Rechtsprechung
| BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 642 Abs. 1, 767 Abs. 1
Vollstreckungsabwehrklage gegen Unterhaltstitel minderjähriger Kinder - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsabwehrklage - Unterhaltstitel minderjähriger Kinder - Ausschließliche Zuständigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 642 Abs. 1 § 767 Abs. 1
Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger Kinder - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 444
- MDR 2001, 1432
- FamRZ 2001, 1705
- JR 2002, 203
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über …
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Unter Prozeßgericht ist dabei das Gericht des Verfahrens zu verstehen, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79 - FamRZ 1980, 47). - BGH, 21.06.2000 - XII ARZ 6/00
Divergenzvorlage an den BGH in Zuständigkeitsbestimmungsverfahren
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
In Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ist eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO zulässig, wenn der Bundesgerichtshof das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht ist und die Bestimmungszuständigkeit eines Oberlandesgerichts sich aus § 36 Abs. 2 ZPO ergibt (Senatsbeschluß vom 21. Juni 2000 - XII ARZ 6/00 - BGHR ZPO § 36 Abs. 3 Divergenzvorlage 1). - BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Erlöschen der Zuständigkeit des Gerichts …
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Zulässig ist aber eine Zuständigkeitsbestimmung für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Durchführung der Klage (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43).
- BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86
Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts - …
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Daß die Vollstreckungsabwehrklage noch nicht zugestellt und damit noch nicht rechtshängig ist, steht zwar einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO für die Hauptsache entgegen (Senatsbeschluß vom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - FamRZ 1987, 924). - OLG Naumburg, 14.06.1999 - 3 AR 11/99
Verfahren über Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern - …
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Zur Begründung hat es ausgeführt, es halte das Amtsgericht Husum für zuständig, sehe sich an einer entsprechenden Entscheidung aber gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (FamRZ 1999, 945) und des Oberlandesgerichts Naumburg (FamRZ 2000, 1166). - BGH, 06.02.1980 - IV ARZ 84/79
Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Entscheidung über eine …
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Die Vollstreckungsabwehrklage betreffe den titulierten Anspruch und komme deshalb in der Sache einer Fortsetzung des früheren Rechtsstreits nahe, auch wenn das Bestehen oder Nichtbestehen des titulierten Anspruchs nicht unmittelbar Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage sein sollte (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1980 - IV ARZ 84/79 - FamRZ 1980, 346). - OLG Schleswig, 23.12.1998 - 13 WF 152/98
Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Zur Begründung hat es ausgeführt, es halte das Amtsgericht Husum für zuständig, sehe sich an einer entsprechenden Entscheidung aber gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (FamRZ 1999, 945) und des Oberlandesgerichts Naumburg (FamRZ 2000, 1166).
- BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel
Rn. 24 Familienstreitsachen sind gemäß § 112 Nr. 1 FamFG insbesondere Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, also Verfahren, die die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 54/20, juris Rn. 23; zu einer entsprechenden Konstellation vgl. auch BGH, Urt. v. 22. August 2001, XII ARZ 3/01, FamRZ 2001, 1705). - KG, 31.10.2019 - 2 AR 52/19
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Gerichtsstandsbestimmung vor …
Rn. 6 eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit und damit die Zustellung der Klage (§§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO) voraus, da sich ein Gericht sonst nicht, wie in § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO vorgesehen, "rechtskräftig" für unzuständig erklären kann (BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - XII ARZ 3/01, NJW 2002, 444 [445]; OLG Hamm…, Beschluss vom 22. April 2016 - I-32 SA 26/16, juris Rn. 6;… Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 36). - OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung
Die sehr knapp gehaltene Aussage im Beschluss vom 22.08.2001 zu Az. XII ARZ 3/01, wonach eine fehlende Zustellung der Klage einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO entgegensteht, bedeutet nach Auffassung des Senats keine Aufgabe dieser langjährigen Rechtsprechung, die grundsätzlich auch in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat (…vgl. Stein/Jonas-Roth a.a.O. Rn. 41 f;… Patzina in Müko-ZPO, 3. Aufl.2008, Rn. 35;… Musielak-Heinrich a.a.O. Rn. 28;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26;… wohl auch Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 70.Aufl. 2012, Rn. 36 f, jeweils zu § 36). - OLG Hamm, 10.10.2002 - 2 Sdb (FamS) Zust 15/02
Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde; …
Der Bundesgerichtshof (FamRZ 2001, 1705 ff) hat in seinem Urteil vom 22.08.2001 entschieden, daß für die Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger Kind auch nach Einführung des § 642 Abs. 1 ZPO das Gericht des ersten Rechtszuges des Verfahrens, das zu dem angegriffenen Titel geführt hat, ausschließlich zuständig ist.
