Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 W 229/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 121 ZPO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 66
- MDR 1995, 1145
- FamRZ 1996, 226
- AnwBl 1997, 235
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94
Abstammungsprozeß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Negative Feststellungsklage; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 W 229/95
Allerdings ist im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß wegen der weittragenden Bedeutung der Entscheidung die Beiordnung eines Rechtsanwalts im allgemeinen erforderlich (Senatsbeschl. v. 2.5.1994 in FamRZ 1995, 241; OLG Hamm Anw BLG 1982, 254).
- OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung
Dies gilt gemäß § 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG auch für die Auswahlentscheidung im Rahmen der Verlängerung der Betreuung und gemäß § 69 g Abs. 5 FGG grundsätzlich ebenso für das Beschwerdeverfahren (vgl. zur persönlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz: Senat, Beschlüsse vom 30. November 1995 - 3 W 229/95 - und 15. Dezember 1997 - 3 W 246/97 - Keidel/Kayser aaO § 69 g Rdnr. 14, jew. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines …
Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261). - OLG Dresden, 11.07.1997 - 10 W 957/97
Beiordnung eines Rechtsanwalts bei unstreitiger Ehelichkeitsanfechtung
Die Beschwerde ist zulässig (§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), aber unbegründet: Der Senat teilt die mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987/400; 1994/1126; OLG Schleswig, FamRZ 1991/1074; 1992/197; OLG Hamm DAV 1983/514; OLG Koblenz DAV 1991/118; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996/226;… Zöller-Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 121 RNr. 6) in Einklang stehende Auffassung des Amtsgerichts, dass angesichts des in Kindschaftssachen geltenden Amtsermittlungsprinzips eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt regelmäßig dann nicht erforderlich i.S.d. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist, wenn die Sache - wie vorliegend - gewissermaßen unstreitig ist.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.09.1995 - 15 W 438/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 226 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 16 B 37/08
Krankenversicherung
In einem solchen Falle ist es der Antragstellerin zuzumuten, (erforderlichenfalls im einstweiligen Rechtsschutz) gegen ihren Ehegatten zunächst zivilrechtlich vorzugehen (ähnlich OLG Koblenz, FamRZ 96, 226).
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