Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 152/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 124; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 767
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltstitel auf Minderjährigenunterhalt: Umdeutung einer Vollstrekkungsgegenklage in eine Abänderungsklage und Prozesskostenhilfebewilligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit nachträglicher Änderung eines Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses; Umdeutung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Abänderungsklage; Titulierung des Kindesunterhalts zu Zeiten der Minderjährigkeit; Eintritt der Volljährigkeit des Kindes als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 25.07.2001 - 31 F 299/00
- OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 152/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1586
- FamRZ 2002, 1193
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90
Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 152/01
Wenn irgend vertretbar, müssen die Verfahrensvorschriften daher so verstanden und angewendet werden, dass sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage nicht verhindern, sondern ermöglichen ( BGH NJW 1992, 438,439 ). - BGH, 27.03.1991 - XII ZR 96/90
Umdeutung einer Abänderungsklage in eine Vollstreckungsgegenklage; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 152/01
Gegen die Umdeutung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Abänderungsklage und umgekehrt bestehen grundsätzlich keine Bedenken (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., Rnr. 16 zu § 323; BGH FamRZ 1991, 1040; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 942, 943). - OLG Hamm, 25.02.1994 - 8 WF 61/94
Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Gründe der Aufhebung; Kindesunterhalt; Umstellung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 152/01
Eine Abänderung des die Prozesskostenhilfe uneingeschränkt bewilligenden Beschlusses vom 23. März 2001 wäre unzulässig, da Gründe für eine nachträgliche Abänderung der bewilligten Prozesskostenhilfe im Sinne des § 124 ZPO nicht ersichtlich sind und ein nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eingetretener Beurteilungswechsel des bewilligenden Gerichts die Aufhebung der Bewilligung ebensowenig wie eine rechtsirrig erfolgte Bewilligung rechtfertigt (OLG Hamm, FamRZ 1994, 1268, 1269). - OLG Bamberg, 02.12.1998 - 2 UF 203/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 152/01
Gegen die Umdeutung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Abänderungsklage und umgekehrt bestehen grundsätzlich keine Bedenken (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., Rnr. 16 zu § 323; BGH FamRZ 1991, 1040; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 942, 943).
- OLG Dresden, 26.01.2005 - 24 UF 53/04 Stammt der Titel aus der Zeit der Minderjährigkeit, muss das nunmehr volljährige Kind, hier der Beklagte, dartun und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht, insbesondere welche Haftungsquote etwa auf den jeweiligen Elternteil entfällt (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1049, 1050; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1193, 1194; OLG Köln, FamRZ 2000, 43; KG, FamRZ 1994, 765;… Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rdn. 451;… Johannsen/Henrich/Budermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 323 ZPO, Rdn. 91; a.A. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 249;… Göppinger/Wax/van Els, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rdn. 119).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3529/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 114
- rechtsportal.de
ZPO § 114
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Prozesskostenhilfe; Stufenklage; Vorläufige Streitwertfestsetzung; Bezifferung der Leistungsstufe; Zugewinnstufenklage
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 24.09.2001 - 3 F 234/99
- OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3529/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1193
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG München, 03.02.1994 - 12 WF 514/94
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Stufenklage; Einheitliche Entscheidung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3529/01
Damit ist Prozesskostenhilfe auch für die spätere bezifferte Klageerhebung bereits bewilligt (vgl. Philippi bei Zöller, ZPO, 22. Auflage, § 114, Rn 37, ferner OLG München, FamRZ 1994, Seite 1184, jeweils m.w.N.).
- KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Behandlung eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer Unterhaltsstufenklage
Die im Gesetz nicht vorgesehene Klarstellung soll offensichtlich keine Rechtswirkungen begründen (da die Voraussetzungen für einen Entzug der einmal gewährten Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO nicht vorliegen, was aber wiederum das OLG Nürnberg [FamRZ 2002, 1193] durchaus für möglich hält), sondern nur deklaratorisch sein.
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