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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2605
BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99 (https://dejure.org/2001,2605)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2001 - 1 BvR 487/99 (https://dejure.org/2001,2605)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2001 - 1 BvR 487/99 (https://dejure.org/2001,2605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    SGB V § 237 Satz 1 Nr. 2; ; SGB V § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Teilabtretung einer Betriebsrente - Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - Bemessung von Beiträgen - Gesetzliche Krankenversicherung - Rentner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587
    Berücksichtigung der Teilabtretung einer Betriebsrente im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Bemessung von Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    Die durch sie im Wesentlichen aufgeworfene Frage nach den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gleichheitssatzes an die Ausgestaltung des Beitragsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 89, 365 ; 102, 68 ).

    Anders als bei den freiwillig Versicherten werden Einkünfte aus Vermögen zur Bemessung der Beiträge nicht herangezogen (vgl. BVerfGE 102, 68 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    Die mit der Auslegung von verallgemeinernden Regelungen unvermeidlich verbundenen Härten sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    Der Gesetzgeber ist durch den Gleichheitssatz nicht verpflichtet, bei der Regelung von Massenerscheinungen jeden Einzelfall differenzierend zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 97, 186 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    Die durch sie im Wesentlichen aufgeworfene Frage nach den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gleichheitssatzes an die Ausgestaltung des Beitragsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 89, 365 ; 102, 68 ).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 24/98 R

    KVdR - beitragspflichtige Einnahmen - Betriebsrente - Versorgungsbezug - …

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 24/98 R -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. Januar 1998 - L 4 KR 3369/96 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 1. Oktober 1996 - S 8 Kr 956/96 -,.
  • BVerfG, 22.02.1995 - 1 BvR 117/95

    Fortgeltende Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung …

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    Rn. 7 Zwar kann wegen des gemeinsamen Zwecks, dem beide Arten des Versorgungsausgleichs dienen, eine Gleichbehandlung bei der Beitragsbemessung in Betracht kommen (so BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 1995 - 1 BvR 117/95 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - L 4 KR 3369/96
    Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 24/98 R -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. Januar 1998 - L 4 KR 3369/96 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 1. Oktober 1996 - S 8 Kr 956/96 -,.
  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht …

    Eine Minderung der beitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit trete damit nicht ein, weil entweder der Abtretende von einer Verbindlichkeit befreit werde oder er kraft freiwilligen Entschlusses über die Verwendung seiner Einkünfte verfüge, was die Beitragsbemessung ebenfalls nicht beeinflussen könne (…vgl BSG, Urteile vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, …und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7; vgl auch BVerfG, Beschlüsse vom 20.8.2001 - 1 BvR 487/99 - FamRZ 2002, 311, und vom 22.2.1995 - 1 BvR 117/95 - USK 95148).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 228/03

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung unter …

    Durch die Verpflichtung zur Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente wird die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen des Ehemannes in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht berührt, so dass er weiterhin Versicherungsbeiträge auf seine gesamte betriebliche Altersversorgung zu zahlen hat; hieran würde sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts selbst im Falle der Abtretung der Versorgungsansprüche nach § 1587 i BGB nichts ändern (BSG NZS 1994, 221 ff.; BSG NZS 1999, 395 ff.; vgl. auch BVerfG FamRZ 1995, 664 f., BVerfG FamRZ 2002, 311 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im …

    In dieser Art der Beitragsbemessung hat das BVerfG keinen Verstoß gegen Grundrechte des Versicherten gesehen (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 311).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - zulässige …

    Auch soweit der auszugleichende Betrag der Betriebsrente nach § 1587 i BGB an den Ausgleichsberechtigten abgetreten wurde, verbleibt es als Bemessungsgrundlage für den zur Krankenversicherung abzuführenden Beitrag bei der vollen Rente, §§ 237 Satz 1 Nr. 2, 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.08.2001 - 1 BvR 487/99 - (veröffentlicht in FamRZ 2002, 311, 312) als verfassungsgemäß angesehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Eine Minderung der beitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit trete damit nicht ein, weil entweder der Abtretende von einer Verbindlichkeit befreit werde oder er kraft freiwilligen Entschlusses über die Verwendung seiner Einkünfte verfüge, was die Beitragsbemessung ebenfalls nicht beeinflussen könne (…vgl. BSG, Urteile vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, …und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 20.8.2001 - 1 BvR 487/99 - FamRZ 2002, 311, und vom 22.2.1995 - 1 BvR 117/95 - USK 95148).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03

    Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; …

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  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2012 - L 1 KR 328/10

    Kranken- und Pflegeversicherung - Höhe der Beiträge aus Leistungen aus einer …

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtssprechung sei vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 20.08.2001 - 1 BvR 487/99).
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 1 UF 44/04
    Rn. 68 Ebenso wie im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich die auszugleichenden Versorgungen mit den jeweiligen Bruttobeträgen zugrundezulegen (BGH, FamRZ 2001, 25; BVerfG, FamRZ 2002, 311; OLG Hamm - 11. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2004, 32; OLG Celle, FamRZ 2002, 244, 247;… Hahne, a.a.O., § 1587 g Rdz. 15).
  • SG Düsseldorf, 23.03.2007 - S 4 KR 92/06

    Krankenversicherung

    Diesen vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Bedenken kann nicht entgegengehalten werden, dass das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2001 (1 BvR 487/99 in einem Fall, der ebenfalls wiederum einen versicherungspflichtigen Rentner betraf, festgestellt hat, dass die Nichtberücksichtigung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG darstelle.
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