Rechtsprechung
| BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einwilligungsvorbehalt, Erweiterung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908d Abs. 4
Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Regensburg - XVII 462/92
- LG Regensburg - 7 T 414/97
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 454
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Auch insoweit setzt die Anordnung voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).Dieses ist von dem Oberarzt, Facharzt für Psychiatrie, an dessen Sachkunde keine Zweifel bestehen (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65), mit dem Zusatz "Einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsbildung" unterzeichnet und wird damit von diesem mitgetragen.
- BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn.27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).Auch insoweit setzt die Anordnung voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93
Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn; …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5).
- BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn.27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 245/246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.23). - BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Keidel - Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn.42). - BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5). - BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 245/246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.23). - BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
- BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: …
Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 …und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN;… MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9;… Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4;… Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN). - KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter …
Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454).Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).
- OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07
Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs …
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).
- BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder …
Die Bestellung eines Betreuers gegen seinen Willen setzt voraus, dass der Betroffene auf Grund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148; FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189;… Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).
- OLG Zweibrücken, 08.04.2004 - 3 W 26/04
Betreuungsverfahren: Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung eines …
Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (…Palandt/Diederichsen, BGB, 63 Aufl., Einführung vor § 1896 Rdnr. 11; BayObLGZ 1994, 209, 211 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246 und FamRZ 1998, 454, 455). - LG Rostock, 25.02.2003 - 2 T 153/02
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten; …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720; BayObLG, FamRZ 1994, 1551 = BtPrax 1994, 209; BayObLG, BtPrax 1995, 68 = NJW-RR 1995, 1274; BayObLG, FamRZ 1998, 454;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Vorbem. 11 vor § 1896). - KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für …
Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454). - BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 305/01
Anspruch auf rechtliches Gehör des beschwerdeberechtigten Angehörigen im …
Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen setzt daneben voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. vor § 1896 Rn. 11). - LG Kassel, 23.07.2009 - 3 T 322/09
Sachverständigenvergütung: Gutachten zur Frage des Einwilligungsvorbehalts im …
Rn. 9 Maßgebliche Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes ist indes, dass der Betroffene seinen Willen auch insoweit nicht frei bestimmen kann und ihm hieraus Gefahren für sein Vermögen drohen (BayObLG aaO, ders. FamRZ 1998, 454; BayObLG FamRZ 1999, 681). - OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04
Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 149/03
Betreuungsverfahren bei Zweifel über die Wirksamkeit mehrerer Vorsorgevollmachten
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine …
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
- BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03
Betreuungsrecht: Beschwerde gegen Betreuerbestellung - Anhörungspflicht
- BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung
- BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das …
- BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 120/03
Zurückverweisung bei fehlerhafter Ablehnung der Betreuerbestellung
- BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 373/01
Betreuerbestellung trotz Generalbevollmächtigung
- BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99
Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers
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