Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.09.1997 - 20 W 374/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach - 4 VI G 105/89
- LG Darmstadt, 13.06.1995 - 5 T 791/94
- OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
- OLG Frankfurt, 19.09.1997 - 20 W 374/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 497
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 17.09.2021 - 15 W 344/19
Höhe der Vergütung eines Berufspflegers eines Nachlasses; Zeitaufwand eines …
Rn. 23 Die Beteiligten zu 2) und 3) verkennen auch, dass im Festsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob der Nachlasspfleger seine Aufgaben zweckmäßig wahrgenommen hat (einhellige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 2011, 1091; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 497f; OLG Celle ZEV 2011, 647; OLG Zweibrücken MDR 1992, 262f). - OLG Hamm, 09.02.2018 - 15 W 337/17
Berufsmäßige Führung der Nachlasspflegschaft; Prüfungsmaßstäbe im Rahmen des dem …
15/2494, S. 19 OLG Frankfurt FamRZ 1998, 497f; OLG Celle ZEV 2011, 647; OLG Zweibrücken MDR 1992, 262f). - OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13
Vergütung der Nachlasspflegschaft
Soweit die Beteiligte zu 2) hinsichtlich weiterer Tätigkeiten die Zweckmäßigkeit und den angefallenen Aufwand in Frage stellt und angebliche Pflichtwidrigkeiten des Beteiligten zu 1) rügt, ist der Einwand einer außerhalb des vorgenannten das Entstehen des Vergütungsanspruchs betreffenden Rahmens unbeachtlich (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10 Rz. 16; Beschluss vom 19.09.1997, Az. 20 W 374/95, beide zitiert nach juris).
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