Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Auswahl des Betreuers
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1897 Abs. 4 und 5
Auswahl des Betreuers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4, Abs. 5; FGG § 69f Abs. 1
Auswahl des Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Auswahl des Betreuers, Wille des Betroffenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorrang des Willen des Betroffenen bei der Auswahl eines Betreuers; Gefährdung des Wohl des Betroffenen durch eine überzogene Fürsorge
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.01.1999 - 3 T 283/98
- OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 513 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung
Auszug aus OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99
Das Übergehen der Beteiligten zu 3) setzt mithin voraus, daß Anhaltspunkte dargetan oder ersichtlich sind, die die ernsthafte Gefahr begründen können, die Beteiligten zu 3) werden ihr Amt nicht zum Wohle der Betroffenen führen (vgl. Senatsbeschluß vom 16.3.98 - 16 Wx 48/98 = NJW-FER 99, 57), wenn etwa nicht unerhebliche Interessenkonflikte bestehen (vgl. BayObLG Rpfleger 94, 11o). - OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers; …
Auszug aus OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99
Dabei ist auch eine auf einzelne Elemente der Betreuerbestellung beschränkte Teilanfechtung möglich, wie etwa auf die Auswahl des Betreuers (so schon OLG Düsseldorf FamRZ 94, 451;… a.A.: wohl Palandt/Diederichsen BGB § 1897 Rdnr. 22 mwN).
- OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel; Berücksichtigung der Wünsche des …
Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260). - OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01
Absoluter Vorrang des natürlichen Willens des Betreuten bei der Betreuerauswahl
Indes ist bisher dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen worden, dass der Wille der Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB unbedingten Vorrang hat und der von ihr gewünschte Betreuer nur dann nicht zu bestellen ist, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Ausgewählte sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse NJWE-FER 1999, 323 = OLGR 1999, 373 LS = FamRZ 2000, 513 LS; NJWE-FER 1999, 57; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2000, 291).
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