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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 22.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2286
OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.10.1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit, maßgeblich Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen Mittellosigkeit des Betreuten; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Mittellosigkeit ; Ermittlung der Einkünfte und des Vermögens des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 21
  • FamRZ 1999, 799
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten: …

    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Rn. 29 Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01;Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger …

    Im Einzelnen wird verwiesen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 2003, auch soweit dieses die Erforderlichkeit einer Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (BtPrax 1999, 32) verneint, da diese noch zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1999 ergangen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9476
OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98 (https://dejure.org/1998,9476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.09.1998 - 8 W 42/98 (https://dejure.org/1998,9476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. September 1998 - 8 W 42/98 (https://dejure.org/1998,9476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmitteleinlegung innerhalb der Notfrist; Rechtzeitige Einreichung von Schriftsätzen die für einen auswärtigen Spruchkörper bestimmt sind, bei Eingang beim Stammgericht; Festsetzung einer Vergleichsgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und Anerkenntnis der restlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 8 W 262/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anwaltliche Einigungsgebühr bei übereinstimmender …

    Rn. 8 Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05 - ( so auch OLG Hamm Beschluss vom 26.11.2001 - 23 W 168/01; ähnlich auch OLG Frankfurt Beschluss vom 02.10.1989 - 12 W 277/89 und OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.09.1998 - 8 W 42/98)ausgeführt, dass dann, wenn anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs mit den sich daraus ergebenden Kostenfolgen (Entstehen einer Einigungsgebühr) absichtlich eine abweichende Form wählen, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet, daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen ist.
  • LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stillschweigender Verzicht auf Gebührenerstattung

    Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).

    Dies ist etwa angenommen worden, wenn eine Partei Klage oder Rechtsmittel zurücknimmt oder anerkennt und die Gegenseite auf Kostenerstattung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 2161; OLG Hamm JurBüro 2002, 364) oder wenn der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt und der Beklagte die Klage im Übrigen anerkennt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).

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