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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,411
BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 (https://dejure.org/2001,411)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 (https://dejure.org/2001,411)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 (https://dejure.org/2001,411)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 420
  • FamRZ 2002, 531
  • Rpfleger 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Rn. 7 a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; stRspr).

    Den Rechtsbegriff der Erforderlichkeit, dessen Auslegung und Anwendung in erster Linie den Fachgerichten obliegt, hat das Landessozialgericht hier ersichtlich in einer Weise ausgelegt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruht (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
    Rn. 9 c) Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts beurteilt sich im Einzelfall nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfGE 63, 380 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
    Rn. 13 5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung der Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den dazu vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
    Rn. 7 a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der …

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht - wie hier schon wegen der vorliegenden Leiden und Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet und vor dem Hintergrund seiner medizinisch festgestellten Persönlichkeitsstruktur angenommen werden muss - besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1997, NJW 1997, S. 2103 f.).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung - …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl zum Ganzen BSGE 116, 130 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 6, RdNr 19 f) findet das Bild von der "Waffengleichheit" einen angemessenen Ort im Wertungsfeld der Gleichbehandlung im Prozessrecht (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417 RdNr 46; Safferling, NStZ 2004, 181 ff;… Vollkommer in Festschrift für Karl Heinz Schwab zum 70. Geburtstag 1990, S 503 ff; Tettinger, Fairneß und Waffengleichheit, 1984, S 18 ff, abgrenzend S 19, Fn 93), mag es auch von diesem Ausgangspunkt her ins materielle Recht ausstrahlen (etwa in den Grenzbereich: Beweislastregeln, vgl zB BVerfGE 52, 131, 144, 165;… vgl auch Krämer in Festschrift für Günter Hirsch zum 65. Geburtstag 2008, S 387 ff). Das Gebot der "Waffengleichheit" wirkt dort einer Ungleichgewichtslage zwischen den Parteien eines Prozesses als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes entgegen (vgl zB BVerfGE 52, 131, 143 f; BVerfGK 14, 118, 121). Es gewährleistet die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl BVerfGE 52, 131, 144; 69, 248, 254; 117, 163, 185 mwN) und betrifft einen besonderen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit und des fairen Verfahrens (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 RdNr 20 f; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 2493/10 - NZS 2011, 775 RdNr 18; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - NJW-RR 2007, 1713, 1714; BVerfGE 110, 226, 253 mwN; zu den Grenzen aufgrund rollenspezifischer Funktionsdifferenzierung vgl zB BVerfGE 133, 168 RdNr 59 mwN; BVerfGE 122, 248, 275 mwN) sowie der Garantie sozialen effektiven Rechtsschutzes (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 - NZS 2002, 420)..
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …

    Rn. 16 Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass ein pauschaliertes Abstellen auf den Amtsermittlungsgrundsatz gegen das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit verstößt (BVerfG NZS 2002, 420; NJW-RR 2007, 1713, 1714 und Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - veröffentlicht bei juris Tz. 20).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen …

    Rn. 3 Der Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 (1 BvR 391/01, JURIS) stütze das Begehren des Beschwerdeführers nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1997, 1 BvR 1440/96, NJW 1997, S. 2103 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2001, 1 BvR 391/01, NZS 2002, S. 420).

    Dies gilt auch dann, wenn ausschließlich oder schwerpunktmäßig tatsächliche Fragen im Streit sind, die möglicherweise durch eine Beweiserhebung im Wege der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens geklärt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat, vom 18. Dezember 2001, 1 BvR 391/01, NZS 2002, S. 420).

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