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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1764
BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92 (https://dejure.org/1992,1764)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.1992 - 1Z BR 15/92 (https://dejure.org/1992,1764)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 1992 - 1Z BR 15/92 (https://dejure.org/1992,1764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch notarielle Urkunde; Widerruf eines gemeinschaftlich errichteten Testaments; Wirksamkeitsvoraussetzungen von wechselbezüglichen Verfügungen; Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen; Widerruf durch ein späteres ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 127
  • FamRZ 1993, 366
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …

    Vielmehr ließ sich eine genügende Aufklärung der entscheidungserheblichen Tatsachen bereits auf Grund der bei den Akten befindlichen notariellen Urkunden auch im Freibeweisverfahren erreichen (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 366 /367).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Für die Wirksamkeit der zugunsten der Beteiligten zu 1 getroffenen letztwilligen Verfügungen ist daher ausschlaggebend, ob die vom Erblasser in dem gemeinschaftlich mit seiner ersten Ehefrau errichteten Testament vorgenommene Erbeinsetzung des Sohnes im Sinn von § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich zu einer Verfügung der Ehefrau war (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366 ), und ob sie durch den Tod des Sohnes im Jahr 1980 gegenstandslos geworden ist (…vgl. Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 15).

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366/367;… Palandt/Edenhofer Einführung vor § 2265 Rn. 12).

    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366/367).

  • OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments

    Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252;… Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …

    Der Amtsermittlungsgrundsatz enthebt die Beteiligten insbesondere im Antragsverfahren nicht der Pflicht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und dem Gericht Anhaltspunkte für weiterführende Ermittlungen zu unterbreiten (Beibringungsgrundsatz; BayObLG aaO und FamRZ 1993, 366/367).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

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  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist bei einem Ehegattentestament die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366, 367;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., Einf. vor § 2265 Rn.12).
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat demgemäß auch die Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in vergleichbaren Fällen ohne weiteres bejaht (BayObLGZ 1964, 94, 99: DNotZ 1977, 40, 41: FamRZ 1988, 879, 880: FamRZ 1993, 366, 367).
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Der Senat hat kürzlich (FamRZ 1993, 366 ) die Auffassung vertreten, dass bei einer derartigen Zeitspanne ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden muss, dass der Notar sich an die Beurkundung erinnern kann.
  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …

    Das Ehegattentestament enthält nämlich insoweit keine Klarstellung zur Wechselbezüglichkeit; aus dem Umstand, dass eine Klarstellung fehlt, kann allerdings nicht schon gefolgert werden, dass die Wechselbezüglichkeit nicht gewollt war (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366).
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen …

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

  • OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 10 Wx 51/95

    Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen; Erblasser, die vor dem …

  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - …

  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der …

  • BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96

    Gestufte Nacherbfolge

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