Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.03.1998 - 5 W 44/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2227 Abs. 1 BGB; § 27 FGG; § 550 ZPO
Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des Willens des Erblassers; Abwägung des wirklichen oder mutmaßlichen Willens des Erblassers und den berechtigten Interessen der am Erbauseinandersetzungsverfahren Beteiligten; Auszahlung von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des Willens des Erblassers; Abwägung des wirklichen oder mutmaßlichen Willens des Erblassers und den berechtigten Interessen der am Erbauseinandersetzungsverfahren Beteiligten; Auszahlung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 472
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten …
Rn. 22 Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers jedoch nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472). - OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des …
d) Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 472). - KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …
Rn. 25 Denn auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
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