Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.03.1996 - 12 UF 451/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässigkeit einer Beschwerde des Betreuten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessfähigkeit eines voll Geschäftsfähigen trotz Bestellung eines Pflegers für die Führung eines Rechtsstreits; Möglichkeit der Beeinflussung des Ablaufs des Rechtsstreits auch bei Widerspruch des Pflegers; Einbeziehung des Interesses einer sachgemäßen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 52, § 53
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele - 14 F 181/95
- AG Essen, 31.10.1995 - 14 F 181/95
- OLG Hamm, 22.03.1996 - 12 UF 451/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 301
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86
Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1996 - 12 UF 451/95
Im Interesse eines sachgemäßen Prozeßverlaufs soll deshalb durch § 53 ZPO erreicht werden, daß die Prozeßführung allein in den Händen des Pflegers liegt, auch wenn der Gebrechliche an sich voll geschäftsfähig und damit nach § 52 ZPO prozeßfähig ist (BGH NJW 1988 S. 49, 51 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 5 UF 406/13
Zum Begriff des "Vertretens" im Sinne von § 53 ZPO
Rn. 13 Sinn und Zweck dieser Norm ist zum einen die Vermeidung einander widersprechender Prozesshandlungen von Betreutem und Betreuer (BGH, NJW 1988, 49 (51); OLG Hamm, FamRZ 1997, 301 (302)).Zum anderen soll der Betreute davor geschützt werden, dass er für sich selbst nachteilige Verfahrenshandlungen vornimmt (BGH, NJW 1988, 49 (51); OLG Hamm, FamRZ 1997, 301 (302)).
Dort hatte der Betreuer einen Anwalt bestellt (OLG Hamm, FamRZ 1997, 301 (302)).
- BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person …
Folglich erlischt die Prozessfähigkeit des Betreuten, sobald der Betreuer in den Prozess eintritt (vgl BFH Beschluss vom 21.10.1982 - IV R 113/82 - BFHE 137, 3 und bereits RG Beschluss vom 1.10.1902 - V 191/02 - RGZ 223, 224); die Prozessführung liegt dann allein in den Händen des Betreuers, auch wenn der Betreute - mangels Einwilligungsvorbehalts - an sich voll geschäftsfähig und damit nach § 71 Abs. 1 SGG prozessfähig ist (vgl BGH Urteil vom 24.6.1987 - IVb ZR 5/86 - NJW 1988, 49, 51; OLG Hamm Beschluss vom 22.3.1996 - 12 UF 451/95 - FamRZ 1997, 301, 302).Einen eventuellen "Dissens zwischen Betreutem und Betreuer" regelt § 71 Abs. 6 SGG iVm § 53 ZPO in der Weise, dass nur Prozesshandlungen des Betreuers wirksam sind, so dass einander widersprechende Prozesserklärungen - im Interesse eines sachgemäßen Prozessverlaufs (vgl BGH Urteil vom 24.6.1987 - IVb ZR 5/86 - NJW 1988, 49, 51; OLG Hamm Beschluss vom 22.3.1996 - 12 UF 451/95 - FamRZ 1997, 301, 302) - ausgeschlossen sind (vgl BFH Beschluss vom 21.10.1982 - IV R 113/82 - BFHE 137, 3).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.12.1995 - 21 WF 181/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 115 Abs. 2 ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 301 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10
Stundung der Verfahrenskosten bis zur Verwertung eines Vermögensgegenstandes im …
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