Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 164/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1597; FGG §§ 50b, 57
Abstammungsrecht; Genehmigung der Ehelichkeitsanfechtungsklage des minderjährigen Kindes durch das Vormundschaftsgericht; Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Kindes. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1597 Abs. 1; FGG § 50b § 57 Abs. 1 Nr. 9
Beschwerde gegen vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
Verfahrensgang
- LG Siegen, 19.04.1983 - 4 T 162/83
- LG Siegen, 19.04.1983 - 4 T 165/83
- OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 164/83
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1980 - IV ZR 167/78
Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Beitritt des potentiellen außerehelichen …
Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 164/83
Der Bundesgerichtshof hat dazu unter anderem ausgeführt (BGHZ 76, 299 = FamRZ 1980, 559, 560 = BGHF 2, 31), das Gesetz begünstige gegenüber der Ehelichkeitsanfechtung den Status der Ehelichkeit des Kindes. - BGH, 27.11.1974 - IV ZB 42/73
Voraussetzungen einer Entziehung des Vertretungsrechts des Vaters in Bezug auf …
Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 164/83
Die Erteilung oder Nichterteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für die Erhebung der Ehelichkeitsanfechtungsklage betrifft die Sorge für die Person des Kindes (allg. Ansicht, vgl. zum Beispiel BGH NJW 1975, 345 ff).
- BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung …
Im übrigen ist die Entscheidung über die Genehmigung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu treffen (OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29).Maßgebender Gesichtspunkt ist das Wohl des Minderjährigen, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (BayObLGZ 1980, 294, 296; OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29), d.h. es ist darauf abzustellen, ob die Anfechtung im Interesse des Minderjährigen liegt (…vgl. MünchKomm/Mutschler Rn. 7, Erman/Holzhauer Rn. 8, Soergel/Gaul Rn. 9, jeweils zu § 1597).
d) Im übrigen hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts nur dahin nachzuprüfen, ob dieses von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1980, 294, 296; vgl. auch BGH FamRZ 1990, 1097, 1098, OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29 und Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27 m.w.N.).
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