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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8361
OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00 (https://dejure.org/2000,8361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2000 - 6 WF 133/00 (https://dejure.org/2000,8361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2000 - 6 WF 133/00 (https://dejure.org/2000,8361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 1612 Abs. 2; RpflG § 6
    Zu den sachlichen und prozessualen Voraussetzungen einer Ersetzung der Unterhaltswahl der Eltern

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 03.06.1999 - 12 WF 74/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00
    Der Senat der Meinung von Palandt/Diederichsen an (…59. Aufl., Rz. 21 zu § 1612 BGB),wonach der Richter im Rahmen eines von ihm geführten Rechtsstreites über einen Abänderungsantrag nach § 1612 II 2 BGB inzidenter mitzuentscheiden hat, jedenfalls für die Fälle, in denen ein enger Zusammenhang evident ist (ebenso wohl Hamburg NJW-RR 00, 599, 600); Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Unterhaltsbestimmung.

    Es mag sein, daß ein solch enger Zusammenhang in den Fällen nicht vorliegt, in denen es lediglich um die Verbindlichkeit der elterlichen Unterhaltsbestimmung geht, die Höhe des bei Unwirksamkeit derselben zu zahlenden Unterhalts aber unstreitig ist (so etwa Hamburg NJW-RR 2000, 599, 600).

    Nach dieser Maßgabe schließt sich der Senat der Meinung von Palandt/Diederichsen an (…59. Aufl., Rz. 21 zu § 1612 BGB),wonach der Richter im Rahmen eines von ihm geführten Rechtsstreites über einen Abänderungsantrag nach § 1612 II 2 BGB inzidenter mitzuentscheiden hat, jedenfalls für die Fälle, in denen ein enger Zusammenhang evident ist (ebenso wohl Hamburg NJW-RR 00, 599, 600).

  • KG, 23.02.1999 - 19 WF 75/99

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe; Vorliegen eines Anspruchs …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00
    Daran hat sich durch das KindRG vom 16.12.1997 nur insoweit etwas geändert, als nicht mehr der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts, sondern derjenige des Familiengerichts funktionell zuständig ist (insoweit zutreffend KG FamRZ 00, 256).
  • AG Büdingen, 04.09.2017 - 52 F 382/17

    Unterhalt volljähriges Kind

    Ein allgemeines Angebot von Kost und Logis reicht insoweit nicht aus (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.08.2000 - 6 WF 133/00, FamRZ 2001, 116).
  • OLG Celle, 05.05.2006 - 17 WF 60/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Barunterhalt einer ausbildungsbedürftigen …

    Eine wirksame Unterhaltsbestimmung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, also im Rahmen eines Gesamtkonzepts alle notwendigen einzelnen und unterschiedlichen Leistungen anbieten (OLG Frankfurt FamRZ 2001, 116).

    Hier besteht darüber hinaus noch die Besonderheit, dass eine Unterhaltsbestimmung erst während des laufenden Verfahrens getroffen worden ist (OLG Frankfurt FamRZ 2001, 116; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 240; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1306; OLG Schleswig FamRZ 2003, 48; OLG Dresden FamRZ 2004, 209;… KK-FamR-Klein a. a. O., § 1612 Rn. 45).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 16 UF 129/05

    Unterhalt für unverheiratetes Kind: Zulässigkeit des Antrags auf Änderung der …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtspfleger für einen isolierten Antrag volljähriger Kinder auf Änderung einer elterlichen Unterhaltsbestimmung überhaupt zuständig ist (…dagegen mit beachtlichen Argumenten OLG Dresden, a. a. O.; KG FamRZ 2003, 619; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1306;… Palandt/Brudermüller, 64. Aufl., Rdn. 21 zu § 1612 BGB;… Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts FamR, 5. Aufl., 6. Kapitel. Rdn.138;… Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 2, Rdn. 41; a.A.: OLG Köln FamRZ 2002, 111; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 116; OLG Hamburg FamRZ 2000, 246;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rdn. 207).
  • OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03

    Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern

    Zwar geht die überwiegende Meinung davon aus, dass auch nach In-Kraft-Treten des Kindesunterhaltsgesetzes, durch das mit Wirkung vom 1. Juli 1998 die Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB dem Familiengericht anstelle des Vormundschaftsgerichts übertragen wurde, die funktionelle Zuständigkeit hierfür beim Rechtspfleger verblieben ist (OLG Köln, FamRZ 2002, 111 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 116 ; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 246 ; OLG Hamm, FamRZ 2000, 256 ), begründet wird dies jedoch allein damit, dass es sich um ein gesondertes FGG -Verfahren handele, auf das die Vorschriften der §§ 3 Nr. 2a, 14 RPflG Anwendung fänden.
  • VG Köln, 30.11.2016 - 21 K 2062/16
    Rn. 36 vgl. dazu etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. August 2000- 6 WF 133/00 -, FamRZ 2001, 116 = Juris (…dort Rn. 6); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 16 UF 129/05 -, OLGR-Karlsruhe 2006, 894 = Juris (…dort Rn. 15), -.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.07.2000 - 12 UF 124/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15224
OLG Celle, 25.07.2000 - 12 UF 124/00 (https://dejure.org/2000,15224)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2000 - 12 UF 124/00 (https://dejure.org/2000,15224)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 12 UF 124/00 (https://dejure.org/2000,15224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhalts für einen auswärts studierenden …

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  • OLG München, 10.12.2024 - 26 UF 1045/24e

    Unterhaltsanspruch bei Studienwechsel auf eine private Universität

    Es bestünde dann die Gefahr, dass sie ihrer Verpflichtung, das Studium während der Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden, nicht nachkommen könnte (so auch OLG Celle FamRZ 2001, 116).
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