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| OLG Köln, 26.02.1985 - 4 WF 29/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 623
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.12.1983 - 2 WF 278/83
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1985 - 4 WF 29/85
Es ist daher fast allgemein anerkannt, daß bei der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage die Bewilligung alle Stufen - auch die noch unbezifferte Zahlungsstufe - erfaßt, wie auch alle Stufen schon mit der Erhebung der Stufenklage rechtshängig werden, und der Gebührenstreitwert sich einheitlich gemäß § 18 GKG nach der höchsten Stufe richtet (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501 mwN;… Stephan in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 254 Anm. 1).
- OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97
Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei …
- OLG Brandenburg, 21.04.2008 - 10 WF 73/08
Zurückweisung gesonderter Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein …
Dieser Grundsatz der Waffengleichheit gilt im Hinblick auf § 14 FGG auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Senat, FamRZ 2007, 57; OLG Hamm, FamRZ 1985, 623; OLG Koblenz, FamRZ 1985, 624; OLG Köln, FamRZ 1998, 251 [OLG Köln 07.08.1997 - 14 WF 95/97];… FamVerf/Gutjahr, § 4, Rz. 74; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1984, 1245; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 371 f. [OLG Nürnberg 17.02.1994 - 7 WF 358/94];… Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 14, Rz. 23, allerdings mit dem Hinweis in Fn. 64, dass sich im Verfahren der Umgangsregelung die Eltern als Gegner gegenüber ständen; vgl. hierzu auch KG, KGR 1999, 105). - OLG Brandenburg, 07.10.1997 - 10 W 23/97
Prozesskostenhilfe zur Erhebung einer Stufenklage; Bedingte Geltung der …
Beantragt der Beklagte Prozeßkostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Stufenklage, so gelten für die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsverteidigung die Grundsätze für die Erfolgsprüfung der Stufenklage nur bedingt (OLG Köln, FamRZ 1985, 623;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz. 463;… Schoreit/Dehn, Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe, 5. Aufl., § 114, Rz. 28;… Zöller/Philippi, a.a.O., Rz. 37 a;… a.A., MünchKomm/Wax, a.a.O.;… Zimmermann, a.a.O., Rz. 292; Schneider, MDR 1986, 552, 553).
- OLG Hamm, 18.12.1986 - 3 WF 388/86 Auch wenn es sich bei den Verfahren der vorliegenden Art nicht um echte kontradiktorische Verfahren handelt, so zeigt die Praxis doch oft, daß gerade der Streit um die Kinder sehr oft ausgesprochen heftig geführt wird, und sich von den typischen kontradiktorischen ZPO-Verfahren nicht unterscheidet, zumal die Kindeseltern sich regelmäßig als Verfahrensgegner betrachten (so insbesondere der hiesige 2. Familiensenat - FamRZ 1985, 623; zustimmend auch der hiesige 7. Familiensenat - FamRZ 1986, 488; OLG Koblenz FamRZ 1985, 624; OLG Köln FamRZ 1986, 1015 ff).
- OLG Hamm, 10.11.1986 - 5 WF 559/86 Ist der Fall jedoch schwieriger gelagert, und wird das Verfahren streitig durchgeführt, so bestehen kaum Unterschiede zu den streitigen Verfahren nach der Zivilprozeßordnung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1985, 623), so daß auch aus diesem Grunde die Beiordnung eines Rechtsanwalts geboten erscheint.
- OLG Nürnberg, 11.03.1987 - 11 WF 443/87 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist hier nicht obligatorisch immer dann vorzunehmen, wenn der Gegner seinerseits durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, sondern nur dann, wenn es von der Sache oder der Fähigkeit der Partei her im Einzelfall geboten ist (im Ergebnis ebenso OLG Hamm FamRZ 1982, 1095; 1984, 1245; 1986, 82; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 829; 1985, 1069; OLG Bamberg JurBüro 1985, 1419; a.A. OLG Hamm FamRZ 1985, 623; 1986, 488; OLG Koblenz FamRZ 1985, 624).
- OLG Oldenburg, 09.07.1987 - 12 WF 55/87
Pkh, Beiordnung, Rechtsanwalt, Streitfreiheit, Prozeßkostenhilfe
Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, ob der Ansicht zu folgen ist, daß die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Verfahren wie dem vorliegenden uneingeschränkt Anwendung findet (vgl. dazu die gegensätzlichen Entscheidungen der Familiensenate des OLG Hamm: 2. FamS: FamRZ 85, 623 und FamRZ 86, 82; 6. FamS: MDR 83, 409; 7. FamS: AnwBl. 83, 34 und FamRZ 86, 488; 10. FaS: FamRZ 84, 1245; ferner OLG Koblenz FamRZ 85, 624; OLG Köln, FamRZ 86, 1015; OLG Zweibrücken, FamRZ 85, 829 und RPfl85, 505; Lemke, JurBüro 1985, 1602 f.). - OLG Köln, 31.10.1985 - 21 WF 191/85 Die von der Antragsgegnerin nachgesuchte Beiordnung eines Rechtsanwalts ist bereits wegen des in § 121 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 ZPO niedergelegten Grundsatzes der Waffengleichheit geboten, weil der Antragsteller seinerseits anwaltlich vertreten ist (OLG Hamm [2. FamS] FamRZ 1985, 623; OLG Koblenz FamRZ 1985, 624).
- OLG Oldenburg, 23.11.1987 - 11 WF 157/87
Prozeßkostenhilfe, Abwehr, Leistungsstufe, Unterhaltsstufenklage, Unterhalt, …
Insoweit bietet es sich vielmehr an, die Bewilligung zu beschränken auf das zur sachgerechten Rechtsverteidigung erforderliche Maß (vgl. auch OLG Köln, FamRZ 85, 623).
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