Rechtsprechung
| BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung für die Tätigkeit des Vereinsbetreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1908e, 1836 Abs. 1
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Vereinsvergütung aus Vermögen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Höhe der Vergütung für einen Berufsbetreuer; Anspruch eines Vereins auf Aufwendungsersatz und Vergütung für die Tätigkeit seines Betreuers; Bemessung nach der Vergütung für einen selbstständigen Betreuer; Zeitaufwand, berufliche Qualifikation, ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betreuung; Vergütung eines Betreuungsvereins
Verfahrensgang
- AG München - 711 XVII 5983/92
- LG München I, 06.06.1994 - 13 T 1687/94
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 692
- Rpfleger 1995, 504
- BayObLGZ 1994 Nr. 8
- BayObLGZ 1995, 35
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93
Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz; …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1993, 323/324; OLG Schleswig MDR 1994, 1048/1049).Gegebenenfalls ist, wie dargelegt, auf die Honorierung vergleichbarer Berufsgruppen zurückzugreifen (BayObLGZ 1993, 323/324).
Die für die Vergütung des anwaltlichen Berufspflegers/betreuers entwickelten Grundsätze hat der Senat auch auf den nichtanwaltlichen Berufsbetreuer erstreckt (BayObLGZ 1993, 323).
Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46;… Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).
- BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG …Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (vgl. BayObLGZ 1992, 151/154 f. m.w.Nachw.).
Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46;… Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).
- OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93
Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ; …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1993, 323/324; OLG Schleswig MDR 1994, 1048/1049).Eine konkrete, auf die Praxis des jeweiligen Betreuers abgestellte Berechnung, hat sich schon wegen des mit ihr verbundenen Aufwands als nicht praktikabel erwiesen (vgl. auch OLG Schleswig, MDR 1994, 1048 /1049).
- BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92
Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836 …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
3 Z 164/91|BayObLG; 27.02.1992; 3Z BR 164/91">Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).Für die Festlegung des Stundensatzes steht dem Tatrichter ein Schätzungsermessen zu, weil § 287 ZPO entsprechend anzuwenden ist (BayObLG JurBüro 1993, 49).
- KG, 13.06.1986 - 1 W 5768/84
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Schlechterstellung; Verbot; Beschwerdeführer; …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
3 Z 79/86">BayObLGZ 1986, 448; KG NJW-RR 1987, 5 und Rpfleger 1990, 164). - KG, 07.11.1989 - 1 W 4145/89
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
3 Z 79/86">BayObLGZ 1986, 448; KG NJW-RR 1987, 5 und Rpfleger 1990, 164). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Dabei ist an den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Vergütung des Berufsvormunds und -pflegers aufgestellt hat (BVerfGE 54, 251 , Leitsatz 2 und S. 275) festzuhalten. - LAG Köln, 13.07.1992 - 14 Sa 507/91
Behördenbetreuer; Amtsvormund; Eingruppierung; Vergütungsgruppe
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III). - OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93
Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
3 Z 164/91|BayObLG; 27.02.1992; 3Z BR 164/91">Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438). - LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III). - LG Gießen, 29.09.1992 - 7 T 302/92
- BayObLG, 26.11.1992 - 3Z BR 114/92
Vergütung eines Rechtsanwaltes als Pfleger
- AG Uelzen, 12.06.1992 - 3 XVII J 1
- BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 43/93
- KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96
Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95
Bemessung der Vergütung eines Betreuers
Für die Schätzung der Kosten eines Berufsbetreuers für ein Büro mittleren Zuschnitts (vgl. BayObLGZ 1995, 35) kann auf Modellrechnungen bezüglich des Unkostenanteils am Gesamtumsatz von Rechtsanwaltskanzleien oder auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen für Einzelpraxen von Rechtsanwälte ohne Einzelpraxen für Fachanwälte zurückgegriffen werden.«.Hinzuzurechnen ist ein Risikozuschlag für freie Berufe (BayObLGZ 1993, 323, 324; 1995, 35, 38).
Abzustellen ist in diesem Zusammenhang nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35, 39 f.).
Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht sich zur Schätzung des Stundensatzes (ohne Bürokosten) an die Einkünfte eines angestellten Sozialpädagogen der Vergütungsgruppe BAT IV b (vgl. BayObLGZ 1995, 35; BAG BB 1996; LG München I BtPrax 1996, 30 ) angelehnt hat.
Für die Bemessung des Stundensatzes ist nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35).
- BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins
Es möchte von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Februar 1995 (FamRZ 1995, 692 ff.) und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 1995 (BtPrax 1995, 183) abweichen, die zwar die "konkreten Personalkosten oder konkreten allgemeinen Verwaltungskosten" des Betreuungsvereins außer acht lassen, aber den Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins nach denselben Maßstäben wie bei einem selbständigen Berufsbetreuer bemessen und in die Berechnung des Stundensatzes allgemeine Kosten einbeziehen, die üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufgewendet werden.Die vom Bayerischen Obersten Landesgericht in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1995 (aaO S. 693) getroffene Differenzierung dürfte auch in der praktischen Handhabung auf Schwierigkeiten stoßen.
- BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
b) Bei einem Berufsbetreuer bemißt sich die Vergütung nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1995, 35/38; BayObLG FamRZ 1996, 1173/1174).c) Bei der Schätzung des Stundensatzes (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 287 ZPO vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BayObLG JurBüro 1993, 49) kann sich das Gericht an die Honorare anlehnen, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden.
Die in § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB angeführten Beträge stellen insoweit lediglich das Mindestmaß der Vergütung dar, begrenzen diese jedoch nicht nach oben (vgl. BayObLGZ 1995, 35; 1996, 37/39; KG BtPrax 1996, 184/186).
