Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung eines Nachlasspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Nachlaßpflegschaft; Bemessung der Vergütung nach den Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 657
- FamRZ 1999, 329
- Rpfleger 1998, 203
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
Grundlagen zur Berechnung der Höhe der Testamentsvollstreckervergütung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97
Gleichfalls rechtlich unbedenklich ist die Heranziehung der Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins (JW 1935, 1831), die auch heute noch für die Bemessung der Vergütung Bedeutung haben (vgl. BGH NJW 1967, 2400, 2402; OLG Köln FamRZ 1994, 328 f.; OLG Köln Rechtspfleger 1987, 458).Eine unmittelbare Anwendung der Richtwerte verbietet sich überdies schon deshalb, weil diese nicht auf den Nachlaßpfleger, sondern auf die Bewertung der Testamentsvollstreckertätigkeit des Notars zugeschnitten ist (siehe OLG Köln FamRZ 1994, 328 ).
Eine, gegebenenfalls auch deutliche, Überschreitung dieses für normale Verhältnisse und glatte Abwicklungen geltenden (OLG Köln FamRZ 1994, 328 ) Richtwertes kann in den konkreten Umständen ihre Berechtigung finden.
- BGH, 26.06.1967 - III ZR 95/65
Voraussetzungen für die Führung eines Amtes als Testamentsvollstrecker - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97
Gleichfalls rechtlich unbedenklich ist die Heranziehung der Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins (JW 1935, 1831), die auch heute noch für die Bemessung der Vergütung Bedeutung haben (vgl. BGH NJW 1967, 2400, 2402; OLG Köln FamRZ 1994, 328 f.; OLG Köln Rechtspfleger 1987, 458). - BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97
Erst durch die so geschaffene Bewertungsgrundlage wird die Kammer in den Stand gesetzt, eine auf Tatsachen gegründete Bewertung des für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers unter anderem relevanten Umfangs, der Schwierigkeit und der Intensität der Tätigkeit, also seiner Mühewaltung, vorzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 266, 268). - BayObLG, 30.07.1996 - 1Z BR 22/96
Vergütung des Nachlaßpflegers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97
Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dem Nachlaßpfleger gemäß § 1960 Abs. 2 i.V.m. §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 BGB eine Vergütung zu bewilligen ist, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlaßgerichts und des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts (BayObLG FamRZ 1997, 969 ).
- OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
Vergütungsfestsetzung für ehrenamtlich tätigen Nachlaßpfleger
Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
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