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| BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92 |
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Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch notarielle Urkunde; Widerruf eines gemeinschaftlich errichteten Testaments; Wirksamkeitsvoraussetzungen von wechselbezüglichen Verfügungen; Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen; Widerruf durch ein späteres ...
Verfahrensgang
- AG Lindau - VI 511/90
- LG Kempten, 05.12.1991 - 4 T 1866/91
- BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92
Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 127
- FamRZ 1993, 366
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
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- BGH, 11.10.1990 - IX ZR 114/89
Amtspflichtverletzung des Nachlassrichters wegen Erbscheinserteilung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91
Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 31.08.1990 - 2 Wx 35/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …
Vielmehr ließ sich eine genügende Aufklärung der entscheidungserheblichen Tatsachen bereits auf Grund der bei den Akten befindlichen notariellen Urkunden auch im Freibeweisverfahren erreichen (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 366 /367). - BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament
Für die Wirksamkeit der zugunsten der Beteiligten zu 1 getroffenen letztwilligen Verfügungen ist daher ausschlaggebend, ob die vom Erblasser in dem gemeinschaftlich mit seiner ersten Ehefrau errichteten Testament vorgenommene Erbeinsetzung des Sohnes im Sinn von § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich zu einer Verfügung der Ehefrau war (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366 ), und ob sie durch den Tod des Sohnes im Jahr 1980 gegenstandslos geworden ist (…vgl. Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 15).Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366/367;… Palandt/Edenhofer Einführung vor § 2265 Rn. 12).
Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366/367).
- OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
Auslegung eines Ehegattentestaments
Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252;… Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
- BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02
Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …
Der Amtsermittlungsgrundsatz enthebt die Beteiligten insbesondere im Antragsverfahren nicht der Pflicht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und dem Gericht Anhaltspunkte für weiterführende Ermittlungen zu unterbreiten (Beibringungsgrundsatz; BayObLG aaO und FamRZ 1993, 366/367). - OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98
Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder
Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist bei einem Ehegattentestament die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366, 367;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., Einf. vor § 2265 Rn.12). - BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92
Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92
Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat demgemäß auch die Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in vergleichbaren Fällen ohne weiteres bejaht (BayObLGZ 1964, 94, 99: DNotZ 1977, 40, 41: FamRZ 1988, 879, 880: FamRZ 1993, 366, 367). - BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft
Der Senat hat kürzlich (FamRZ 1993, 366 ) die Auffassung vertreten, dass bei einer derartigen Zeitspanne ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden muss, dass der Notar sich an die Beurkundung erinnern kann. - BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01
Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …
Das Ehegattentestament enthält nämlich insoweit keine Klarstellung zur Wechselbezüglichkeit; aus dem Umstand, dass eine Klarstellung fehlt, kann allerdings nicht schon gefolgert werden, dass die Wechselbezüglichkeit nicht gewollt war (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366). - OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00
Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen …
- OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98
Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel
- BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe
- OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 10 Wx 51/95
Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen; Erblasser, die vor dem …
- BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01
Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - …
- BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
- BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der …
- BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
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