Rechtsprechung
| BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Gesetzliche Erbfolge; Kinderloser Erblasser; Alleinerbe; Vorverstorben; Übergehung der Geschwister
Verfahrensgang
- AG Regensburg - VI 150/98
- LG Regensburg - 6 T 465/99
- BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 516
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahestehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLGFamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).
- BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642). - OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60). - OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der …
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mögen auch andere Schlußfolgerungen denkbar sein (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122). - BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99
Auslegung eines Erbvertrages
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60). - BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
In einem solchen Fall ist jedoch durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben zu berufen (BayObLGZ 1982, 159/163). - BayObLG, 11.12.1992 - 1Z BR 84/92
Nachträglicher Wegfall des als Erben eingesetzten Ehegatten; Voraussetzungen zur …
Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Zu ihnen kann auch eine Lebensgefährtin des Erblassers gehören, insbesondere dann, wenn es sich um eine tiefergehende und auf Dauer angelegte Beziehung bzw. Lebensgemeinschaft handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1496/1497).
- OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
Auslegung einer Testamentsformulierung
1 Z 46/91">1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7). - OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings
Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Verfügung des Erblassers etwas anderes erkennen lässt (BayObLG FamRZ 2001, 516 = ZEV 2001, 151; MünchKommBGB / Leipold, § 1938 Rn 7). - BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei …
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).
- BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
- OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung
- OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).
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