Rechtsprechung
| BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Subsidiäre Zuständigkeit des Eilgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 65 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1
Gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts zur Fortführung des Verfahrens nach Bestellung eines Betreuers im Wege der einstweiligen Anordnung; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach gewöhnlichem Aufenthalt des Betreuten
Verfahrensgang
- AG München - 713 XVII 863/00
- AG Überlingen - 1 AR 39/00
- BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1442
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92
Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt
Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00
Durch ihre vorübergehende Aufnahme in den beiden Münchener Krankenhäusern ist ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161 ). - OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95
Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00
Durch ihre vorübergehende Aufnahme in den beiden Münchener Krankenhäusern ist ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161 ). - BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
Übersendung eines Vorgangs vom Eilgericht an das allgemein zuständige Gericht
- OLG Stuttgart, 26.11.1996 - 8 AR 56/96
Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00
Durch ihre vorübergehende Aufnahme in den beiden Münchener Krankenhäusern ist ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161 ).
- OLG Hamm, 12.10.2006 - 15 Sbd 13/06
Keine Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 65 Abs. 1 FGG durch …
Durch die vorübergehende Aufnahme in dem oben genannten Krankenhaus ist dort ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht begründet worden (BayObLG FamRZ 2000, 1442; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161).Letzteres ist verpflichtet, das Verfahren fortzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1339; FamRZ 2000, 1442; BtPrax 2002, 270).
- OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung …
Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9). - OLG Zweibrücken, 25.02.2009 - 2 AR 1/09
Betreuungsverfahren: Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Berücksichtigung …
Klinikum in K...... wurde dort ein gewöhnlicher Aufenthaltsort des Betroffenen nicht begründet (BayObLG FamRZ 2000, 1442; OLG Stuttgart BT-Prax 1997, 161). - BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 164/01
Zuständiges Gericht für die sofortige Beschwerde gegen eine vorläufige …
Aufgrund der anschließenden Übersendung der Akten an das nach 70 Abs. 2 Satz 1 FGG zuständige Amtsgericht Obernburg Zweigstelle Miltenberg - (vgl. hierzu BayObLGZ 1996, 105/106; BayObLG FaMRZ 2000, 1442/1443) entfiel nicht nur die Zuständigkeit des Amtsgerichts Gemünden a.Main, sondern auch die des ihm übergeordneten Landgerichts Würzburg.
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