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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4525
OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/2000 (https://dejure.org/2000,4525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2000 - 8 WF 25/2000 (https://dejure.org/2000,4525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 8 WF 25/2000 (https://dejure.org/2000,4525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe; Erstattungsanspruch des Gegners; Vergleich

Verfahrensgang

  • AG Göppingen - 7 F 162/98
  • OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/2000

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 926
  • Rpfleger 2001, 189
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
    b) Darüber hinausgehend hat das OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.11.1999 - NJW 2000, 1120 = MDR 2000, 479 m. abl.

    Anm. Schütt MDR 2000, 668 und Wedel JurBüro 2000, 397 ) aus der genannten Entscheidung des Verfassungsgerichts hergeleitet, § 58 Abs. 2 GKG müsse verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass gegen die bedürftige Partei auch im Falle einer Kostenübernahme durch Vergleich keine Kosten festgesetzt werden dürfen.

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
    a) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.6.1999 gegen die gefestigte Rechtsprechung fast aller Oberlandesgerichte und die ganz herrschende Lehre entschieden, dass es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wenn eine beklagte Partei, der Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, als Entscheidungschuldnerin über §§ 58 Abs. 2 S. 2, 54 GKG, 123 ZPO verpflichtet wird, der Klägerin die von ihr verauslagten (vorgeschossenen) Gerichtskosten zu erstatten (NJW 1999, 3186 = MDR 1999, 1098 = JurBüro 1999, 540 = RPfl 1999, 495; kritisch dazu Schütt MDR 1999, 1405; Wedel JurBüro 2000, 124).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Umfang der Kostentragungspflicht einer bedürftigen Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
    Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht in einem weiteren Beschluss vom 28.6.2000 (1 BvR 741/00 - MDR 2000, 1157) ausgesprochen: "Übernimmt ein Beklagter, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, in einem Prozessvergleich Gerichtskosten, so können die vom Kläger verauslagten Gerichtskosten gegen ihn festgesetzt werden".
  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 12 W 175/03

    Kostenfestsetzung: Erstattbarkeit verauslagter Gerichtskosten nach Vergleich bei …

    Die Frage, ob gegen eine Partei der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, die von der Gegenpartei verauslagten Gerichtskosten festgesetzt werden können, wenn sich die bedürftige Partei in einem gerichtlichen Vergleich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hat, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte streitig, wird aber zunehmend in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Meinung bejaht (BVerfG NJW 2000, 3271 zitiert nach JURIS; BVerfG NJW 1999, 507 ff.; BGH, Beschluss vom 23.10.2003 a. a. o.; Oberlandesgericht Frankfurt, 25. Zivilsenat in OLGR Frankfurt 2003, 180; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 101 f.; OLG Hamm, 23. Zivilsenat in OLGR Hamm 2002, 162;… Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 58 GKG Rn. 23;… Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl., § 123 Rn. 6;… Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl, § 123 Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2003 - 12 WF 22/03
    Er hält vielmehr an seiner Auffassung fest, dass die Verpflichtung des Sozialamtes zur Kostenübernahme bereits während des laufenden Verfahrens besteht und damit eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausschließt (OLG Oldenburg 12. Zivilsenat FamRZ 1998, 435; ebenso OLG Koblenz FamRZ 1997, 1086; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1444; OLG Celle FamRZ 1999, 1284; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508; FamRZ 2001, 926; OLG Schleswig OLGR 2000, 163;… Zöller/Philippi § 114 ZPO Rn. 10;… Oestreicher/Schelter/Kunz Bundessozialhilfegesetz § 91 BSHG Rn. 173 b).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 1 UF 57/00

    Keine Inanspruchnahme des Prozessgegners als Zweitschuldner bei Haftung der …

    Eine entsprechende Anwendung dieser den Entscheidungsschuldner betreffenden Regelung auf den Übernahmeschuldner wie hier ist bislang vom Senat in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 926, m.w.N.) abgelehnt worden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 WF 100/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7779
OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 WF 100/00 (https://dejure.org/2000,7779)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.2000 - 2 WF 100/00 (https://dejure.org/2000,7779)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 2 WF 100/00 (https://dejure.org/2000,7779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2; ; BSHG § 91 Abs. 1; ; BGB § 1605

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 2; BSHG § 91 Abs. 1; BGB § 1605
    Prozeßkostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger; Rückübertragung; Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Einzusetzendes Vermögen; Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger; Rückübertragung; Auskunftsanspruch

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 926 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08

    Kein PKH-Anspruch bei auf den UVG -Träger übergegangenen Unterhaltsanspruch

    Jedenfalls wenn wie im vorliegenden Fall ausgeschlossen ist, dass der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten über den ihm in der Vergangenheit gewährten Unterhaltsvorschuss hinausgehen kann, ist ihm für die Geltendmachung des ihm von der Unterhaltsvorschussbehörde zurückabgetretenen Teils mangels Bedürftigkeit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil er gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 UVG insoweit die Prozesskosten von der Unterhaltsvorschussbehörde ersetzt verlangen kann und dieser Anspruch als insoweit einzusetzendes Vermögen einzustufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2004, 18 WF 11/04, FamRZ 2004, 149; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Februar 2003, 12 WF 22/03, ZFE 2003, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 WF 100/00, FamRZ 2001, 926; jeweils zitiert nach Juris).
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