Rechtsprechung
| BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch des geschiedenen Ehegatten des Erblassers auf Einsichtnahme in die Nachlassakten; Berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in freiwillig erstellte Aufzeichnungen des Testamentsvollstreckers; Gerichtsakten als Gegenstand der Akteneinsicht, auch wenn es dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 29.11.1988 - 97 VI 9131/87
- LG München I, 16.06.1989 - 16 T 26153/88
- BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1124
- Rpfleger 1990, 421
- Rpfleger 1991, 6
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82
Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89
Insoweit darf das Rechtsbeschwerdegericht nur prüfen, ob die Richter der Tatsacheninstanzen von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht haben oder von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen sind oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen haben (BayObLGZ 1959, 420/425; BayObLGZ 1983, 96/99;… Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27 m.w.Nachw.). - BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89
Zur Verweigerung der Akteneinsicht genügen keinesfalls Vermutungen allgemeiner Art. Es müssen vielmehr ganz bestimmte Tatsachen vorliegen, welche die Geheimhaltung im Einzelfall notwendig erscheinen lassen (BayObLGZ 1956, 114/117 und Senatsbeschluß vom 23.10.1989, BReg. 1 a Z 58/89).
- BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den …
Ob der geltend gemachte Vermächtnisanspruch tatsächlich besteht und an welche Voraussetzungen er geknüpft ist, war bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht nicht zu prüfen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).d) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es bei Vorliegen eines berechtigten Interesse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen über die Gewährung von Akteneinsicht zu entscheiden hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124 /1125 m.w.Nachw.).
Dabei war das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse gegen ein gleich oder höher zu bewertendes Interesse der Öffentlichkeit, der Beteiligten oder dritter Personen an der Geheimhaltung abzuwägen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124 /1125 m.w.Nachw.).
Zur Verweigerung der Akteneinsicht genügen keinesfalls Erwägungen oder Vermutungen allgemeiner Art. Es müssen vielmehr ganz bestimmte Tatsachen vorliegen, welche die Geheimhaltung im Einzelfall notwendig erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1956, 114/117; BayObLG FamRZ 1990, 1124/1126).
e) Die Gewährung der Akteneinsicht ist Aufgabe des Amtsgerichts als Nachlaßgericht (§ 72 FGG , vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124/1126).
- BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96
Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten
Ob eine solche Forderung tatsächlich besteht, war bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht nicht zu prüfen (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 1124 [1125]).Die Ermessensentscheidung des Gerichts der Tatsacheninstanz ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 1124 ).
Gegenstand der Einsicht sind zwar grundsätzlich die Gerichtsakten mit allen darin befindlichen Urkunden (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 1124 [1125]).
Danach ist es zwar aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß das Landgericht im Hinblick auf die von der Beteiligten zu 3 geltend gemachte Stellung als die Nachlaßgläubigerin die Voraussetzungen der Einsichtnahme insbesondere in das von den Erbinnen erstellte Nachlaßverzeichnis bejaht hat (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 1124 ).
- OLG Brandenburg, 14.07.2008 - 3 Wx 3/08
Nachlasssache: Beschwerde bei Verweigerung der Übersendung der Akten an die …
Die Anweisung an das Gericht der ersten Instanz folgt daraus, dass es dem Amtsgericht als Nachlassgericht obliegt, im Rahmen von § 34 FGG die Einsicht in Nachlassakten zu gewähren (§ 72 FGG; vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.05.1990 - BReg 1a Z 54/89, RPfleger 1990, 421 = FamRZ 1990, 1124;… juris-Rdn. 22).Da es sich bei § 34 Abs. 1 Satz 1 FGG um eine so genannte Kann-Vorschrift handelt, ist eine Ermessensabwägung schon dann erforderlich, wenn es zu entscheiden gilt, ob dem jeweiligen Antragsteller, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht hat, überhaupt Akteneinsicht gestattet wird (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.05.1990 - BReg 1a Z 54/89, RPfleger 1990, 421 = FamRZ 1990, 1124;… ferner Bumiller/Winkler aaO, § 34 Rdn. 4;… Jansen/Baronin von König aaO Rdn. 7;… Keidel/Kahl aaO, § 34 Rdn. 15).
Als Gericht der weiteren Beschwerde kann der Senat nachprüfen, ob das Landgericht und das Amtsgericht ihr Ermessen ausgeübt haben und ob der Ermessenspielraum von ihnen weder verkannt noch überschritten worden ist; fehlt es daran und bedarf es keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen, so kann das Rechtsbeschwerdegericht das pflichtgemäße Ermessen an Stelle der Vorinstanz ausüben (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.05.1990 - BReg 1a Z 54/89, RPfleger 1990, 421 = FamRZ 1990, 1124;… juris-Rdn. 19;… Bumiller/Winkler aaO, § 27 Rdn. 20;… Jansen/ Briesemeister aaO, § 27 Rdn. 57 f.;… Keidel/Meyer-Holz aaO, § 27 Rdn. 23).
- BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Das gilt auch für die Frage, von welchen Aktenstücken Abschriften erteilt werden sollen (BayObLG FamRZ 1990, 1124/1126).Die Ausübung des Ermessens kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob das Landgericht von seinem Ermessen einen rechtsfehlerhaften Gebrauch gemacht hat (vgl. näher BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).
Es hat daher wesentliche Umstände nicht erörtert und damit sein Ermessen insoweit nicht fehlerfrei ausgeübt (vgl. BayObLGZ 1959, 420/425 und BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).
- BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Abtretung einer Forderung
Denn das Landgericht ist in seiner Hilfsbegründung zutreffend davon ausgegangen, dass es auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen über die Gewährung von Akteneinsicht zu entscheiden hat (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125 m.w.N.).
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