Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 01.06.1993 - 2 UF 13/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587a Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Altersversorgung; Betriebliche; Versorgungsausgleich; Anwartschaft; Chemische Industrie
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1212
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 12.04.2007 - 10 UF 223/05
Versorgungsausgleich: Ausgleich von Versorgungsanrechten der Zusatzversorgung im …
Ob dann, wenn der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausgeschieden ist und sein Arbeitgeber für die versicherungsvertragliche Lösung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG optiert hat und damit feststeht, dass die versicherungsvertragliche Lösung auch zum Zuge kommt, der Ehezeitanteil der als betriebliche Altersversorgung bestehenden Direktversicherung nicht gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. b BGB nach der vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungsleistung, sondern - nach Maßgabe des § 1587 a Abs. 2 Nr. 5 b BGB - unter Rückgriff auf das in der Ehezeit im Rahmen des Versicherungsvertrags tatsächlich angesammelte Deckungskapital zu ermitteln ist (…so Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 a BGB, Rz. 192;… Schwab/Hahne, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., VI, Rz. 150;… vgl. auch Soergel/ Häußermann, BGB, 13. Aufl., § 1587 a, Rz. 234, 344;… MünchKomm/Rühmann, BGB, 4. Aufl., § 1587 a, Rz. 363 a. E.; Ellger/Glockner, FamRZ 1984, 733, 735; Borth, FamRZ 1996, 641, 648; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1212, 1214; offen gelassen von BGH, FamRZ 1994, 23, 24; FamRZ 2003, 1648, 1649), kann dahinstehen. - OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 UF 61/95
Versorgungsausgleich: Eingeschränkte Realteilung bei Pensionskasse des ZDF
Angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes erscheint dies im Rahmen des § 1 Abs. 2 VAHRG auch deshalb zulässig, weil der Ausgleichsberechtigte im Wege des öffentlich-rechtlichen Ausgleichs nach § 3 b VAHRG ebenfalls in ausreichender Weise einen sicheren und damit befriedigenden Ausgleich erhält (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 1212).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.11.1992 - 13 UF 469/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltspflicht; Berufung auf fehlende Leistungsfähigkeit; Erwerbspflicht
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 325
- FamRZ 1993, 1212
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85
Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Koblenz, 02.11.1992 - 13 UF 469/92
Eine Erwerbstätigkeit - neben der Tätigkeit als Hausmann - ist ihm zuzumuten, da die Unterhaltsberechtigung des geschiedenen Ehegatten vorliegend auf der Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes beruht und dieses nicht auf die persönliche Betreuung des sorgeberechtigten Elternteils ganz verzichten soll, weil dieser den eigenen Unterhalt durch eine Vollerwerbstätigkeit zu sichern hätte (BGH, FamRZ 1987, 252, 254;… Wendl/Staudigel, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 2. Aufl., S. 108 m.w.N.). - BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89
Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes
Auszug aus OLG Koblenz, 02.11.1992 - 13 UF 469/92
Da in dem hier relevanten Zeitraum das gemeinsame Kind der Parteien, S. (geb. am 16.11.1975), erst am 16.11.1991 16 Jahre alt geworden ist, ist die Beklagte bis Ende 1991 noch nicht verpflichtet, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen (vgl. BGH, FamRZ 1990, 496, 497). - BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 91/85
Bindung des Richters im Abänderungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 02.11.1992 - 13 UF 469/92
Die Abänderungsentscheidung kann nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des Unterhaltstitels vorzunehmenden Anpassung an veränderte Verhältnisse bestehen (BGH, NJW-RR 1987, 516, 517).
- OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
Wettbewerb der öffentlichen Hand: Kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch …
Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn das Verhalten geeignet ist, den eigenen oder den fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht mit entsprechender Absicht tätig geworden ist und diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 325).
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