Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.01.2000 - 14 UF 152/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1567 Abs. 2; ZPO § 628 Abs. Nr. 4
Außergewöhnliche Verzögerung des Scheidungsausspruchs durch die Folgesache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 18.06.1999 - 50 F 301/95
- OLG Köln, 13.01.2000 - 14 UF 152/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1294 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85
Lösung des Scheidungsverbundes
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 14 UF 152/99
Rn. 10 Eine außergewöhnliche Verzögerung wird angenommen, wenn die Verfahrensdauer einen Zeitraum von etwa zwei Jahren übersteigt, gerechnet von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an (BGH FamRZ 1986, 898 = NJW 1987, 1772; FamRZ 1991, 579 (581);… Zöller/Philippi, 21. Aufl. (1999), § 628 Rn. 5 m.w.N.;… Thomas/Putzo, 22. Aufl. (1999), § 628 Rn. 12 m.w.N.).Rn. 15 Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob nicht der Zeitraum, in dem das Verfahren geruht hat ( Aufnahmeantrag des Antragstellers am 9.7.1998) auch bei der Verfahrensdauer nicht zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 1986, 898 will ein Ruhen erst bei der Abwägung berücksichtigen, da es unterschiedliche Gründe haben kann).
- OLG Köln, 24.06.1997 - 14 UF 215/96
Begriff der unzumutbaren Härte
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 14 UF 152/99
Unzumutbar ist die Härte nur, wenn das Interesse des Antragstellers an einer baldigen Scheidung das Interesse der Antragsgegnerin an einer Scheidung nur zusammen mit den Folgesachen deutlich übersteigt (OLG Köln FamRZ 1997, 1487). - OLG Frankfurt, 22.10.1990 - 5 WF 149/90
Versorgungsanwartschaften; Auskunftsanspruch des Familiengerichts; Betriebliche …
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 14 UF 152/99
Rn. 10 Eine außergewöhnliche Verzögerung wird angenommen, wenn die Verfahrensdauer einen Zeitraum von etwa zwei Jahren übersteigt, gerechnet von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an (BGH FamRZ 1986, 898 = NJW 1987, 1772; FamRZ 1991, 579 (581);… Zöller/Philippi, 21. Aufl. (1999), § 628 Rn. 5 m.w.N.;… Thomas/Putzo, 22. Aufl. (1999), § 628 Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 16.11.2021 - 6 UF 139/21
Der Umstand, dass ein Ehegatte, wenn die Ehe nicht vorab geschieden wird, für die …
Auch wenn sich schließlich die - ebenfalls abwägungsrelevante (OLG Köln, FamRZ 2000, 1294) - absolute Zeitdauer des Scheidungsverfahrens hier auch aufgrund eines stattgefundenen Richterwechsels und wegen der vom Ehemann - nachvollziehbar - gerügten Verfahrensverzögerungen mit derzeit knapp dreieinhalb Jahren deutlich oberhalb desjenigen bewegt, ab dem von einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer gesprochen werden kann, vermag der Senat bei nochmaliger zusammenfassender Würdigung der Gesamtumstände nicht zu erkennen, dass eine gleichzeitige Entscheidung in der Ehe- und den Folgesachen nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Ehefrau den Ehemann unzumutbar hart treffe. - OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 40/09
Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt; …
Es kann jedoch vorliegend dahinstehen, ob die von § 628 S. 1 Nr. 4 ZPO vorausgesetzte außergewöhnliche Verzögerung schon eingetreten sein muss oder ob diesbezüglich eine Prognose statthaft ist, die die voraussichtliche weitere Dauer des Verfahrens in der Folgesache einbegreifen darf (so BGH FamRZ 1986, 898; a.A. OLG Köln, FamRZ 2000, 1294 [Leitsatz, Volltext in juris]).Schlussendlich ist die Zeitdauer des Verfahrens abwägungsrelevant (OLG Köln, FamRZ 2000, 1294 [Leitsatz, Volltext in juris]); diese bewegt sich hier am unteren Bereich derjenigen, ab der von einer außergewöhnlichen Dauer des Verfahrens gesprochen werden kann.
- OLG Saarbrücken, 31.03.2011 - 6 UF 128/10
Scheidungsverbundverfahren: anwendbares Verfahrensrecht; Zulässigkeit der …
Rn. 39 Auch wenn sich schließlich die - ebenfalls abwägungsrelevante (OLG Köln, FamRZ 2000, 1294 [Leitsatz, Volltext in juris]) - Zeitdauer des Scheidungsverfahrens hier nicht am unteren Rande derjenigen bewegt, ab der von einer außergewöhnlichen Dauer des Verfahrens gesprochen werden kann, vermag der Senat bei zusammenfassender Würdigung der Gesamtumstände nicht zu erkennen, dass eine gleichzeitige Entscheidung in der Ehe- und den Folgesachen auch unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Antragsgegnerin den Antragsteller unzumutbar hart trifft. - OLG Saarbrücken, 18.11.2021 - 6 UF 139/21
Ehescheidungverbund: Abtrennung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" wegen …
Rn. 23 Auch wenn sich schließlich die - ebenfalls abwägungsrelevante (OLG Köln, FamRZ 2000, 1294) - absolute Zeitdauer des Scheidungsverfahrens hier auch aufgrund eines stattgefundenen Richterwechsels und wegen der vom Ehemann - nachvollziehbar - gerügten Verfahrensverzögerungen mit derzeit knapp dreieinhalb Jahren deutlich oberhalb desjenigen bewegt, ab dem von einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer gesprochen werden kann, vermag der Senat bei nochmaliger zusammenfassender Würdigung der Gesamtumstände nicht zu erkennen, dass eine gleichzeitige Entscheidung in der Ehe- und den Folgesachen nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Ehefrau den Ehemann unzumutbar hart treffe.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FGG § 36 § 43
Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Herne, 19.03.1999 - 16 F 99/99
- AG Dortmund, 27.04.1999 - 171 F 1357/99
- OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1294
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91
Ehegatte; Trennung; Umzug; Frauenhaus; Wohnsitz
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99
Die Auffassung des OLG Köln (FamRZ 1992, 976 ), wonach die Absicht, sich an dem Ort des Frauenhauses langfristig niederzulassen, zur Begründung eines Wohnsitzes nicht ausreichen soll, solange die Frau sich noch im Frauenhaus aufhält, ist mit dem Begriff des Wohnsitzes in § 7 BGB , der auf die tatsächliche Niederlassung und den entsprechenden Willen hierzu abstellt, ohne eine eigene Wohnung vorauszusetzen, nicht vereinbar. - OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93
Doppelwohnsitz eines Kindes, wenn die Eltern räumlich getrennt leben
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99
Der Aufenthalt im Frauenhaus ... begründet für sie selbst und das in ihrer Obhut befindliche Kind, welches daneben den durch den Vater vermittelten Wohnsitz in ... behält, einen Wohnsitz, da die Antragstellerin die Absicht hat, sich dauerhaft in ... aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1104 ; a.A. für einen weniger als dreiwöchigen Aufenthalt im Frauenhaus BGH, NJW 1995).
- OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes
Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294;… Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
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