das Verkehrsrecht nicht gebunden ist und eine vor dem Familiengericht geschlossene Vereinbarung der Eltern über die Regelung des Verkehrsrechts nicht Grundlage einer Zwangsmaßnahme nach § 33 FGG sein kann, sondern dazu erst der Aufnahme in die Entscheidung des Familiengerichts bedarf (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342; OLG Hamm Rpfleger 1980, 343; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90).
  • OLG Köln, 17.09.1993 - 10 WF 202/93

    Zurückweisung des Zwangsgeldandrohungsantrags

    Es hätte vielmehr einer das Verfahren abschließenden gerichtlichen Genehmigung der von den Parteien im einzelnen getroffenen Regelungen bedurft (vgl. dazu OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342; OLG Hamm FamRZ 1980, 932; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90;… Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 33 Rdn. 10).
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