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Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 10.10.1995 | OLG Hamm, 15.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6467
OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95 (https://dejure.org/1995,6467)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.1995 - 20 W 468/95 (https://dejure.org/1995,6467)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 20 W 468/95 (https://dejure.org/1995,6467)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Auslagen des Betroffenen im landesrechtlichen Unterbringungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 13a Abs. 2, § 70h

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher …

    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff;… Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05

    Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen …

    Das OLG Frankfurt hat entgegen dem insoweit missverständlich weit gefassten Leitsatz (nur dieser ist in FamRZ 1996, 558 abgedruckt) in seinem Beschluss vom 26.10.1995 (OLG Report 1995, 264) über eine analoge Anwendung des § 13 a Abs. 1 FGG gar nicht entschieden.
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen …

    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff;… Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • LG Landau/Pfalz, 18.03.2010 - 3 T 22/10

    Abschiebungshaft: Antrag auf zusätzliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der …

    Rn. 9 Zwar genügt für eine Auferlegung der Auslagen des Betroffen nicht die bloße Zurückweisung des Antrages, vielmehr müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass kein begründeter Anlass für das Stellen eines Freiheitsentziehungsantrags vorgelegen hat (OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 558).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen …

    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff;… Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • LG Gießen, 03.05.2012 - 4 O 198/09

    Haftung eines Wohnheimträgers gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung …

    Ist die Suizidgefahr nur latent und nicht akut vorhanden ist nicht freiheitsentziehend einzuweisen (vgl. BGH NJW 05, 1937, OLG Frankfurt, 20 W 468/95 in Juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8016
BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95 (https://dejure.org/1995,8016)
BayObLG, Entscheidung vom 10.10.1995 - 3Z BR 198/95 (https://dejure.org/1995,8016)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 3Z BR 198/95 (https://dejure.org/1995,8016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Keine Fortsetzungsfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 19 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05

    Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte …

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.;… Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der …

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  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der …

    Ein nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel ist grundsätzlich unzulässig, da eine Sachentscheidung in der Regel - so auch hier - nicht mehr ergehen kann (vgl. BGHZ 109, 108 /110), insbesondere für eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen richterlichen Verfügungen kein Raum ist (vgl. BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1996, 558 ; KG FamRZ 1997, 442 ; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ; vgl. auch Bürgle FamRZ 1996, 1453 und Pentz FamRZ 1996, 1455 gegen Smid FamRZ 1996, 559).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.1995 - 5 UF 132/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9496
OLG Hamm, 15.11.1995 - 5 UF 132/95 (https://dejure.org/1995,9496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1995 - 5 UF 132/95 (https://dejure.org/1995,9496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1995 - 5 UF 132/95 (https://dejure.org/1995,9496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 558
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