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Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2001 - XII ZB 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 233
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verhinderung ohne Verschulden - Notfrist zur Einlegung der Berufung - Versäumung - Zuzurechnendes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten - Glaubhaftmachung - Fax - Ansonsten zuverlässige Bürokraft - Kein Organisationsverschulden
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 85 § 233
Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung - Verwechslung der Faxnummern aus einer Gerichtsliste
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1071
- NZA 2001, 854
- FamRZ 2001, 1705
- VersR 2002, 1046
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.1996 - XI ZB 20/96
Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist mittels Telefax; Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BGH, 28.03.2001 - XII ZB 32/01
Bei der Eingabe der Telefax-Empfängernummer besteht, wenn diese aus einer neben dem Telefaxgerät befindlichen Liste abgelesen wird, eine hohe Verwechslungsgefahr, der - worauf das Oberlandesgericht mit Recht hinweist - durch eine geeignete Kontrolle vorgebeugt werden muß (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96 - NJW 1997, 948).Dem vom Oberlandesgericht angeführten Beschluß des Bundesgerichtshofs (vom 3. Dezember 1996, aaO) läßt sich Gegenteiliges nicht entnehmen.
- BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde geht zwar zutreffend davon aus, dass eine Partei sich das einmalige Versehen einer als zuverlässig bekannten, hinreichend unterrichteten und bewährten Kanzleimitarbeiterin ihres Prozessbevollmächtigten grundsätzlich nicht zurechnen lassen muss (Senatsbeschluss vom 28. März 2001 - XII ZR 32/01 - NJW-RR 2001, 1071 für den vergleichbaren Fall einer zweimaligen Falscheingabe einer Faxnummer durch eine bislang zuverlässige Kanzleikraft; BGH Beschluss vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - NJW-RR 2001, 779, 780). - BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03
Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des …
Das vom Oberverwaltungsgericht an die Rechtsanwälte gerichtete Gebot, durch generelle Maßnahmen der Büroorganisation für eine effiziente Ausgangskontrolle zu sorgen, damit Fehler bei der Verwendung der Faxnummern nach Möglichkeit vermieden werden, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96 - NJW 1997, 948; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99 - NJW 2000, 1043; Beschluss vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043, 1044; Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 32/01 - NJW-RR 2001, 1071; Beschluss vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00 - BGH-Report 2001, 809; Beschluss vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - NJW-RR 2002, 860, 861; Beschluss vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 -) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379, 382 f.; Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 525/00 - AP Nr. 71 zu § 233 ZPO 1977; ebenso jetzt auch BFH, Urteil vom 24. April 2003 - VII R 47/02 - BFHE 202, 44, 48). - BGH, 24.04.2002 - AnwZ 7/01
Versäumung der Frist zur Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung in …
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß ein Rechtsanwalt, der fristgebundene Schriftsätze zulässigerweise per Telefax einreicht, gehalten ist, durch organisatorische Anweisungen sicherzustellen, daß die für das angeschriebene Gericht zutreffende Telefaxnummer verwendet wird (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948; v. 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99, NJW 2000, 1043; v. 10. Januar 2000 - II ZB 14/99, NJW 2000, 1043, 1044; v. 28. März 2001 - XII ZB 32/01, NJW-RR 2001, 1071; v. 7. Mai 2001 - II ZB 16/00, BGH-Report 2001, 809; v. 12. März 2002 - IX ZR 220/01, z.V.b.; ebenso BAGE 79, 379; BAG NJW 2001, 1594, 1595; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2000, 332).
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