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| OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1610
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 506
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85
Soweit das Amtsgericht - Familiengericht - zu der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Antragstellerin die Abzugsmethode (und nicht die Differenzmethode) angewandt hat, dürfte das zutreffend sein, weil die ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien zu der Zeit der Rechtskraft der Scheidung erkennbar nur durch das Einkommen des Antragsgegners geprägt waren (vgl. BGH FamRZ 1982, 255, 257 = BGHF 2, 924). - OLG Karlsruhe, 28.02.1984 - 18 WF 110/83
Unterhaltspflicht; Beurkundung; Kosten einer Beurkundung; Außergerichtliche …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85
Der Meinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1984, 584), der Unterhaltsschuldner sei in der Regel - auch gegenüber dem geschiedenen Ehegatten - verpflichtet, die Kosten der Beurkundung eines notariellen Schuldanerkenntnisses aufzubringen, kann nicht gefolgt werden. - OLG Düsseldorf, 24.08.1982 - 3 WF 208/82
Unterhaltsschuldner; Unterhaltsgläubiger; Titulierung; Vollstreckungsurkunde; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85
Die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1982, 1117) steht dem nicht entgegen, denn dort wird auf die - hier nicht gegebene - Möglichkeit gebührenfreier Titulierung von Kindesunterhalt nach §§ 49, 50 JWG abgestellt. - OLG Hamm, 08.11.1982 - 4 WF 341/82
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85
Wenn der Unterhaltsschuldner (wie hier) seine Unterhaltspflicht zuverlässig erfüllt, dann hat er daneben nicht auch noch die für eine Titulierung erforderlichen Kosten zu tragen; der Senat folgt insofern der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm ([4. FamS] FamRZ 1983, 69).
- OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92
Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels
Eine Rechtsgrundlage für eine derartige Verpflichtung ist nicht erkennbar, auch nicht als Nebenpflicht aus dem Unterhaltsanspruch (…ebenso KG, aaO.; OLG Hamm - 4. FamS -, FamRZ 1983, 69; OLG Hamm - 10. FamS -, FamRZ 1985, 506; OLG Düsseldorf - 4. FamS -, FamRZ 1984, 725; aA. OLG Düsseldorf - 3. FamS -, FamRZ 1990, 1369; OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 1584). - OLG Bamberg, 01.10.1986 - 2 WF 206/86
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Ehegatten- und Kindesunterhalt; Gewährung …
Auch insoweit hat das Amtsgericht die beantragte Prozeßkostenhilfe mit zutreffender Begründung versagt; denn die Antragstellerin kann, falls sie auf der Errichtung eines vollstreckbaren Unterhaltstitels besteht, den Antragsgegner zur Abgabe einer entsprechenden notariellen Verpflichtungserklärung auf ihre Kosten veranlassen (OLG Hamm, FamRZ 1983, 69 und FamRZ 1985, 506; Künkel, Die Titulierung des freiwillig gezahlten Unterhalts, NJW 1985, 2665/2668; Wax, FamRZ 1985, 10/11).
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