Rechtsprechung
| OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 92 Abs. 1; GKG § 17 Abs. 1
Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 762
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer …
Sie entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck dieser Norm, die gerade nicht als Regeltatbestand für die Bewertung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen in Familiensachen, sondern als Ausnahmeregelung für Unterhaltsansprüche aufzufassen ist, um die anfallenden Gebühren für Unterhaltssachen auf ein sozial verträgliches Maß zu beschränken (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1682; OLG München, FamRZ 1997, 762; OVG Saarl., JurBüro 2000, 421; BT-Drs. 15/1971, 154). - OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des …
Das beruht aber allein darauf, dass der Streitwert hier unter Heranziehung des § 9 ZPO zu ermitteln ist (Beschränkung auf den dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs bei wiederkehrenden Leistungen) und dass er deshalb keine eindeutige Lösung für die am Prozesserfolg zu bemessende Kostenverteilung vorzugeben geeignet ist (vgl. OLG München, FamRZ 1997, 762). - OLG Karlsruhe, 17.12.2013 - 18 UF 48/12
Präklusion bei Abänderungsklagen: Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in der …
Im vorliegenden Fall ist es sachgerecht, bei der Kostenverteilung auf den gesamten Zeitraum vom 1.8.2008 bis zur letzten mündlichen Verhandlung abzustellen und die Kosten im Verhältnis der sich so ergebenden Beträge des Obsiegens und Unterliegens zu verteilen (zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise s. auch OLG München FamRZ 1997, 762 Tz. 4 ff.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 67 Tz. 6 ff.).
- BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00
Streitwert in Kindergeldsachen
Zweck dieser Vorschrift ist es, aus sozialpolitischen Gründen die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche dadurch zu erleichtern, dass der Streitwert eine vergleichsweise niedrige Bemessungsgrundlage hat (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 25. November 1996 26 UF 1197/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1997, 762;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 17 GKG Rz. 2). - OLG Karlsruhe, 18.02.2008 - 5 UF 156/07
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Aufnahme einer …
Es ist deshalb eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorzunehmen (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 67 ; OLG München FamRZ 1997, 762 ). - OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder nach Tod eines Elternteils; Erhöhung des …
Nach Auffassung des Senats (so auch OLG München FamRZ 1997, 762 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 221 ) entspricht die Bewertung des laufenden Unterhalts mit dem geltend gemachten Betrag nur eines Jahres in § 17 Abs. 1 GKG nicht der wirklichen Bedeutung des Rechtsstreits, sondern allenfalls dem Interesse der Parteien an einer geringen Kostenbelastung für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren. - OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
Bestimmung des Gebührenstreitwerts nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG
Zudem dient § 17 GKG auch sozialen Zwecken; mit der Vorschrift soll eine Begrenzung des Wertes der geltend gemachten wiederkehrenden Leistungen erfolgen, um die anfallenden Gebühren nicht übermäßig in die Höhe zu treiben (OLG München, FamRZ 1997, 762;… Hartmann a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis JurBüro 2000, 421). - FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Streitwertbemessung in Kindergeldsachen - Berücksichtigung familienbezogener …
Zweck dieser Vorschrift ist, aus sozialpolitischen Gründen die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche dadurch zu erleichtern, dass der Streitwert eine vergleichsweise niedrige Bemessungsgrundlage findet (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- München vom 25. November 1996 26 UF 1197/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1997, 762 ;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 17 GKG Rz. 2).
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