Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EGBGB Art. 234 § 6 Satz 1; ; EGBGB Art. 17 Abs. 3; ; ZPO § 621 e Abs. 1 ZPO; ; KostO § 131 a; ; KostO § 99 Abs. 1; ; KostO § 99 Abs. 2; ; KostO § 99 Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versorgungsausgleich bei zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen Ehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versorgungsausgleich; Ehegatten; Ehe; DDR; Rechtshängigkeit; Scheidung
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - 2 F 767/99
- OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2432
- FamRZ 2001, 33
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85
Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Von einer mündlichen Verhandlung (§ 53 b Abs. 1 FGG) hat der Senat abgesehen, weil lediglich Rechtsfragen zu entscheiden sind und nicht zu erwarten ist, dass durch eine mündliche Verhandlung wesentliche neue Gesichtspunkte zu Tage gefördert werden (vgl. BGH FamRZ 1988, 936 ). - BGH, 10.11.1993 - XII ZR 127/92
Unterhaltsansprüche des in der ehemaligen DDR zurückgebliebenen Ehegatten nach …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Die Antragstellerin hat daher das Unterbleiben eines Versorgungsausgleichs hinzunehmen; einen gewissen Ausgleich schaffen etwaige Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt (vgl. BGH FamRZ 1994, 160 m.w.N.) und unter Umständen Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung (…vgl. MüKo-Mayer, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Einigungsvertrag Rz. 491). - BGH, 12.12.1990 - XII ZB 201/87
Versorgungsausgleich nach Scheidung der Ehe in der ehemaligen DDR vor dem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Familienrecht">234 § 6 Satz 1 EGBGB normierte Grundsatz, nach dem bei sogenannten DDR-Ehen, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden wurden, ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1991, 421 ; 1992, 295 und 1994, 884) nicht anzuwenden ist auf Fälle, in denen schon vor dem Wirksamwerden des Beitrittes nach den Regeln des innerdeutschen Kollisionsrechtes ein Versorgungsausgleich durchzuführen war.
- BGH, 20.04.1994 - XII ZB 143/92
Scheidungsfolgenstatut bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Ehegatten in der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Familienrecht">234 § 6 Satz 1 EGBGB normierte Grundsatz, nach dem bei sogenannten DDR-Ehen, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden wurden, ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1991, 421 ; 1992, 295 und 1994, 884) nicht anzuwenden ist auf Fälle, in denen schon vor dem Wirksamwerden des Beitrittes nach den Regeln des innerdeutschen Kollisionsrechtes ein Versorgungsausgleich durchzuführen war. - BGH, 16.05.1984 - IVb ZB 810/80
Versorgungsausgleich bei Ehegatten aus der DDR
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Anknüpfungspunkt für das Scheidungsstatut war nach dem innerdeutschen Kollisionsrecht der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten (BGHZ 91, 186 = FamRZ 84, 674); danach war auch für die Scheidung der Parteien DDR-Recht anzuwenden mit der Folge, dass auch der Versorgungsausgleich dem Recht der ehemaligen DDR unterliegt und - da das Recht der DDR einen solchen nicht kannte - nicht durchzuführen war. - BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91
Wandelbarkeit des Scheidungsfolgenstatuts im innerdeutschen Kollisionsrecht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Familienrecht">234 § 6 Satz 1 EGBGB normierte Grundsatz, nach dem bei sogenannten DDR-Ehen, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden wurden, ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1991, 421 ; 1992, 295 und 1994, 884) nicht anzuwenden ist auf Fälle, in denen schon vor dem Wirksamwerden des Beitrittes nach den Regeln des innerdeutschen Kollisionsrechtes ein Versorgungsausgleich durchzuführen war. - OLG Celle, 20.03.1991 - 17 UF 164/90
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Der von der Antragstellerin gestellte Antrag würde aber beim Antragsgegner als dem anderen Ehegatten inländische Versorgungsanwartschaften voraussetzen (vgl. OLG Celle, FamRZ 1991, 714 und OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1323). - OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 1 UF 41/91
Scheidung einer Ehe; Bürger der ehemaligen DDR; Beitritt zur Bundesrepublik; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99
Der von der Antragstellerin gestellte Antrag würde aber beim Antragsgegner als dem anderen Ehegatten inländische Versorgungsanwartschaften voraussetzen (vgl. OLG Celle, FamRZ 1991, 714 und OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1323).
- BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zu Zeiten der …
Zutreffend ist zwar die Annahme der Beschwerdeerwiderung, dass ein nachträglicher Wechsel zu bundesdeutschem Recht als Versorgungsausgleichsstatut im Anwendungsbereich des neuen Kollisionsrechts nicht mehr in Frage kommt, so dass es hinsichtlich des Versorgungsausgleichs bei einer einmal gegebenen Anknüpfung an das Scheidungsfolgenrecht der DDR bleibt, auch wenn beide geschiedenen Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt später in die alte Bundesrepublik verlegten (vgl. OLG Celle FamRZ 1991, 714, 715; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 33; Palandt/Heldrich aaO Art. 17 EGBGB, Rdn. 41; Staudinger/Rauscher aaO Art. … - OLG Celle, 19.12.2006 - 15 UF 282/04
Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei Formnichtigkeit eines in …
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