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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3074
BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91 (https://dejure.org/1991,3074)
BayObLG, Entscheidung vom 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91 (https://dejure.org/1991,3074)
BayObLG, Entscheidung vom 06. August 1991 - BReg. 1 Z 9/91 (https://dejure.org/1991,3074)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils zugunsten der überlebenden Erben; Auslegung eines nicht eindeutigen Testaments bzgl. der Bestimmung von Ersatzerben; Anwendbarkeit der in § 2069 BGB enthaltenen Auslegungsregel für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 73
  • FamRZ 1992, 355
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit …

    Dahinstehen kann, ob die Beschwerdezivilkammer bei der Beweiserhebung einen Verfahrensverstoß dadurch begangen hat, daß sie in ihren beiden förmlichen Beweisbeschlüssen den Berichterstatter mit der Vernehmung von Zeugen beauftragt hat Dieses Vorgehen war durch die Vorschrift des § 375 Abs. 1 ZPO die über § 15 Abs. 1 FGG auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung findet (BayObLG FamRZ 1988, 422/423; BayObLG NJW-RR 1992, 73/74;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. § 15 FGG Rz. 5), nicht gedeckt, weil die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vorgelegen haben.

    Eine weitere Erörterung dieser Fragen ist deshalb entbehrlich, weil das Landgericht die Aussagen der vom Berichterstatter vernommenen Zeugen jedenfalls im Rahmen des Freibeweises verwerten durfte (BayObLG NJW-RR 1992, 73/74;… Bassenge/Herbst aaO § 12 FGG Rz. 5).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

    Zwar liegen die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht vor, da diese nach herrschender Auffassung nur Abkömmlinge erfaßt, dagegen nicht die hier in Betracht kommenden Verwandten der Seitenlinie (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG NJW-RR 1992, 73, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73; BayObLGZ 2003, 204/207).
  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Denn die Beschwerdekammer hat bei der Beweiswürdigung nicht auf die Glaubwürdigkeit oder den sonstigen persönlichen Eindruck, den die Zeugen hinterlassen haben, abgestellt, sondern auf den Inhalt der von ihnen bekundeten Tatsachen, wie er in den Vernehmungsniederschriften wiedergegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 73/74; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1061/1063).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92

    Zum Begriff des "gleichzeitigen Versterbens"

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  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Bei dieser ergänzenden Testamentsauslegung handelt es sich nicht mehr darum, daß der erwiesene oder auch nur zu vermutende wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung gebracht wird, sondern um die Berücksichtigung eines nur hypothetischen Willens, den der Erblasser vermutlich gehabt haben würde, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte (BayObLG FamRZ 1992, 355/356 = aaO).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Auch Äußerungen der Erblasserin über die von ihr gewünschte Erbfolge sind zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 1992, 73/74), soweit sie Rückschlüsse auf den Willen bei Errichtung der letztwilligen Verfügung zulassen.
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …

    Denn nach ganz herrschender Meinung kommt eine entsprechende Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1973, 24O/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG NJW-RR 1992, 73, jeweils m.w.N.).
  • LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08

    Ehegattentestament: Wegfall der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …

    Auch Äußerungen der Erblasser über die von ihnen gewünschte Erbfolge sind zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 73/74), soweit sie Rückschlüsse auf den Willen bei Errichtung der letztwilligen Verfügung zulassen (vgl. BayObLG FGPrax 00, 70).
  • OLG Naumburg, 18.01.1995 - 5 W 89/94

    Testamentsauslegung bei Vorversterben eines eingesetzten Erben

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit …

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

  • OLG Jena, 01.09.2025 - 6 W 94/24

    Testamentsauslegung und Versterben des Erben vor dem Erbfall

  • BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98

    Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer …

  • OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94

    Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand …

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