Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines notariellen Vertrages über nachehelichen Unterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Urach, 31.01.1997 - 1 F 178/96
- OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1296
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 91/88
Zahlung einer Abfindungssumme für den Fall der Einreichung des Scheidungsantrages
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Die Vertragsfreiheit hat jedoch ihre Schranken in den allgemeinen Vorschriften wie z.B. § 138 BGB (BGH, FamRZ 1990, 372 ).Die Frage, wann ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt d.h., wann die Vereinbarung dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft (BGHZ 69, 295), hängt von dem aus Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter der Vereinbarung ab (so BGH, FamRZ 1990, 372 ; 1985, 788).
- BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84
Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Die Frage, wann ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt d.h., wann die Vereinbarung dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft (BGHZ 69, 295), hängt von dem aus Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter der Vereinbarung ab (so BGH, FamRZ 1990, 372 ; 1985, 788).Hierbei sind aber die Grundsätze, welche zu den auf Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichteten Verträge entwickelt wurden, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1985, 788 ).
- BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92
Anforderungen an eine Unterschrift
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Eine Unterschrift ist ein Schriftzug individuellen Charakters, aus dem ein Dritter den Namen, den er kennt, noch herauszulesen vermag (…Zöller/Gummer, ZPO , 20. Aufl. 1997, § 518 ZPO Rdn. 23; BGH, VersR 1983, 273 , BGH, NJW 1994, 55 ).
- BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92
Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Der zur Mithaftung eines nicht vermögenden Ehegatten entwickelte Grundsatz gilt auch hier, wonach der Ehegatte, der sich auf eine sittenwidrige finanzielle Überforderung beruft, darlegen und beweisen muss, dass er nicht nur bei Eingehung der Verpflichtung außerstande war, zu deren Erfüllung aus eigenem Einkommen oder Vermögen in nennenswertem Umfang beizutragen, sondern dass auch nicht damit zu rechnen war, dies werde sich in absehbarer Zeit ändern (vgl. BGHZ 120, 272 ff.). - BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75
Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Die Frage, wann ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt d.h., wann die Vereinbarung dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft (BGHZ 69, 295), hängt von dem aus Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter der Vereinbarung ab (so BGH, FamRZ 1990, 372 ; 1985, 788). - OLG Hamm, 22.05.1986 - 4 U 43/86
Zeitschriftenabonnement; Bezugspreiszahlung vor Erhalt des ersten Exemplars
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Insgesamt hat sich hierbei gegenüber manchem überzogenen Formalismus eine gewisse - angebrachte - Großzügigkeit durchgesetzt (…vgl. Zöller/Gummer, aaO.; BGH, NJW 1987, 133 ). - OLG Hamm, 06.07.1988 - 11 W 143/87
Sittenwidrigkeit eines Darlehnsvertrags; Übersteigen des pfändbaren Betrags; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 18 UF 112/97
Sind die vom Schuldner zu leistenden Zahlungen höher als sein pfändbares Einkommen, so rechtfertigt dies nicht die Anwendung von § 138 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1989, 1666, OLG Hamm, WM 1988, 1226 , OLG Celle, NJW-RR 1989, 1135).
- BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden …
Falls einer der Ehegatten sich insofern zu besonderer Großzügigkeit veranlasst sieht - etwa in Anerkennung besonderer während der Ehe erbrachter Leistungen des anderen Ehegatten -, ist dies (zunächst) seine privatautonome, von ihm selbst zu verantwortende Entscheidung (…so auch Palandt/Heinrichs BGB 67. Aufl. § 138 Rdn. 36; vgl. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578, 579; OLG Stuttgart FamRZ 1998, 1296, 1297). - OLG Brandenburg, 09.08.2001 - 9 UF 238/00
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Wirksamkeit einer …
Die Tatsache, daß eine Verpflichtung das Leistungsvermögen eines Schuldners überfordert, ist deshalb nicht ohne weiteres ein Grund im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB (OLG Stuttgart FamRZ 1998, 1296, 1297; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1436, 1437;… Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001 § 138 Rn. 36 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 16.05.2013 - 9 UF 35/12
Ehescheidungsrecht: Zulässigkeit eines vollständigen Ausschlusses von Unterhalts- …
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass auf Unterhaltsvereinbarungen, die nach der Trennung geschlossen werden, die Folgen einer Vereinbarung offener als bei zur Zeit der Eingehung oder während des Zusammenlebens in der Ehe geschlossenen Vereinbarungen zu Tage treten (…Palandt-Brudermüller, BGB, 72. Aufl. 2013 § 1585c BGB Rn. 17), zumal die Beteiligten als Volljuristen und langjährig praktizierende Rechtsanwälte in der Lage waren, Inhalt und Reichweite einer solchen Vereinbarung zu verstehen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1998, 1296).
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