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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2738
OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87 (https://dejure.org/1987,2738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.1987 - 5 UF 6/87 (https://dejure.org/1987,2738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - 5 UF 6/87 (https://dejure.org/1987,2738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1579; ZPO § 323
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderungsklage wegen Härteklausel; Abänderungsgrund iSd § 323 ZPO; Verfestigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft des Unterhaltsgläubigers; Minderung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Abs. 1 BGB; Betreuung minderjähriger Kinder.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 7; ZPO § 323 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt; Berücksichtigungsfähigkeit einer neuen Beziehung des Unterhaltsberechtigten als Abänderungsgrund; Anrechnung von fiktiven Einkünften aus Versorgungsleistungen; Bewertung des Verlusts einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1097
  • FamRZ 1987, 1265
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
    Diese Voraussetzung ist in der Regel erst zu bejahen, wenn das Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten mit dem Dritten über die Rechtskraft der Scheidung hinaus fortdauert und sich verfestigt (BGH FamRZ 1983, 996, 997 = BGHF 3, 1182; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht 9/34).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
    Der Kläger muß zu der Zahlung dieses Unterhaltsbetrages als hinreichend leistungsfähig angesehen werden, denn der Verlust seiner früheren Arbeitsstelle durch fristlose Kündigung zum 9. September 1986 ist als im unterhaltsrechtlichen Sinne leichtfertig zu bewerten (BGH FamRZ 1985, 158, 160 = EzFamR BGB § 1361 Nr. 7 = BGHF 4, 522).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
    Berücksichtigt man im übrigen, daß die Beklagte mit einer Halbtagstätigkeit in weiterem Umfange erwerbstätig ist, als ihr angesichts des Alters der von ihr betreuten Kinder zuzumuten wäre - im Normalfall käme derzeit nur eine Erwerbsobliegenheit in dem Umfange einer stundenweise steuer- und versicherungsfreien Tätigkeit in Betracht (BGH FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543; 1981, 1159, 1161 = BGHF 2, 781; 1982, 148, 149, 150 = BGHF 2, 932; OLG München FamRZ 1981, 461 ff) -, so entspricht es auch unter Berücksichtigung des § 1579 Nr. 7 BGB nicht der Billigkeit, der Beklagten über die volle Anrechnung ihrer Erwerbseinkünfte hinaus noch fiktive Einkünfte aus Versorgungsleistungen auf den Mindestbedarf anzurechnen.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
    Berücksichtigt man im übrigen, daß die Beklagte mit einer Halbtagstätigkeit in weiterem Umfange erwerbstätig ist, als ihr angesichts des Alters der von ihr betreuten Kinder zuzumuten wäre - im Normalfall käme derzeit nur eine Erwerbsobliegenheit in dem Umfange einer stundenweise steuer- und versicherungsfreien Tätigkeit in Betracht (BGH FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543; 1981, 1159, 1161 = BGHF 2, 781; 1982, 148, 149, 150 = BGHF 2, 932; OLG München FamRZ 1981, 461 ff) -, so entspricht es auch unter Berücksichtigung des § 1579 Nr. 7 BGB nicht der Billigkeit, der Beklagten über die volle Anrechnung ihrer Erwerbseinkünfte hinaus noch fiktive Einkünfte aus Versorgungsleistungen auf den Mindestbedarf anzurechnen.
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
    Berücksichtigt man im übrigen, daß die Beklagte mit einer Halbtagstätigkeit in weiterem Umfange erwerbstätig ist, als ihr angesichts des Alters der von ihr betreuten Kinder zuzumuten wäre - im Normalfall käme derzeit nur eine Erwerbsobliegenheit in dem Umfange einer stundenweise steuer- und versicherungsfreien Tätigkeit in Betracht (BGH FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543; 1981, 1159, 1161 = BGHF 2, 781; 1982, 148, 149, 150 = BGHF 2, 932; OLG München FamRZ 1981, 461 ff) -, so entspricht es auch unter Berücksichtigung des § 1579 Nr. 7 BGB nicht der Billigkeit, der Beklagten über die volle Anrechnung ihrer Erwerbseinkünfte hinaus noch fiktive Einkünfte aus Versorgungsleistungen auf den Mindestbedarf anzurechnen.
  • OLG München, 29.01.1981 - 16 UF 1223/80

    Zu einer Klage auf Abänderung bestehender Unterhaltspflichten; Erfordernis von …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
    Berücksichtigt man im übrigen, daß die Beklagte mit einer Halbtagstätigkeit in weiterem Umfange erwerbstätig ist, als ihr angesichts des Alters der von ihr betreuten Kinder zuzumuten wäre - im Normalfall käme derzeit nur eine Erwerbsobliegenheit in dem Umfange einer stundenweise steuer- und versicherungsfreien Tätigkeit in Betracht (BGH FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543; 1981, 1159, 1161 = BGHF 2, 781; 1982, 148, 149, 150 = BGHF 2, 932; OLG München FamRZ 1981, 461 ff) -, so entspricht es auch unter Berücksichtigung des § 1579 Nr. 7 BGB nicht der Billigkeit, der Beklagten über die volle Anrechnung ihrer Erwerbseinkünfte hinaus noch fiktive Einkünfte aus Versorgungsleistungen auf den Mindestbedarf anzurechnen.
  • OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91

    Abänderungsklage zur Änderung eines gerichtlichen Vergleichs

    All dies geht über eine bloße Freundschaft und lose Verbindung hinaus, wie sie der Entscheidung des OLG München, FamRZ 1990, 1243 zugrunde gelegen hat (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314 ; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265 ; 1991, 828, 829).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1992 - 5 UF 105/92
    Unterhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei Abschluß der Vereinbarung über Trennungsunterhalt eine außereheliche Beziehung, kann sich der unterhaltsverpflichtete Ehegatte im Falle einer zwischenzeitlich eingetretenen festen sozio-ökonomischen Gemeinschaft des unterhaltsberechtigten Ehegatten im Regelfall nicht auf die durch den Zeitablauf bewirkte Verfestigung der Beziehung berufen, wenn hierzu nicht Vorbehalte gemacht worden sind (Fortführung von OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265, 1266)«.
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