Nach dieser wird die Angemessenheit der Vergütung von Berufsbetreuern nämlich von den Honoraren bestimmt, die allgemein in der Berufsgruppe bezahlt werden, der der Betreuer angehört (BayObLGZ 1993, 323/324; 1995, 35; 1996, 37/39), hier also den Honoraren von Rechtsanwälten im allgemeinen.
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu …
Dem Betreuer muß deshalb eine im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angemessene Vergütung bewilligt werden (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).Bei der Bemessung des Stundensatzes sind zwar die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden, zu berücksichtigen (BayObLGZ 1995, 35/39).
- LG Aachen, 10.07.2000 - 10 XVIII 2383 ( vgl. KG BtPrax 1996, 184, 186; BayObLGZ 1995, 35, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333).
Welches Honorar angemessen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Honorare , die üblicherweise in der Berufsgruppe, der der Betreuer angehört, bezahlt werden ( BayObLGZ 1993, 323, 324; 1995, 35, 39; KG BtPrax 1996, 184, 186; OLG Köln MDR 1997, 652).
( vgl. zur alten Rechtslage: BayObLG FamRZ 1995, 692, 694; BtPrax 1996, 104, 105; KGBtPrax 1996, 184, 185, 186; OLG Schlewig FamRZ 1995, 46, 47 sowie zur Rechtslage nach dem 1.1.1999: Beschluß der Kammer vom 15.2.2000 - 3 T 193/99 - mit weiteren Nachweisen).
Nach einer weiteren Entscheidung des BayObLG (FamRZ 1995, 692, 694 f.) ist bei einem selbständigen Berufsbetreuer mit der Qualifikation einesw Dipl. Sozialpädagogen der Stundensatz jedenfalls unter 100,- DM anzunehmen.
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (BayObLGZ 1995, 35, 39).Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung, der auch im Vergütungsverfahren gilt (vgl. BayObLGZ 1995, 35, 37; 1990, 184, 188) hindert den Senat zu überprüfen, ob nicht ein höherer Stundensatz für die Betreuerin angemessen wäre.
- LG Berlin, 20.11.1998 - 87 T 394/97 Allerdings ist das Ermessen des Vormundschaftsgerichts, wie das KG (BtPrax 1996, 184) in Anlehnung an die Rechtsprechung des BayObLG (vgl. FamRZ 1995, 692; FamRZ 1996, 1166) und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. …
Bei der Bemessung des Stundensatzes sind alle Bürokosten des Betreuers einschließlich Personalkosten und Mehrwertsteuer zu berücksichtigen;… dabei ist jedoch nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die ein Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden muß, schon weil es nicht sachgerecht erscheint, die Vergütung des Betreuers entsprechend höher zu bemessen, wenn er ein besonders aufwendiges Büro unterhält (vgl. KG aaO.; BayObLG FamRZ 1997, 578; FamRZ 1996, 1166; 1168; 1171; FamRZ 1995, 692).
Eine aus den niedrigen Vergütungen nach § 1836 Abs. 2 BGB folgende Erhöhung der Vergütung bei vermögenden Betreuten ist von § 1836 Abs. 1 BGB , der die BewiIligung einer angemessenen Vergütung vorsieht, nicht gedeckt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 692).
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96 d) Bei der Schätzung des Stundensatzes (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 287 ZPO vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BayObLG JurBüro 1993, 49) kann sich das Gericht an die Honorare anlehnen, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden.
Die in § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB angeführten Beträge stellen insoweit lediglich das Mindestmaß der Vergütung dar, begrenzen diese jedoch nicht nach oben (vgl. BayObLGZ 1995, 35; 1996, 37/39; KG BtPrax 1996, 184/186).
Nach dieser wird die Angemessenheit der Vergütung von Berufsbetreuern nämlich von den Honoraren bestimmt, die allgemein in der Berufsgruppe bezahlt werden, der der Betreuer angehört (BayObLGZ 1993, 323/324; 1995, 35; 1996, 37/39), hier also den Honoraren von Rechtsanwälten im allgemeinen.
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger …
Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186). - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
- BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95
Bemessung der Betreuervergütung
- BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 319/95
Zeitaufwand eines Betreuers zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner …
- OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98
- BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96
Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in …
- BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
- BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 243/98
Angemessenene Vergütung eines Betreuers eines Betreuten mit erheblichem Vermögen
- BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten
- LG München I, 31.05.1996 - 13 T 2975/96
- OLG Frankfurt, 20.07.1995 - 20 W 245/95
Mindestvergütung; Vermögender Betreuter; Vereinsbetreuer; Betreuungsverein; …
- AG Starnberg, 28.09.1999 - XVII 262/97
Anforderungen an die Vergütung eines Betreuers; Einwendungen gegen den …
- BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95
Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung
- LG München I, 24.07.1995 - 13 T 9945/95
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
- BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
- BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97
Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist
- OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01
Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz
- OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01
Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes
- OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 153/98
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; …
- BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01
Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines …
- BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen
- BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 104/95
Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98
Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch …
- AG Augsburg, 22.11.1996 - XVII 110/96
- AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
- OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 176/97
Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch …
- OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97
Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers
- BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit
- BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 105/95
Wichtiger Grund für Entlassung eines Betreuers
- OLG Köln, 20.10.1998 - 16 Wx 153/98
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
- OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96
- BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96
Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren …
- BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96
Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und …
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 362/96
Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 325/96
- OLG Zweibrücken, 11.11.1996 - 3 W 183/96
- BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 203/94
Versterben eines Betroffenen, nachdem er weitere Beschwerde eingelegt hatte
- BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99
Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer
- BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98
Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen
- AG Starnberg, 04.07.1996 - XVII 286/92
- BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95
Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung
- LG Zwickau, 26.09.1995 - 6 T 194/95
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