Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.06.1996 - 18 W 18/96 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 845
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00
Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht unter diesen Umständen das Wohl der Betroffenen bei einer Fortführung der Betreuung durch die bisherigen Betreuer besser gewährleistet sah (vgl. OLG Celle FamRZ 1997, 845/846), zumal die Betroffene mit den Eheleuten W. als Betreuern einverstanden ist. - OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99 Auch bei den danach in Betracht kommenden Personen muss jedoch gewährleistet sein, dass sie in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten des Betreuten besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umfang persönlich betreuen können, so dass das Vormundschaftsgericht auch bei ihnen sämtliche für und wider ihre Bestellung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen hat, wobei letztlich das Wohl des Betreuten ausschlaggebend ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507 ; OLG Celle FamRZ 1997, 845, 846 jew. mit weit. Nachw.).
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