Rechtsprechung
| BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1757 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1757 Abs. 4 Nr. 2; ; BGB § 1767 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlerhafte Bestimmung im Adoptionsdekret über Namensführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 722 URIII 176/01
- LG München I - 16 T 17056/01
- BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1649
- BayObLGZ 2002, 155
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 4 W 7/97
Zur Rechtmäßigkeit der Weiterführung des bisherigen Namens eines Anzunehmenden …
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Die Beteiligte zu 2 stellte sich nunmehr unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2000, 115) auf den Standpunkt, dass die namensrechtliche Entscheidung im Adoptionsdekret nichtig sei.(1) Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass eine in das Adoptionsdekret aufgenommene Bestimmung, wonach der Angenommene seinen bisherigen Namen weiterführt, nichtig sei (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115;… MünchKomm/Maurer BGB 4. Aufl. § 1757 Rn. 11; Liermann FamRZ 2000, '722).
- BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84
Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034;… Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26).Sie wird etwa angenommen, wenn es an jeder gesetzlichen Grundlage für die Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge ausspricht (vgl. BayObLGZ 1984, 230;… Jansen FGG 2. Aufl. § 7 Rn. 28 f.;… Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 42b).
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Im Falle der Nichtigkeit dieser Namensbestimmung würde die ihm zugefügte Rechtsverletzung, deren mögliche Grundrechtsrelevanz nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerfGE 78, 38/49; BVerfG StAZ 2002, 72), dagegen voll zum Tragen kommen.
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Im Falle der Nichtigkeit dieser Namensbestimmung würde die ihm zugefügte Rechtsverletzung, deren mögliche Grundrechtsrelevanz nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerfGE 78, 38/49; BVerfG StAZ 2002, 72), dagegen voll zum Tragen kommen. - OLG Celle, 03.07.1996 - 17 W 15/96
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Von offiziellen Anlässen abgesehen könnte sich der Angenommene, dessen bisheriger Name beigefügt wird, im täglichen sozialen Leben sogar darauf beschränken - wie nicht selten von Doppelnamensträgern praktiziert -, allein seinen bisherigen Namen weiterzuführen (vgl. OLG Celle FamRZ 1997, 115/116, das diese Möglichkeit zur Namensführung als wesentliches Argument für die Verfassungsmäßigkeit der Namensregelung heranzieht). - BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034;… Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26). - BayObLG, 09.07.1985 - BReg. 1 Z 38/85
Adoptionsbeschluß; Geburtsnamen; Änderung; Ehenamen; Zustimmung; Ehegatten
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
aa) Nach § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB, der auch für die hier vorliegende Volljährigenadoption gilt (§ 1767 Abs. 2 Satz 1 BGB; BayObLGZ 1985, 264/268), erhält der Angenommene als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden, hier also - insoweit ist die Namensbestimmung zutreffend - den Geburtsnamen "L.". - BayObLG, 09.05.1985 - BReg. 1 Z 31/85
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
b) Diese Bindung an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret hindert jedoch nicht, gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln, welchen Namen das Vormundschaftsgericht bestimmt hat (vgl. BayObLGZ 1985, 184/187). - BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 1 Z 54/79
Von der gesetzlichen Regel des § 1757 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) …
- BVerfG, 24.10.2024 - 1 BvL 10/20
Zur Verfassungsmäßigkeit der § 1767 Abs 2 S 1 BGB iVm § 1757 Abs 1 S 1 BGB …
Bei Annahme einer volljährigen Person werden dafür angesichts des regelmäßig bereits über längere Zeit geführten bisherigen Namens persönliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Interessen oder auch der wissenschaftliche Ruf des Angenommenen als ausreichend erachtet (siehe etwa OLG Bamberg…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 UF 17/18 -, Rn. 8 f.; OLG Bremen…, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 4 UF 73/19 -, Rn. 16; LG Regensburg…, Beschluss vom 5. August 2008 - 7 T 320/08 -, Rn. 3); ebenso, wenn die angenommene Person unter ihrem bisherigen Familiennamen bekannt geworden ist und bekannt bleiben will (BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 1Z BR 56/01 -, Rn. 23; OLG Koblenz…, Beschluss vom 28. August 2019 - 13 UF 400/19 -, Rn. 7;… siehe auch Helms, in: Staudinger, BGB, 2023, § 1757 Rn. 28). - AG Braunschweig, 25.06.2024 - 44 III 12/24
Namensänderung im Wege einer Volljährigenadoption
Die Nichtigkeit einer konstitutiven gerichtlichen Entscheidung kann nur in extremen Ausnahmefällen angenommen werden, so etwa wenn jegliche gesetzliche Grundlage für eine Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach gänzlich unbekannte Rechtsfolge ausspricht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 1Z BR 56/01 - juris;… Maurer in Münchener Kommentar, 9. Auflage, § 1757 Rn. 64 m.w.N.).Schließlich kommt der vom Gesetz in erster Linie angestrebten Namensgleichheit unter dem Blickwinkel der damit bezweckten Förderung der Integration in die Familie des Annehmenden im Bereich der Erwachsenenadoption nicht das gleiche Gewicht zu wie der bei der Adoption minderjähriger Kinder (BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 1Z BR 56/01 - juris Rn.22; OLG Dresden…, Beschluss vom 23. September 2022 - 21 W 32/22 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Oldenburg, 28.11.2018 - 11 UF 116/18
Abgrenzung; Adoption; Aufhebungsantrag; fehlende Geschäftsfähigkeit; …
Sie ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn der Entscheidung jegliche rechtliche Grundlage fehlt oder wenn sie eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge ausspricht (…vgl. etwa Engelhardt in: Keidel FamFG, 19. Auflage 2017, § 197 Rn 25;… Götz in: Palandt BGB, 77. Auflage 2018, § 1759 Rn 1; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2014, 15 W 358/13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 6 UF 31/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2007, 3 Wx 179/07; BayOBLG, Beschluss vom 12.06.2002, 1Z BR 56/01).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung; Namensführung nach Adoption; Adoption eines Volljährigen; Bindung an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1649
- BayObLGZ 2002, 155
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 4 W 7/97
Zur Rechtmäßigkeit der Weiterführung des bisherigen Namens eines Anzunehmenden …
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Die Beteiligte zu 2 stellte sich nunmehr unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2000, 115) auf den Standpunkt, dass die namensrechtliche Entscheidung im Adoptionsdekret nichtig sei.Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass eine in das Adoptionsdekret aufgenommene Bestimmung, wonach der Angenommene seinen bisherigen Namen weiterführt, nichtig sei (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115 [OLG Karlsruhe 23.12.1998 - 4 W 7/97] ;… MünchKomm/Maurer BGB 4. Aufl. § 1757 Rn. 11; Liermann FamRZ 2000, '722).
- BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84
Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034;… Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26).Sie wird etwa angenommen, wenn es an jeder gesetzlichen Grundlage für die Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge ausspricht (vgl. BayObLGZ 1984, 230;… Jansen FGG 2. Aufl. § 7 Rn. 28 f. ;… Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 42b).
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Im Falle der Nichtigkeit dieser Namensbestimmung würde die ihm zugefügte Rechtsverletzung, deren mögliche Grundrechtsrelevanz nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerfGE 78, 38/49; BVerfG StAZ 2002, 72), dagegen voll zum Tragen kommen.
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Im Falle der Nichtigkeit dieser Namensbestimmung würde die ihm zugefügte Rechtsverletzung, deren mögliche Grundrechtsrelevanz nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerfGE 78, 38/49; BVerfG StAZ 2002, 72), dagegen voll zum Tragen kommen. - OLG Celle, 03.07.1996 - 17 W 15/96
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Von offiziellen Anlässen abgesehen könnte sich der Angenommene, dessen bisheriger Name beigefügt wird, im täglichen sozialen Leben sogar darauf beschränken - wie nicht selten von Doppelnamensträgern praktiziert -, allein seinen bisherigen Namen weiterzuführen (vgl. OLG Celle FamRZ 1997, 115 [OLG Celle 03.07.1996 - 17 W 15/96] /116, das diese Möglichkeit zur Namensführung als wesentliches Argument für die Verfassungsmäßigkeit der Namensregelung heranzieht). - BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034;… Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26). - BayObLG, 09.05.1985 - BReg. 1 Z 31/85
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Diese Bindung an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret hindert jedoch nicht, gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln, welchen Namen das Vormundschaftsgericht bestimmt hat (vgl. BayObLGZ 1985, 184/187). - BayObLG, 09.07.1985 - BReg. 1 Z 38/85
Adoptionsbeschluß; Geburtsnamen; Änderung; Ehenamen; Zustimmung; Ehegatten
Auszug aus BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Nach § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB , der auch für die hier vorliegende Volljährigenadoption gilt ( § 1767 Abs. 2 Satz 1 BGB ; BayObLGZ 1985, 264/268), erhält der Angenommene als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden, hier also - insoweit ist die Namensbestimmung zutreffend - den Geburtsnamen "L. ". - BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 1 Z 54/79
Von der gesetzlichen Regel des § 1757 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) …
- OLG Dresden, 23.09.2022 - 21 W 32/22
Änderung eines Geburtseintrags; Bindende Namensbestimmung; Fehlerhafte …
An die im Adoptionsdekret ausgesprochene Namensbestimmung sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (vgl. OLG Hamm, StAZ 2015, 83, 84; OLG Düsseldorf, StAZ 2013, 288, 289; BayObLG, StAZ 2003, 42, 43;… Hepting/Dutta, Familien- und Personenstand, 3. Aufl., V-434 ff.;… Staudinger/Helms [2019], § 1757 Rn. 16;… MüKoBGB/Maurer, 8. Aufl., § 1757 Rn. 94; jeweils m.w.Nachw.).Nichtigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn es an jeder gesetzlichen Grundlage für die Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge anordnet (vgl. OLG Hamm, StAZ 2015, 83, 84; OLG Hamm, StAZ 2011, 334, 335; BayObLG, StAZ 2003, 42, 43).
Das BayObLG hat eine Nichtigkeit dieser Namensregelung "unter den Umständen des gegebenen Falles" verneint (BayObLG, StAZ 2003, 42, 43; zustimmend Frank, StAZ 2008, 65, 71).
Schließlich komme der vom Gesetz in erster Linie angestrebten Namensgleichheit im Bereich der Erwachsenenadoption nicht das gleiche Gewicht zu wie der bei der Adoption minderjähriger Kinder (BayObLG, StAZ 2003, 42, 43).
- BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 80/04
Unterschiedliche Bestimmung des Geburtsnamens bei Kindesannahme ohne gemeinsamen …
Hinsichtlich dieser Eintragung sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 2002, 155/157 = FamRZ 2002, 1649 m.w.N.;… Keidel/Engelhardt FGG 15. Aufl. § 56 e Rn. 26).
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