Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unrichtigen Erklärung; Korrektur einer falschen Willensbildung durch Urteilsberichtigung; Vorliegen eines typischen Rechenfehlers bei Berechnungen zum Versorgungsausgleich mit einem Computerprogramm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Forchheim, 04.08.1997 - 2 F 9/97
- OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1620
- FamRZ 1998, 764
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97
Das vom Gericht bei der Urteilsfällung Gewollte kann dagegen nicht mit Hilfe einer Urteilsberichtigung geändert werden; die Korrektur einer falschen Willens bildung über § 319 ZPO ist nicht zulässig (BGH NJW 1989, 1281 [BGH 09.02.1989 - V ZB 25/88]; 1985, 742) [BGH 12.07.1984 - I ZR 49/82]. - BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82
Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses
Auszug aus OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97
Das vom Gericht bei der Urteilsfällung Gewollte kann dagegen nicht mit Hilfe einer Urteilsberichtigung geändert werden; die Korrektur einer falschen Willens bildung über § 319 ZPO ist nicht zulässig (BGH NJW 1989, 1281 [BGH 09.02.1989 - V ZB 25/88]; 1985, 742) [BGH 12.07.1984 - I ZR 49/82]. - BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82
Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung
Auszug aus OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97
Das vom Gericht bei der Urteilsfällung Gewollte kann dagegen nicht mit Hilfe einer Urteilsberichtigung geändert werden; die Korrektur einer falschen Willens bildung über § 319 ZPO ist nicht zulässig (BGH NJW 1989, 1281 [BGH 09.02.1989 - V ZB 25/88]; 1985, 742) [BGH 12.07.1984 - I ZR 49/82].
- OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
Versorgungsausgleich: Beschwerde bezüglich eines Schreibfehlers bei Angabe der …
Damit ist der Fall mit dem Eintippen eines falschen Betrags in einen Taschenrechner, also einem typischen Rechenfehler vergleichbar (…Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 9; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764). - OLG Stuttgart, 11.04.2025 - 17 WF 34/24
Voraussetzungen der Berichtigung der Entscheidungsformel eines Beschlusses zum …
Dazu reicht es aus, dass sich die Unrichtigkeit unter Heranziehung der Akten ergibt, vorliegend also aus der Auskunft der IBM Deutschland Unterstützungskasse GmbH vom 09.06.2022 (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 1620, juris, Rn. 15;… Sternal/Jokisch, a. a. O., Rn. 42, Rn. 8;… MüKoFamFG/Ulrici, 4. A., § 42, Rn. 6).Diese Konstellation wäre dann mit den Fällen eines Vertippens bei der Eingabe des Ausgleichswerts oder eines versehentlichen falschen Klicks auf die Angabe "Jahresrente" statt "Monatsrente" im Computerprogramm vergleichbar, bei denen das Oberlandesgericht Karlsruhe (…FamRZ 2003, 776, juris, Rn. 7) und das Oberlandesgericht Bamberg (NJW-RR 1998, 1620, juris, Rn. 12 - 15) die Möglichkeit einer Berichtigung gemäß § 42 Abs. 1 FamFG bejaht haben.
- OLG Düsseldorf, 15.07.2025 - 2 U 47/24
Berichtigung des Urteils wegen eines Rechenfehlers
Eine Unrichtigkeit ist vielmehr bereits dann "offenbar", wenn sie sich aus der Prozessakte ergibt (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 1620).
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
Zur Zulässigkeit der Abänderung der Rentenanwartschaft von Amts wegen
Bei der vorgenommenen Korrektur handelt es sich unter diesen Umständen weder um die Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers noch einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, sondern eines Fehlers in der Rechtsanwendung, zumal auch für einen reinen Eingabefehler bei der Bedienung des aktenersichtlich für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benutzten familienrechtlichen Computerprogramms (dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 776; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764) weder nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung noch nach dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte bestehen. - OLG Frankfurt, 25.11.2020 - 6 W 123/20
Berichtigung einer im Eilverfahren ergangenen Kostenentscheidung nach § 319 ZPO
Eine Unrichtigkeit ist daher bereits dann "offenbar", wenn sie sich z.B. aus den Vorgängen bei Erlass einer Entscheidung oder anhand der Prozessakte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 1620) einschließlich der Sitzungsprotokolle nachvollziehbar nach außen deutlich ergibt und damit für das Gericht, aber auch für Dritte, ohne Weiteres erkennbar ist (BGH NJW-RR 2017, 55 Rn 8). - LG Hildesheim, 18.02.2025 - 7 O 59/24
Tatbestandsberichtigung aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit
Eine Unrichtigkeit ist bereits dann "offenbar", wenn sie sich anhand der Prozessakte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 1620) nachvollziehbar nach außen deutlich ergibt und damit für das Gericht, aber auch für Dritte ohne weiteres erkennbar ist (…BGH NJW-RR 2017, 55 Rn. 8;… NJW 2014, 3101 Rn. 7; 2004, 779; NJW-RR 2002, 712 (713); BGHZ 127, 74 (78) = NJW 1994, 2832; BGH NJW-RR 2001, 61; NJW 1989, 1281; 1985, 742; BGHZ 78, 22 (23) = NJW 1980, 2813; BGHZ 20, 188 (191 f.) = NJW 1956, 830).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.10.1997 - 7 UF 228/97 |
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- FamRZ 1998, 764
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